Wir vermitteln qualifizierte Arbeitskräfte aus der Ukraine für Industrie, Bau, Logistik und Pflege – rechtssicher, mit Aufenthaltstitel und vollständig AÜG-konform.

Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, dürfen in Deutschland arbeiten, wenn sie einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Deutsche Unternehmen können diesen Menschen helfen, sich auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren – und gleichzeitig ihren eigenen Personalbedarf decken. Wir helfen bei der Vermittlung von ukrainischen Arbeitskräften in Deutschland.
Jeder Ukrainer, der eine anerkannte Ausbildung oder ein Hochschulstudium vorweisen kann, darf zu ortsüblichen Vergütungen in Deutschland arbeiten. Der Arbeitnehmer muss lediglich einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot sowie eine in Deutschland anerkannte oder gleichgestellte Qualifikation vorweisen können. Wir kümmern uns um Subunternehmer-Vermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge, Outsourcing und Entsendung von Arbeitskräften aus der Ukraine und Osteuropa.
Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie Arbeitnehmer aus der Ukraine einstellen wollen? Das Wichtigste zu Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und den Regelungen im Arbeitsvertrag.

Benötigen ukrainische Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis?
Geflüchtete aus der Ukraine müssen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Diese berechtigt automatisch zur Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Beschäftigung – eine separate Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet, kann aber verlängert werden – insbesondere solange der vorübergehende Schutz weiterhin erforderlich ist.
- Mit Aufenthaltstitel: sofortige Arbeitsaufnahme möglich
- Arbeitsmarktzugang ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit
- Qualifizierungsmaßnahmen können über die Agentur für Arbeit durchgeführt werden
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist möglich
Arbeiter aus der Ukraine dürfen in allen Tätigkeitsbereichen arbeiten. Nur bestimmte Berufe sind ausgenommen, bei denen ukrainische Qualifikationen zunächst in einem speziellen Anerkennungsverfahren als gleichwertig bestätigt werden müssen:
Benötigen ukrainische Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis?
- Ärzte und Medizinberufe
- Gesundheitsfachberufe
- Lehrer
- Erzieher
In diesen Berufen muss die in der Ukraine erworbene Qualifikation zunächst in einem speziellen Verfahren als gleichwertig anerkannt werden. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall.


Das überarbeitete Einwanderergesetz aus dem Jahr 2020 hat die Arbeit in Deutschland für Arbeitnehmer aus der Ukraine vereinfacht. Folgende Voraussetzungen gelten:
Da der Ausbildungsstand ukrainischer Fachkräfte sehr hoch ist, werden sie in folgenden Bereichen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gerne eingestellt:
- Elektriker
- Schweißer
- Monteure
- Stahlbauer
- Anlagenbauer
- Schlosser
- Metallbauer
- Bauarbeiter
- Heizungstechniker
- Maschinenbediener
- Produktionshelfer
- Produktionsplaner
- Fließbandarbeiter
- Fabrikarbeiter
- Produktionsleiter
- Inventurhelfer
- Pflegekräfte
- Lagerarbeiter
- Kommissionierer
- Staplerfahrer
- Verpacker
- Sortierer
- Berufskraftfahrer
- Disponenten
- Logistiker
- Speditionskaufmann



Normale Regelungen – wie für alle anderen Beschäftigten
Bei der Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter gelten für den Arbeitsvertrag sowie das Arbeitsverhältnis die normalen Regeln, wie für alle anderen Beschäftigten auch. Folgende Gesetze sind maßgeblich:
- Das Nachweisgesetz
- Das Gesetz zur Regelung des Mindestlohns
- Das Gesetz zur Festlegung der Arbeitszeit
- Sozialversicherungspflicht vollständig erfüllt
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung eingehalten
- Kündigungsschutz korrekt umgesetzt
Ja. Ukrainische Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel bzw. einer Aufenthaltserlaubnis dürfen in Deutschland arbeiten – ohne separate Arbeitserlaubnis und ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit. Die Aufenthaltserlaubnis ist auf die Dauer des vorübergehenden Schutzes befristet und kann verlängert werden.
Ärzte, Gesundheitsfachberufe, Lehrer und Erzieher benötigen zunächst ein spezielles Anerkennungsverfahren, in dem die in der Ukraine erworbene Qualifikation als gleichwertig mit deutschen Standards anerkannt wird. Alle anderen Tätigkeitsbereiche können ohne Einschränkungen ausgeübt werden.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten. Wenn ukrainische Arbeitskräfte sehr hochqualifiziert sind, können sie die Blaue Karte EU beantragen – das vereinfacht Aufenthalt und Arbeit in Deutschland erheblich.
Es gelten die normalen deutschen Regelungen: das Nachweisgesetz, das Mindestlohngesetz, das Arbeitszeitgesetz sowie alle Vorschriften zu Sozialversicherung, Arbeitsschutz und Kündigungsschutz – genauso wie für alle anderen Beschäftigten.
Zumindest Grundkenntnisse sind in den meisten Berufen sinnvoll, da Teamarbeit und die Einhaltung von Sicherheitsanweisungen Sprachverständnis erfordern. In Pflegeberufen mit Patientenkontakt sind gute Deutschkenntnisse besonders wichtig. Wir achten bei der Kandidatenauswahl darauf.
Die Konditionen richten sich nach Beruf, Einsatzdauer und Anforderungen. Wir bieten transparente Preise ohne versteckte Kosten. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, unverbindliches Angebot.
