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Werkvertrag Muster – Vorlage zur Erstellung eines Werkvertrages

Das folgende Muster dient als Vorlage zur Erstellung eines Werkvertrages. Es deckt eine Vielzahl möglicher Werkvertragssituationen ab und kann entsprechend dem konkreten Einzelfall angepasst werden. Alle Klauseln sind als Vorschläge zu verstehen – die endgültige Formulierung richtet sich nach den individuellen Anforderungen und dem geltenden Recht.

Werkvertrag – Mustervorlage

Werkvertrag geschlossen zwischen

……………………………………………………………
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Person

vertreten durch ………… (wenn es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen handelt oder wenn eine Person einen Vertreter bestellt hat)

im Weiteren als „Auftraggeber" bezeichnet

und

……………………………………………………………
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Person

vertreten durch ………… (wenn es sich bei dem Auftragnehmer um ein Unternehmen handelt oder wenn eine Person einen Vertreter bestellt hat)

im Weiteren als „Auftragnehmer" bezeichnet


1. Die Vergütung

  • Für die Leistungen aus Ziffer 2 dieses Vertrages erhält der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von …… Euro.
  • Die Fälligkeit der Vergütung beginnt mit der erfolgreichen Abnahme des Werkes und dem Eingang einer Rechnung.
  • Für die Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber eine Frist von 14 Tagen ab Eintreten der Fälligkeit.
  • Der Auftraggeber ist zu einem Skontoabzug bei Zahlung innerhalb von zwei Tagen ab Fälligkeit berechtigt.

2. Gegenstand des Vertrages und Vertragsleistungen

  • Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, das folgende Werk herzustellen: …………………………… (Bezeichnung des Werkes und gegebenenfalls eine Beschreibung, die auch aufgrund des Umfanges oder enthaltener Skizzen, Pläne und Zeichnungen als Anlage angehängt werden kann. In diesem Fall muss auf die Anlage verwiesen werden.)
  • Dafür erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen wie folgt: …………… (Liste mit den Leistungen und einer Beschreibung jeder Leistung. Wahlweise kann die Liste hier eingesetzt werden und jeder Listenpunkt auf eine Anlage für weitere Erklärungen verweisen.)
  • Damit ist dieser Vertrag ein Werkvertrag. Es gelten die Regelungen aus §§ 631 ff. BGB ergänzend to diesem Vertrag.

3. Termin der Fertigstellung

  • Der Termin der Fertigstellung des Werkes aus Ziffer 2 dieses Vertrages ist der …… (Datum der geplanten Fertigstellung)
  • Das Werk muss an den Sitz der Firma (oder dem Wohnsitz des Auftraggebers, je nach Situation. Gegebenenfalls muss hier die Adresse eingefügt werden, wenn diese von der obigen Adresse abweicht) zur Abnahme geliefert werden.
  • Verzögert sich die Ablieferung des Werkes, so muss dies durch den Auftragnehmer unverzüglich angezeigt werden. Auch müssen die Gründe für die Verzögerung benannt werden. (Für zeitkritische Projekte können hier Regeln eingefügt werden, die eine Minderung des Werklohns vorsehen. Alternativ kann bei einer Verzögerung, die automatisch zu einer Erfolgsunmöglichkeit führt, ein Verzicht auf das Entgelt durch den Auftragnehmer festgestellt werden.)

4. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet.
  • Dafür hat er die Materialien wie folgt bereitzustellen: ……
  • Auch stellt er eine erweiterte Leistungsbeschreibung wie folgt zur Verfügung: ……

5. Die Abnahme des Werkes

  • Die Abnahme erfolgt am Tage der Fertigstellung und Lieferung des Werkes.
  • Für die Abnahme wird durch den Auftraggeber und Auftragnehmer ein Protokoll erstellt. Dieses ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Bestehen Mängel, kann die Abnahme unter einem Vorbehalt erfolgen.
  • Die festgestellten Mängel werden im Protokoll im Detail aufgeführt. Liegen wesentliche Mängel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme gegebenenfalls verweigern. Alternativ kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen.
  • Der Auftragnehmer hat im Falle der Nacherfüllung die Pflicht, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung muss vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber angegeben werden. Bei Abschluss der Mängelbeseitigung ist das Werk erneut zur Abnahme zu liefern. Bei einer erneuten Abnahme wird ein weiteres Abnahmeprotokoll erstellt.
  • Liegen erneut Mängel vor, gilt die Abnahme des Werkes als verweigert und der Vertrag als fehlgeschlagen.

6. Änderungen der Leistungen

  • Der Auftraggeber hat das Recht, die in Ziffer 2 vereinbarten Leistungen zu ändern.
  • Für die Leistungsänderung steht dem Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zu, die im Einzelfall festzulegen ist. Vor Beginn der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot bezüglich der Änderungsleistungen schriftlich vorzulegen. Das Angebot muss die neue Höhe der Vergütung und den nächstmöglichen neuen Fertigstellungstermin enthalten.
  • Kommt bezüglich der Änderungen, der Höhe der damit verbundenen Vergütung oder der verlängerten Frist für die Abgabe des Werkes keine Einigung zustande, dann kann der Auftragnehmer die Leistungsänderungen ablehnen.

7. Die Gewährleistung

  • Der Auftragnehmer hat das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß dem geltenden Recht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch abzugeben.
  • Der Auftraggeber hat das Recht, bei vorliegenden Mängeln Nacherfüllung zu verlangen.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber weitere Rechte zu, wie Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.

