Der Werk- oder Subunternehmervertrag – Auftrag über Leistungsverzeichnis
Ein Weg, bei Bedarf die Ressourcen zu erhalten, ist eine Ausschreibung. Diese Ausschreibung beinhaltet ein Leistungsverzeichnis, und damit ist es theoretisch jedem Unternehmen oder Selbstständigen möglich, sich für diesen Auftrag zu bewerben. Damit können neue Ressourcen erschlossen werden. Dazu gehören Unternehmen und Freelancer, mit denen das Hauptunternehmen zuvor noch nicht zusammengearbeitet hat.
Diese Vorgehensweise ist kostengünstig. Vor allem erspart sie es, lange selbst nach Unternehmen mit verfügbaren Ressourcen zu suchen und mit diesen jeweils einzeln in Verbindung zu treten. Stattdessen können Unternehmen, die freie Kapazitäten haben und nach neuen Aufträgen suchen, sich diese Ausschreibungen ansehen und darauf reagieren, wenn sie den verfügbaren Fähigkeiten entsprechen.
Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Das Leistungsverzeichnis befindet sich in der Ausschreibung und ist ein wesentlicher Teil davon. Es hält fest, worum es in dem Auftrag geht und was alles erreicht werden muss, um diesen zu erfüllen.
Ein Leistungsverzeichnis beinhaltet oft Tabellen, die die Leistungen festhalten, deren Art und Menge beschreiben und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erbringung definieren. Damit ein Leistungsverzeichnis allen Anforderungen genügt, muss es produktneutral und entsprechend der DIN 276 formuliert werden.
Mit der detaillierten Beschreibung der Leistung ist es den bewerbenden Unternehmen möglich, festzustellen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen können. Dazu gehört, dass sie die Leistung überhaupt erbringen, die geforderte Qualität erreichen und dies innerhalb der geforderten Zeit erledigen können. Zugleich können nun die Unternehmen, die sich darauf bewerben möchten, die Kosten kalkulieren und darüber bestimmen, welchen Preis sie dafür verlangen.
Das Leistungsverzeichnis dient damit als Grundlage dafür, dass die Unternehmen sich bewerben. Daher ist es besser, es so genau wie möglich zu formulieren, um damit die richtigen Unternehmen zu einer Bewerbung anzuregen. Ebenso dienen es als Kostengrundlage, sodass – um spätere Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden – auch hier die Beschreibung so genau wie möglich sein sollte.
Leistungsverzeichnis – der Schlüssel zum Erfolg
Schlussendlich dient das Leistungsverzeichnis auch der Erfolgsfeststellung. Das heißt: Wurde im Rahmen eines Dienstvertrages die geforderte Leistung erbracht bzw. zur Verfügung gestellt? Wurde im Rahmen eines Werkvertrages das geschuldete Werk gemäß der Beschreibung angefertigt? Diese Fragen müssen eventuell vor Gericht geklärt werden. Hilfreich ist auch hier wieder eine möglichst genaue Festlegung der Anforderungen im Leistungsverzeichnis. Alles, was nicht eindeutig klar ist, bleibt ansonsten der Interpretation durch das Gericht überlassen. Das aber schafft dann natürlich auch Rechtsunsicherheit, die man lieber von Anfang an vermeiden sollte.
Das bedingt natürlich sehr umfangreiche Ausführungen im Leistungsverzeichnis. Daher wird dies oft zweifach umgesetzt: Einmal wird es als eine eher allgemeine Beschreibung festgehalten – das erlaubt es einem Unternehmen, das sich bewerben möchte, festzustellen, ob sich eine Bewerbung überhaupt lohnt. Der zweite Weg ist die detaillierte Beschreibung, die dann die Grundlage für die Leistungserbringung bildet.
Dreifache Funktion des Leistungsverzeichnisses
- Ausschreibungsdokument: Grundlage für Bewerbungen von Subunternehmern und Freiberuflern.
- Kalkulationsgrundlage: Bieter kalkulieren ihren Preis auf Basis der definierten Mengen und Leistungen.
- Vertragsbestandteil: Nach Auftragserteilung bestimmt das LV, was als vertragsgemäße Erfüllung gilt – im Streitfall entscheidet es vor Gericht.
Wer erstellt ein Leistungsverzeichnis?
