Qualifizierte Leiharbeiter aus Polen, Slowakei, Kroatien, Litauen und weiteren osteuropäischen Ländern – flexibel, AÜG-konform und sofort verfügbar für Ihre Projekte.
Arbeitnehmerüberlassung Osteuropa

Die Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa – auch Personalleasing, Zeitarbeit oder Leiharbeit genannt – ist der effizienteste Weg, dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen. Ob in der Industrie, Produktion, im Handwerk oder in der Logistik: Mit qualifizierten Leiharbeitern aus Osteuropa füllen Sie Personalengpässe schnell, rechtssicher und zu planbaren Kosten.
Als spezialisierter Personaldienstleister mit über 35 Jahren Erfahrung in der Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa verfügen wir über ein bewährtes Netzwerk in Polen, der Slowakei, Kroatien, Litauen, Bulgarien und der Ukraine. Wir übernehmen Rekrutierung, Verträge, Genehmigungen und Administration – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Die Arbeitnehmerüberlassung folgt einem klaren rechtlichen und organisatorischen Rahmen. Das Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher ist gesetzlich geregelt:
Was gilt bei der Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa?
- Ein Arbeitsvertrag wird zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer abgeschlossen – nicht mit Ihrem Unternehmen.
- Sobald der Leiharbeitnehmer in Deutschland arbeitet, gelten deutsches Arbeitsrecht, Mindestlohn, Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch.
- Der Verleiher bleibt offizieller Arbeitgeber und kümmert sich um Lohnzahlungen, Sozialabgaben und die gesamte Verwaltung.
- Es besteht kein direktes Arbeitsverhältnis zwischen Ihrem Unternehmen und dem Leiharbeitnehmer.
- Die rechtlichen Grundlagen des Personalleasings sind klar geregelt – mit einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.
- Die Kosten des Personalleasings sind vorhersehbar und transparent.
Wir vermitteln Leiharbeiter aus Osteuropa für folgende Branchen und Berufsgruppen – individuell nach Ihren Anforderungen:
- Elektriker
- Schweißer
- Monteure
- Stahlbauer
- Anlagenbauer
- Schlosser
- Metallbauer
- Photovoltaik-Elektriker
- Heizungstechniker
- Maschinenbediener
- Produktionshelfer
- Produktionsplaner / Disponenten
- Fließbandarbeiter
- Fabrikarbeiter
- Produktionsleiter
- Inventurhelfer
- Schichtarbeiter
- Lagerarbeiter
- Kommissionierer
- Staplerfahrer
- Verpacker
- Sortierer
- Berufskraftfahrer
- Disponenten
- Logistiker
- Speditionskaufmann
- Bauingenieure
- Sicherheitsingenieure
- Systemingenieure
- Elektroingenieure
- Softwareentwickler
- Datenbankadministratoren
- Cybersecurity-Experten
- Cloud-Spezialisten
- Remote Teams
Das bekommen Sie
- Volle Orientierung durch den Dschungel der Vorschriften für die Einstellung von Arbeitskräften aus Osteuropa
- Zugang zu Tausenden von vorgeprüften Kandidaten im Pool – mit größerer Reichweite als jeder interne Recruitingprozess
- Fachkräfte für Ihren konkreten Bedarf – wir rekrutieren gezielt und haben immer die richtigen Leiharbeiter parat
- Reibungslose Integration: Wir unterstützen Sie bei der Eingliederung neuer Leiharbeiter in Ihr Unternehmen und Ihre Prozesse
- Organisation aus einer Hand: Transport, Unterkunft, Verpflegung, Sprachvorbereitung – wir kümmern uns
Warum es sich lohnt
- Über 35 Jahre Erfahrung in der Arbeitnehmerüberlassung aus Osteuropa sprechen für sich
- Personalleasing aus Osteuropa ist unsere Kernkompetenz – keine Kompromisse bei Qualität oder Rechtssicherheit
- Kulturelle Kompetenz: Wir kennen die Besonderheiten der einzelnen Länder und helfen Ihnen, Stolpersteine zu vermeiden
- Von der Rekrutierung über das Sourcing bis hin zu Outsourcing-Best-Practices: Wir sind Ihr langfristiger Partner
- AÜG-Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit vorhanden – rechtssichere Abwicklung garantiert
In diesem Bereich finden Sie die meistgestellten Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung und unsere Antworten dazu. Sollte Ihre Frage hier nicht aufgeführt sein, kontaktieren Sie uns gerne.
Unter einer Arbeitnehmerüberlassung versteht man das Entleihen von Arbeitskräften auf Zeit von einem anderen Unternehmen. Das Modell unterscheidet sich von herkömmlichen Festanstellungen: Die Arbeitnehmer werden nicht direkt im Unternehmen angestellt, und es handelt sich um ein zeitlich befristetes Verhältnis. Synonym verwendete Begriffe sind Zeitarbeit, Leiharbeit und Personalleasing.
Die Begriffe werden synonym verwendet – es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Arbeitnehmerüberlassung ist der juristisch korrekte Begriff gemäß AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), während Personalleasing eher umgangssprachlich verwendet wird. Weitere Synonyme: Zeitarbeit, Leiharbeit.
Prinzipiell genießen Leiharbeitnehmer die gleichen Rechte wie fest angestellte Mitarbeiter: Recht auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und nach 9 Monaten Anspruch auf Equal Pay (gleiche Vergütung wie Stammbelegschaft). Der Unterschied liegt in der Vertragsform: Leiharbeitnehmer sind beim Personaldienstleister angestellt und werden an andere Unternehmen überlassen.
Die Einsatzdauer kann vom Auftraggeber flexibel bestimmt werden. Die gesetzliche Höchstgrenze liegt bei 18 Monaten beim gleichen Entleiher (per Tarifvertrag anpassbar). Die Arbeitsbedingungen müssen unabhängig von der Herkunft der Leiharbeitnehmer deutschen Standards entsprechen: Mindestlohn, Arbeitszeiten, Arbeitsplatzsicherheit. Verstöße können empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Beides übernimmt die Zeitarbeitsfirma. Sie legt das Gehalt fest (auf Basis von Qualifikation, Berufserfahrung und Einsatzbereich) und übernimmt die gesamte Lohnabrechnung und Verwaltung. Für das entleihende Unternehmen entstehen keinerlei bürokratische Aufwände – und eine rechtlich einwandfreie Abwicklung ist sichergestellt.
Eine illegale Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn eine oder mehrere der rechtlichen Bedingungen des AÜG nicht eingehalten werden – insbesondere wenn der Verleiher keine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit besitzt, wenn arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden oder wenn ein Werkvertrag missbräuchlich zur Verschleierung einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt wird. Verstöße können empfindliche Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
Wir übernehmen als Personaldienstleister den gesamten Prozess: Kandidatensuche und -vorauswahl, Qualifikationsprüfung, Vertragsgestaltung, Einholung der A1-Bescheinigung, Organisation von Transport und Unterkunft sowie laufende Betreuung während des Einsatzes. Sie erhalten einsatzbereites Personal – ohne eigenen administrativen Aufwand.
Zu beachten sind: Anpassung der Löhne an lokale Standards (Mindestlohn), Steuerpflichten im Herkunfts- und Einsatzland, Sozialabgaben und Doppelbesteuerungsabkommen. Die A1-Bescheinigung stellt sicher, dass keine doppelten Sozialabgaben gezahlt werden. Weitere Kostenfaktoren: mögliche Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen. Wir beraten Sie zu allen relevanten Aspekten.
