Der Fachkräftemangel lässt sich nicht wegdiskutieren. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, ist die Anstellung von Arbeitskräften aus dem Ausland. Hierbei können die anstellenden Unternehmen wie auch Personaldienstleister großartige Unterstützung leisten, um die Produktionsmitarbeiter zu finden, die für die Industrie gebraucht werden.
Wie sieht der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland für ausländische Arbeitskräfte aus?
Für Ausländer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum gilt der Grundsatz der Freizügigkeit. Sie können damit in Deutschland leben und arbeiten. Für Ausländer, die nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum stammen, werden dagegen weitere Voraussetzungen verlangt. Diese bestehen aus einem Aufenthaltstitel für Deutschland und einer Arbeitserlaubnis.
Die deutsche Beschäftigungsverordnung bestimmt darüber, wer hierzulande arbeiten darf. Die dafür nötige Arbeitserlaubnis kann bei der deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes, beantragt werden.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist eingeschränkt, doch wurde dieser inzwischen deutlich erleichtert, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Danach gilt:
- Für Nicht- oder Geringqualifizierte besteht nur ein eingeschränkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
- Für Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss gibt es die „Blaue Karte EU". Um diese zu erhalten, muss die Qualifikation und das Arbeitsplatzangebot nachgewiesen werden. Das Bruttogehalt muss mindestens 58.400 Euro pro Jahr betragen. Damit kann ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Beschäftigung aufgenommen werden.
- Für Fachkräfte aus Informatik, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik gibt es ebenfalls die „Blaue Karte EU" – mit einem Mindestgehalt von 45.552 Euro jährlich. Hier muss die Bundesagentur für Arbeit einer Beschäftigung zustimmen.
- Wissenschaftler, hochqualifizierte Arbeitskräfte, Führungskräfte, Spezialisten und leitende Angestellte unterliegen vereinfachten Regelungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt.
- Beruflich qualifizierte Ausländer aus einem Mangelberuf können mit einer gleichwertigen Qualifikation (vergleichbar einem inländischen Abschluss) ohne Vorrangprüfung Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die Anerkennung der Qualifikation ist im Anerkennungsgesetz geregelt.
| Personengruppe | Instrument | Mindestgehalt | BA-Zustimmung nötig? |
|---|---|---|---|
| EU/EWR-Bürger | Freizügigkeit | — | Nein |
| Akademiker (allgemein) | Blaue Karte EU | 58.400 €/Jahr | Nein |
| MINT-Fachkräfte | Blaue Karte EU | 45.552 €/Jahr | Ja |
| Fachkräfte (Mangelberuf) | Anerkennungsgesetz | — | Nein (keine Vorrangprüfung) |
| Über 45 Jahre | Fachkräftevisum | 48.180 €/Jahr (oder Altersvorsorge) | Je nach Beruf |
Welche Voraussetzungen werden für ein Visum mit Arbeitserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland benötigt?
Für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland für ausländische Staatsangehörige, die nicht aus Europa stammen, wird ein Visum benötigt. Dieses ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Eine Qualifikation, die mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar ist oder in Deutschland anerkannt werden kann.
- Eine Berufsausübungserlaubnis, falls es sich um einen reglementierten Beruf handelt – das betrifft Tätigkeiten im Gesundheitswesen, der Bildung und dem Recht, aber auch bestimmte Produktionsberufe wie Statiker oder Ingenieure.
- Ein konkretes Arbeitsangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland. Die anerkannte Qualifikation muss den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, diesen konkreten Job – oder einen verwandten Beruf – auszuüben.
- Für Arbeitnehmer über 45 Jahre gilt zusätzlich: Das Bruttogehalt muss mindestens 48.180 Euro pro Jahr betragen – alternativ muss eine adäquate Altersversorgung nachgewiesen werden.
Welche Aussichten bietet das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis?
Die zuständige Behörde gewährt das Visum bzw. die Aufenthaltserlaubnis für vier Jahre. Ist der Arbeitsvertrag kürzer, befristet sie diese entsprechend der kürzeren Vertragslaufzeit.
Wer das Visum für vier Jahre genutzt hat, kann eine Niederlassungserlaubnis erhalten – einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Dieser erlaubt es auch, die Familie nach Deutschland zu bringen. Das ist für viele ausländische Fachkräfte ein entscheidender Anreiz: Wer dauerhaft in Deutschland leben möchte, erhält nach vier Jahren Beschäftigung eine echte Perspektive.
Lässt sich das Einreiseverfahren verkürzen?
Das Einreiseverfahren kann auf zwei Wegen verkürzt werden: über das Fachkräfteverfahren und über einen unternehmensinternen Transfer.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Das Fachkräfteverfahren erlaubt es, für Fachkräfte eine beschleunigte Ausstellung des Visums zu beantragen. Dafür fällt eine Gebühr von 411 Euro an. Das Verfahren beschleunigt auch die Anerkennung einer ausländischen Qualifikation. Arbeitgeber, die regelmäßig ausländische Fachkräfte einstellen, können damit den gesamten Prozess erheblich verkürzen – von der Anerkennung des Abschlusses bis zur Einreise.