Um ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, wird jedoch selbst bereits eine Fachkraft benötigt. Das heißt, dass jemand mit dem fachlichen Wissen und Können, das zumindest einem Elektriker nahekommt, dafür benötigt wird. Die Person muss die Parameter des Projekts kennen und verstehen und daraus die entsprechenden Anforderungen ableiten.
Besteht das Projekt im Rahmen eines Bauvorhabens, muss auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, beachtet werden. Damit ist auch eine gewisse rechtliche Kompetenz gefragt.
Oftmals werden Leistungsverzeichnisse mit einer Software erstellt. Das bedeutet, dass auch hier wieder eine gewisse Kompetenz im IT-Bereich ausschlaggebend ist. Dazu kommt, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses selbst aufwendig ist – selbst wenn alle Kompetenzen im Betrieb vorhanden sind. Mitarbeiter müssen für diese Aufgabe abgestellt werden. Auch müssen weitere Mitarbeiter dann damit beauftragt werden, das erstellte Leistungsverzeichnis auf fachliche und rechtliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Beteiligte und ihre Rollen bei der LV-Erstellung
| Beteiligte Person / Funktion | Aufgabe im LV-Prozess | Erforderliche Kompetenz |
|---|---|---|
| Projektverantwortlicher / Bauleiter | Definiert Projektziele, Umfang und technische Anforderungen | Fachkenntnisse im jeweiligen Gewerk |
| Fachplaner / Elektroingenieur | Übersetzt Projektziele in messbare Leistungspositionen | Elektrotechnik, Normen (VDE, DIN), ggf. HOAI |
| Jurist / Rechtsabteilung | Prüft Vertragskonformität, VOB-Konformität, Haftungsfragen | Vergabe- und Vertragsrecht, VOB/B |
| Kalkulator | Erstellt Schätzpreise, prüft Mengenangaben auf Plausibilität | Baukalkulation, Marktkenntnis |
| LV-Software-Anwender | Pflegt Positionen in LV-Software ein (z. B. ORCA, California, AVA) | IT-Kompetenz, Softwarekenntnisse |
| Prüfer / Qualitätssicherung | Kontrolliert Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und DIN-Konformität | Fachliche und rechtliche Kenntnisse |
Wie sieht der Inhalt eines Leistungsverzeichnisses aus?
Die Fachkompetenz bzw. der Level an Fachkompetenz, der gebraucht wird, lässt sich schnell davon ableiten, was genau in ein Leistungsverzeichnis gehört. Das schließt die Art der gefragten Leistung, deren Menge und die Voraussetzungen für die Leistungsausführung, die vorhandenen Gegebenheiten und die Voraussetzungen für den Erfolg mit ein.
1. Allgemeine Angaben
- Ggf. Bezug auf eine Ausschreibung oder Vergabeplattform
- Projektname und Projektbeschreibung
- Ort der Leistungserbringung
- Auftraggeber / Projektverantwortlicher
- Zeitraum oder Ausführungsfrist
2. Positionen mit Leistungsbeschreibung
Jede Position beschreibt eine konkrete Teilleistung mit Menge, Einheit, Langtext und Kurztext. Das Leistungsverzeichnis verfügt über eine Struktur als Tabelle mit der Laufnummer der Position, der Mengenangabe, der Mengeneinheit, der Beschreibung als Langtext, einem Kurztext zur Zuordnung und einem Einheitspreis. Am Ende folgt dann der Gesamtpreis, der sich aus der Menge und dem Einheitspreis ergibt.