8. Der Übergang des Eigentums

  • Das Werk bleibt Eigentum des Auftragnehmers, bis der Werklohn in voller Höhe – mit allen Extras für eventuelle Änderungen der Leistungen – durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer gezahlt wurde.

9. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  • Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer auch für Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, bei der Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben und bei Ansprüchen, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben.
  • Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Einhaltung für das Erreichen des Zweckes des vorliegenden Vertrages notwendig ist.

10. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag ist der Firmensitz des Auftragnehmers (oder dessen Wohnsitz, falls dieser als Lieferadresse angegeben wurde. Ohne eine besondere Festlegung ist die Werkstatt des Auftragnehmers der Erfüllungsort. Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist regelmäßig der Aufenthaltsort des Werkes, solange nichts anderes vereinbart wurde.)
  • Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, wird …… festgelegt. (Alle Vereinbarungen hinsichtlich eines Gerichtsstandes sind nur zwischen Kaufleuten bzw. zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wirksam. Vereinbarungen mit einem Verbraucher werden nicht beachtet.)

11. Schlussbestimmungen

  • Alle Bestimmungen und Vereinbarungen aus diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
  • Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen ebenfalls der Textform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen und Absprachen aus diesem Vertrag unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich dazu, sich auf solche Bestimmungen und Absprachen zu einigen, die nach dem Recht statthaft sind und zugleich dem gewollten Vertragsinhalt am nächsten kommen.

Ort, Datum:

……………………………………………………………

(Unterschrift des Auftraggebers oder Vertreters)
(Vorname und Familienname)

Ort, Datum:

……………………………………………………………

(Unterschrift des Auftragnehmers oder Vertreters)
(Vorname und Familienname)

Alle Anlagen: (falls vorhanden)

Rechtliche Hinweise bezüglich des Muster-Werkvertrages

Diese Werkvertrag-Vorlage wurde gewählt, um eine Vielzahl von möglichen Werkverträgen abzudecken. Dementsprechend ist es notwendig, die hier gewählten Formulierungen durch eigene Formulierungen, die auf den konkreten Sachverhalt zutreffen, zu ersetzen. Damit dient dieser Mustervertrag der Orientierung, als Checkliste und im begrenzten Maße als Formulierungshilfe. Er soll Anregungen liefern und helfen, eine Balance zwischen den Interessen beider Seiten zu finden.

Dieser Mustervertrag ersetzt nicht die eigene Prüfung der Sachlage und das eigenverantwortliche Abfassen des gewünschten Vertrages. Im Zweifelsfall ist die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen.

Darüber hinaus ist der Mustervertrag hinsichtlich der möglichen Regeln nur ein Vorschlag. Es ist möglich, viele andere und weitere Festlegungen selbst zu treffen und zu vereinbaren. Hier kommt es dann auf den konkreten Einzelfall und die Absicht, die hinter dem Vertrag steht, an. Daher sollten die Inhalte vor einer Übernahme sehr genau daraufhin überprüft werden, ob sie sich für den konkreten Fall eignen und ob sie in diesem Fall die beste Möglichkeit der Formulierung darstellen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass sich das Recht ständig weiterentwickelt. Daher ist es nötig, den Text der jeweils gültigen Gesetzlage anzupassen. Auch hier gilt wieder die Empfehlung, dass ein Anwalt den genau gewünschten Inhalt eines Vertrages der gerade gültigen Gesetzlage entsprechend formulieren kann.

Weiterführende Informationen: Werkvertrag – rechtliche Aspekte

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes verpflichtet und der Auftraggeber zur Zahlung einer vereinbarten Vergütung. Im Unterschied zum Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer nicht nur Tätigkeit, sondern einen konkreten Erfolg. Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 631 ff. BGB.

Ein Werkvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden und ist dann rechtlich wirksam. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform. Bei komplexen Projekten, höheren Vergütungen oder langen Laufzeiten ist ein schriftlicher Vertrag unbedingt ratsam. Die Schlussbestimmungen dieses Musters schreiben die Schriftform für alle Vereinbarungen ausdrücklich vor.

Die Vergütung wird grundsätzlich nach der Abnahme des Werkes fällig. In diesem Muster wird zusätzlich der Eingang einer Rechnung als Voraussetzung genannt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Fälligkeit. Ein Skontoabzug ist möglich, wenn der Auftraggeber innerhalb von zwei Tagen ab Fälligkeit zahlt.

Bei Mängeln kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt diese fehl, stehen ihm weitere Rechte zu: Selbstvornahme, Minderung der Vergütung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz. Wesentliche Mängel können zur Verweigerung der Abnahme führen. Der Abnahmeprozess wird durch ein Protokoll dokumentiert, das beide Parteien unterzeichnen.

Ja, der Auftraggeber hat das Recht, Leistungen zu ändern. Der Auftragnehmer muss dafür aber ein schriftliches Angebot mit angepasster Vergütung und neuem Fertigstellungstermin vorlegen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Auftragnehmer die Änderungen ablehnen. Änderungen berechtigen immer zu einer zusätzlichen Vergütung.

Nach diesem Mustervertrag bleibt das Werk Eigentum des Auftragnehmers, bis der Werklohn vollständig bezahlt wurde – inklusive aller Vergütungen für eventuelle Leistungsänderungen. Dies ist ein Eigentumsvorbehalt zum Schutz des Auftragnehmers vor Zahlungsausfällen.

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