Der unternehmensinterne Transfer
Beim unternehmensinternen Transfer versetzt der Arbeitgeber einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer aus dem Herkunftsland in das Tochterunternehmen in Deutschland. Hat der Arbeitgeber seinen Sitz in Deutschland, erteilt die zuständige Behörde für eine begrenzte Zeit eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Dieses Modell eignet sich besonders für Konzerne und international aufgestellte Unternehmen, die bereits Personal in Tochtergesellschaften in Drittstaaten beschäftigen.
Wie lassen sich ausländische Produktionsmitarbeiter gewinnen?
Wer gezielt ausländische Arbeitskräfte gewinnen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten, den Erfolg dieser Unternehmung sicherzustellen.
1. Employer Branding für ausländische Zielgruppen
Das beginnt beim Employer Branding: Der Arbeitgeber macht aus seinem Unternehmen eine Marke im Hinblick auf die Anstellung ausländischer Mitarbeiter. Das ist immer dann zu empfehlen, wenn eine größere Menge an Arbeitskräften gebraucht wird. Um für die potenziellen Mitarbeiter attraktiv zu sein, muss sich das Unternehmen entsprechend darstellen – dabei geht es nicht darum, was einen deutschen Arbeitnehmer ansprechen würde, sondern die Arbeitnehmer aus dem Zielland anzusprechen.
2. Praxisunterstützung und Onboarding kommunizieren
Ausländische Arbeitskräfte haben einen anderen Hintergrund als deutsche und kennen sich in Deutschland oft nicht aus. Daher sind Hilfeangebote für sie besonders attraktiv: Unternehmen, die zeigen, dass sie bei der Beantragung von Dokumenten und Visa, dem Finden einer Unterkunft und dem Einleben in Deutschland unterstützen, werden als Arbeitgeber deutlich bevorzugt.
3. Klare Stellenbeschreibung und Qualifikationsanforderungen
Unternehmen sollten klar kommunizieren, für welche Tätigkeiten sie Arbeitskräfte mit welcher Qualifikation suchen. Der Arbeitgeber sollte die Qualifikationsanforderungen entsprechend der Ausbildung im Herkunftsland darstellen oder so erklären, dass die Arbeitssuchenden sie verstehen und einordnen können. Auch die eigenen Unternehmenswerte – welche Verhaltensweisen erwartet werden, was dem Unternehmen wichtig ist – sollten klar kommuniziert werden, damit sich die richtigen potenziellen Arbeitskräfte bewerben.
4. Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen
Ausländische Arbeitskräfte suchen ebenso wie inländische eine möglichst permanente Festanstellung mit den damit einhergehenden Aussichten auf eine Karriere. Das gilt umso mehr für ausländische Mitarbeiter, die ihre Familien nach Deutschland holen möchten, sobald es die Gesetzeslage erlaubt. Liegt eine internationale Arbeitsumgebung vor – verfügt der Betrieb bereits über Arbeitnehmer aus dem Zielland –, sollte dies kommuniziert werden. Es ist einfacher für die neuen ausländischen Arbeitskräfte, sich einzuleben, wenn sie Hilfestellung durch Landsleute finden.
5. Online-Präsenz und gezielte Kanäle nutzen
Unternehmen sollten sich eine Online-Präsenz verschaffen, auf der sie sich mit all diesen Informationen darstellen. Das beginnt bei einer Webseite und setzt sich über die einschlägigen sozialen Netzwerke fort. Dabei ist zu bedenken: Potenzielle Mitarbeiter in vielen Ländern sind eher auf Facebook als auf LinkedIn zu finden. Es kommt immer darauf an, welche Gepflogenheiten im Zielland gelten.
6. Spezialisierte Personaldienstleister einbinden
Besonders bei einem größeren Bedarf an Arbeitskräften empfiehlt sich die Nutzung spezialisierter Personalvermittlungen – Personaldienstleister, die sich auf das Finden von Arbeitskräften in bestimmten Zielländern spezialisiert haben. Diese kennen sich mit den Wegen und Möglichkeiten vor Ort aus, verfügen über Datenbanken, Netzwerke und andere Zugänge und sind in der Lage, in kurzer Zeit eine große Menge an Bewerbern zu finden.
Welche Fachkräfte aus dem Ausland werden besonders gebraucht?
Alle Mitarbeiter, die über einen technischen Hintergrund verfügen, sind gesucht – sei es durch ihre Ausbildung, ihre Erfahrung oder ihr Interesse. Dazu kommen Fachkräfte für die Chemieindustrie, die Pharmabranche sowie die Lebensmittelproduktion. Auch Produktionshelfer sind über alle Branchen hinweg stark nachgefragt.