3. Leistungsbereiche (Gewerke oder Kapitel)
- 01 – Vorbereitende Maßnahmen
- 02 – Elektroinstallation
- 03 – Verteiler-/Schaltanlagen
4. Besondere Leistungen
- Zusätzliche Anforderungen (z. B. Nachtschichten, Dokumentationspflichten)
- Nebenleistungen
- Wartungs- oder Serviceleistungen
- Schulungen, Unterweisungen
Beispielstruktur: Leistungsverzeichnis für Elektriker
| Pos. | Menge | Einh. | Kurztext | Langtext (Auszug) | EP (€) | GP (€) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01 | 1 | pau. | Baustelleneinrichtung | Einrichten der Baustelle inkl. Werkzeug, Schutzausrüstung, Absicherung | ___ | ___ |
| 02.01 | 120 | m | NYM-J 3×1,5 mm² verlegen | Verlegung Mantelleitung NYM-J 3×1,5 mm² unter Putz inkl. Schlitzen und Schließen | ___ | ___ |
| 02.02 | 15 | Stk. | Steckdose UP montieren | UP-Steckdose 230 V/16 A, Schutzkontakt, inkl. Unterputzdose und Rahmen | ___ | ___ |
| 02.03 | 8 | Stk. | Lichtschalter UP montieren | UP-Wechselschalter 10 AX, inkl. Schalterdose, Abdeckung und Beschriftung | ___ | ___ |
| 03.01 | 1 | Stk. | Unterverteiler montieren | AP-Unterverteiler 3-reihig, 36 TE, inkl. Leitungsschutzschalter, FI-Schalter gem. Plan | ___ | ___ |
| 04.01 | 1 | pau. | Dokumentation & Übergabe | Erstellung Revisionsunterlagen, Messprotokoll nach DIN VDE 0100-600, Einweisung | ___ | ___ |
Missverständnisse und Unklarheiten führen zu einem Leerraum, der dann durch den Richter mit seiner Interpretation im Falle eines Rechtsstreits gefüllt wird. Um dies zu vermeiden, muss in dem Inhalt auch eine Tabelle vorhanden sein, die alle Begriffe und Positionen aufführt und erläutert.
Im Rahmen von Bauvorhaben ist auch noch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI, in die Berechnungen mit einzubeziehen. Ebenfalls gibt es ein Standardleistungsverzeichnis für diesen Bereich, das eine Sammlung der Beschreibungen enthält, die für Bauleistungen gelten. Damit lassen sich die Bauleistungen einheitlich und standardisiert beschreiben.
Relevante Normen und Regelwerke
| Regelwerk | Vollständiger Name | Relevanz für das LV |
|---|---|---|
| VOB/A | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A | Vergabeverfahren bei öffentlichen Aufträgen, Mindestanforderungen an Ausschreibungen |
| VOB/B | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B | Allgemeine Vertragsbedingungen – gilt als Vertragsbestandteil neben dem LV |
| VOB/C | Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C | Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) je Gewerk – bestimmt Ausführungsstandards |
| DIN 276 | Kosten im Bauwesen | Systematik der Kostengruppen – LV muss produktneutral nach DIN 276 formuliert sein |
| HOAI | Honorarordnung für Architekten und Ingenieure | Leistungsbilder der Planungsphasen, in denen das LV erstellt wird (Leistungsphase 6 und 7) |
| DIN VDE 0100 | Errichten von Niederspannungsanlagen | Technische Mindestanforderungen für Elektroinstallationen – Grundlage für LV-Positionen |
Leistungsverzeichnis Ausschreibung
Ist das Leistungsverzeichnis erstellt, kommt als Nächstes die Frage, wo dann die eigentliche Ausschreibung erfolgen soll. Dafür gibt es gerade heute in der digitalen Ära eine Menge Möglichkeiten. Von Tageszeitungen über die eigene Webseite bis hin zu spezialisierten Portalen im Internet reicht die Auswahl.
Tageszeitungen sind mit Kosten verbunden, und die Reichweite ist je nach Zeitung begrenzt. Auch richten viele Unternehmen ihr Hauptaugenmerk auf eine Recherche im Internet, denn diese lässt sich oftmals viel schneller erledigen.
Das Stellen der Ausschreibung auf die eigene Webseite hat erhebliche Vorteile. So ist man selbst Herr der Inhalte, und es gibt keine Kosten für einen erfolgreichen Vertrag oder das Einstellen der Ausschreibung. Dafür aber ist nicht garantiert, dass jemand zur rechten Zeit die Seite besucht und die Ausschreibung findet.
Bei einem Einstellen in bestimmte Plattformen gilt, dass deren Regeln befolgt werden müssen. Das beinhaltet das Format, die Dauer, über die die Ausschreibung sichtbar ist, und welche Bezahlung dafür fällig wird. Das eigene Unternehmen ist also nicht mehr Herr der Inhalte.
Vergleich der Ausschreibungskanäle
| Kanal | Kosten | Reichweite | Kontrolle über Inhalte | Geeignet für |
|---|---|---|---|---|
| Eigene Website | Keine laufenden Kosten | Begrenzt (nur Besucher der eigenen Seite) | Vollständig | Bekannte Subunternehmer, regionale Aufträge |
| Tageszeitung / Fachpresse | Mittel bis hoch | Regional bis überregional | Hoch (eigener Anzeigentext) | Regionale Handwerker, kleines Bieterfeld |
| Öffentliche Vergabeplattformen (z. B. DTVP, Bund.de, evergabe) | Gering bis mittel | Bundesweit, standardisiert | Eingeschränkt (Formatvorgaben) | Öffentliche Auftraggeber (Pflicht), große Projekte |
| Privatwirtschaftliche Portale (z. B. Meine-Ausschreibung.de, Vergabemarktplatz) | Mittel (oft Provision bei Vertragsabschluss) | Hoch, spezialisierte Bieter | Begrenzt (Portalregeln) | Private Auftraggeber, breites Bieterfeld |
| Direktansprache bekannter Subunternehmer | Keine | Sehr begrenzt | Vollständig | Langjährige Lieferanten, Spezialgewerke |
| Personaldienstleister | Im Stundensatz enthalten | Hoch (bestehendes Kandidatennetzwerk) | Hoch | Personalbedarf statt Werkleistung – keine Ausschreibung nötig |
Wie erfolgt der Auftrag mit einem Leistungsverzeichnis?
Ein Auftrag mit einem Leistungsverzeichnis ist oftmals ein Mittel für die öffentliche Hand, transparent einen vorhandenen Bedarf zu kommunizieren. Private Unternehmen bedienen sich aber auch der gleichen Vorgehensweise. Hierbei geht es darum, kostengünstig neue Auftragnehmer zu finden, um einen vorhandenen Bedarf zu decken.
Diese Ausschreibungen sind attraktiv, da sie von Anfang an klarstellen, was in welcher Form bis wann benötigt wird. Damit ist es dem Anbieter der Leistung möglich, eine realistische Preiskalkulation zu erstellen und sich mit dieser zu bewerben. Das wiederum gibt dem Hauptunternehmen die Chance, die Preise zu vergleichen und unter den Angeboten das attraktivste auszuwählen.
Ablauf des Vergabeprozesses mit LV
| Phase | Schritt | Verantwortlich | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| 1. Vorbereitung | Leistungsverzeichnis erstellen (Positionen, Mengen, Normen) | Auftraggeber / Fachplaner | Fertiges LV-Dokument |
| 2. Ausschreibung | LV auf gewähltem Kanal veröffentlichen, Bieter einladen | Auftraggeber | Ausschreibungsunterlagen versandt |
| 3. Angebotsphase | Bieter prüfen LV, kalkulieren und geben Angebot ab | Bieter (Subunternehmer) | Eingehende Angebote mit Einheitspreisen |
| 4. Prüfung & Wertung | Angebote fachlich und kaufmännisch prüfen, Bieter vergleichen | Auftraggeber | Bieterranking, ggf. Verhandlung |
| 5. Auftragserteilung | Zuschlag erteilen, Vertrag auf Basis des LV schließen | Auftraggeber | Unterschriebener Werkvertrag mit LV als Anlage |
| 6. Ausführung | Leistungserbringung gemäß LV-Positionen und Qualitätsvorgaben | Auftragnehmer | Fertige Leistung, Dokumentation |
| 7. Abnahme & Abrechnung | Abnahme nach VOB/B, Abrechnung auf Basis tatsächlicher Mengen | Auftraggeber + Auftragnehmer | Schlussrechnung, Mängelprotokoll |
Fazit: Vor- und Nachteile des Auftrags über Leistungsverzeichnis
Der Vorteil eines Auftrages mit Leistungsverzeichnis ist, dass er sich an die gesamte erreichbare Öffentlichkeit richtet. Damit können neue Ressourcen erschlossen werden, die vorher unbekannt waren, und es lassen sich Elektriker bei Bedarf finden. Dazu kommt, dass die Arbeitskräfte nur für die Zeit bezahlt werden, in der tatsächlich ein Bedarf an ihrer Arbeitsleistung besteht.