Wer sich mit Maschinenbau, Elektrotechnik, Informationstechnik oder Fahrzeugbau auskennt, ist besonders gefragt. Auch Kenntnisse in der Automatisierungstechnik und Robotik sind wertvoll, da die Automatisierung in der Produktion immer mehr zunimmt.
Meistgefragte Berufe in Produktion und Logistik
- Maschinenbediener und CNC-Maschinenbediener
- Maschinen- und Anlagenführer bzw. Anlagenbediener
- Lagerhelfer bzw. Logistikmitarbeiter
- Verpacker, Picker und Packer
- Helfer in der Produktion
- Lagerarbeiter – vom Logistiker bis zum Logistikhelfer
- Fachkraft für Lagerlogistik
- Kommissionierer
Wer sich in der Logistik auskennt, mit Ameise und Schnellläufer umgehen kann und die Kommissionierung und Lagerhaltung beherrscht, hat immer eine Chance, einen Job zu finden. Dann sind da die Staplerfahrer – sei es für den Hochregalstapler, Seitenstapler oder Frontstapler. Sie sind in allen Lagern jederzeit willkommen. Ein entsprechender Staplerschein und Erfahrung als Gabelstaplerfahrer sind fast schon eine Jobgarantie.
Fazit
Mitarbeiter aus dem nicht-europäischen Ausland brauchen eine Aufenthaltserlaubnis, eine Arbeitserlaubnis oder ein Visum. Für Betriebe, die ausländische Arbeitskräfte anwerben möchten, ist es von großer Bedeutung, diese bei dem Erhalt dieser Papiere zu unterstützen. Weiterhin sollten sie sich für ausländische Bewerber attraktiv darstellen und es lohnt sich unter Umständen, den Service spezialisierter Personaldienstleister in Anspruch zu nehmen.
Wer einen technischen Hintergrund mitbringt, ist in der Produktion immer gern gesehen. Dazu kommen alle, die sich mit der Herstellung von Lebensmitteln oder einem der Jobs in der Pharma- oder chemischen Industrie auskennen. Auch sehr gefragt sind Mitarbeiter mit einem Hintergrund aus der Lagerhaltung und Logistik – und natürlich alle Mitarbeiter, die einen Staplerschein mitbringen.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Stellenbesetzung mit ausländischen Arbeitnehmern
Ja. Für Bürger aus EU- und EWR-Staaten gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit – sie können in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis oder Visum leben und arbeiten. Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und eine Krankenversicherung sind erforderlich, aber bürokratische Hürden wie Arbeitsgenehmigungen entfallen vollständig. Das macht EU-Bürger aus Osteuropa zu einer besonders attraktiven Zielgruppe für deutsche Unternehmen.
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hoch qualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte mit anerkanntem Hochschulabschluss und einem konkreten Stellenangebot in Deutschland. Das Mindestgehalt liegt je nach Berufsgruppe bei 45.552 € (MINT-Berufe, mit BA-Zustimmung) oder 58.400 € (allgemeine Akademiker, ohne BA-Zustimmung) brutto jährlich. Nach 33 Monaten (bei ausreichenden Deutschkenntnissen: 21 Monate) kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Das reguläre Verfahren kann mehrere Monate dauern – abhängig von der Auslastung der deutschen Auslandsvertretung und der Komplexität der Qualifikationsanerkennung. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (Gebühr: 411 Euro) verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich und beschleunigt auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Für EU-Bürger entfällt das Verfahren vollständig.
Besonders gesucht sind: Maschinenbediener und CNC-Maschinenbediener, Maschinen- und Anlagenführer, Lagerhelfer und Logistikmitarbeiter, Kommissionierer, Picker und Packer, Produktionshelfer sowie Gabelstaplerfahrer mit gültigem Staplerschein. Dazu kommen Fachkräfte mit technischem Hintergrund in Elektrotechnik, Automatisierungstechnik und Maschinenbau sowie Beschäftigte in der Pharma-, Lebensmittel- und Chemieindustrie.
Wichtigste Maßnahmen: Employer Branding für die Zielgruppe im Herkunftsland (nicht deutschlandzentriert), klare Kommunikation von Qualifikationsanforderungen im Kontext des Herkunftslandes, Kommunikation von Unterstützungsangeboten (Visa, Unterkunft, Einleben), Darstellung von Karriereperspektiven und – falls vorhanden – Hinweis auf bestehende Landsleute im Betrieb. Online-Kanäle wie Facebook sind in vielen Zielländern wichtiger als LinkedIn.
Besonders bei einem größeren oder regelmäßigen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften lohnt es sich, mit einem spezialisierten Personaldienstleister zusammenzuarbeiten. Dieser verfügt über Kandidatendatenbanken und Netzwerke im Zielland, kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen (Visum, AÜG, A1-Bescheinigung) und kann in kurzer Zeit viele geeignete Bewerber vermitteln. Er übernimmt zudem oft Logistik, Unterkunft und Onboarding-Unterstützung.