Es gibt aber auch wesentliche Nachteile. So gibt es keine Garantie, dass ein Unternehmen bzw. ein Elektriker gerade verfügbar ist, wenn das eigene Unternehmen diese Fachkompetenz benötigt. Auch wird für das Erstellen des Leistungsverzeichnisses eine erhebliche Kompetenz in fachlicher, rechtlicher und IT-Hinsicht benötigt.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Transparenter Wettbewerb – Preise lassen sich gut vergleichen | Erstellung des LV ist aufwendig und erfordert Fachkompetenz |
| Erschließung neuer Subunternehmer und Freiberufler | Keine Verfügbarkeitsgarantie – passende Bieter fehlen ggf. |
| Rechtliche Sicherheit durch genaue Leistungsbeschreibung | Kosten für Ausschreibungsplattformen und rechtliche Prüfung |
| Keine dauerhaften Personalbindungen nötig | Verlust der Inhaltshoheit bei Drittplattformen |
| Klare Grundlage für Abnahme und Abrechnung | Bei hoher Ausschreibungsflut geht das eigene Projekt unter |
| Skalierbar – auch für große Gewerke geeignet | Zeitverzug durch Angebotsphase und Prüfung |
Häufige Fragen zum Leistungsverzeichnis
Die Leistungsbeschreibung ist der übergeordnete Begriff – sie umfasst alle Informationen zu einer ausgeschriebenen Leistung. Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die tabellarische, positionsweise Auflistung innerhalb der Leistungsbeschreibung. Es enthält Positionsnummer, Menge, Einheit, Kurztext, Langtext und Einheitspreisfelder. Das LV ist also ein formalisiertes Werkzeug innerhalb der umfassenderen Leistungsbeschreibung und bildet die direkte Grundlage für die Preisermittlung der Bieter.
Ja – das ist eine grundlegende Anforderung, besonders bei öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A. Produktneutral bedeutet: Es dürfen keine konkreten Markennamen oder Herstellerprodukte vorgegeben werden, die nur von einem einzigen Anbieter geliefert werden können. Stattdessen werden funktionale Eigenschaften, Normen und technische Parameter beschrieben. Ausnahmen (z. B. "oder gleichwertig") sind zulässig, müssen aber begründet sein. Bei privaten Aufträgen ohne VOB-Bindung ist dies formal zwar nicht zwingend, aber empfehlenswert, um den Bieterwettbewerb nicht unnötig einzuschränken.
Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein dreiteiliges Regelwerk für Bauvergaben in Deutschland. VOB/A regelt das Vergabeverfahren und stellt Anforderungen an Ausschreibung und LV. VOB/B enthält allgemeine Vertragsbedingungen, die neben dem LV Vertragsbestandteil werden. VOB/C enthält Allgemeine Technische Vertragsbedingungen je Gewerk und bestimmt, was als ordnungsgemäße Leistungserbringung gilt. Bei öffentlichen Aufträgen ist die VOB verpflichtend. Bei privaten Aufträgen kann sie durch ausdrückliche Vereinbarung einbezogen werden – was häufig geschieht, weil sie ein erprobtes Regelwerk darstellt.
So detailliert wie nötig, um Missverständnisse bei der Ausführung und spätere Streitigkeiten bei der Abnahme zu vermeiden. Für Elektroarbeiten sollte das LV mindestens enthalten: Art und Querschnitt der Leitungen, Verlegeart (Aufputz/Unterputz), Anzahl und Typ der Steckdosen, Schalter und Leuchten, Anforderungen an Verteiler und Schutzeinrichtungen (FI, LS), Messpflichten nach DIN VDE 0100-600 sowie Dokumentations- und Übergabeleistungen. Alles, was nicht im LV steht, ist im Streitfall nicht geschuldet.
Nach Vertragsabschluss ist das LV Vertragsbestandteil und kann nur durch beiderseitige Vereinbarung geändert werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs – sogenannte Nachträge – müssen schriftlich vereinbart werden und können zu Mehr- oder Mindervergütungen führen. In der VOB/B sind die Voraussetzungen für Nachtragsleistungen geregelt (§ 2 VOB/B). Unklarheiten im ursprünglichen LV sind der häufigste Auslöser für streitige Nachträge – Grund genug, das LV von Anfang an so präzise wie möglich zu formulieren.
Beim Werkvertrag mit Leistungsverzeichnis schuldet der Auftragnehmer ein definiertes Ergebnis (das fertige Werk) – er haftet für Mängel und trägt das Ausführungsrisiko. Die Fachkräfte bleiben Mitarbeiter des Subunternehmers, der Auftraggeber hat kein Direktweisungsrecht. Bei der Arbeitnehmerüberlassung dagegen stellt der Personaldienstleister Fachkräfte zur Verfügung, die unter der Weisung des Entleihers arbeiten – für Stundenvergütung ohne Erfolgshaftung. Beide Modelle sind rechtlich legitim, müssen aber klar voneinander getrennt gehalten werden – Mischformen können als Scheinwerkvertrag eingestuft und mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
