Der Werk- oder Subunternehmervertrag – Auftrag über Leistungsverzeichnis
Ein Weg, bei Bedarf die Ressourcen zu erhalten, ist eine Ausschreibung. Diese Ausschreibung beinhaltet ein Leistungsverzeichnis, und damit ist es theoretisch jedem Unternehmen oder Selbstständigen möglich, sich für diesen Auftrag zu bewerben. Damit können neue Ressourcen erschlossen werden. Dazu gehören Unternehmen und Freelancer, mit denen das Hauptunternehmen zuvor noch nicht zusammengearbeitet hat.
Diese Vorgehensweise ist kostengünstig. Vor allem erspart sie es lange selbst nach Unternehmen mit verfügbaren Ressourcen zu suchen und mit diesen jeweils einzeln in Verbindung zu treten. Stattdessen können Unternehmen, die freie Kapazitäten haben und nach neuen Aufträgen suchen, sich diese Ausschreibungen ansehen und darauf reagieren, wenn sie den verfügbaren Fähigkeiten entsprechen.
Inhaltsverzeichnis
Geschätzte Lesedauer: 10 Minuten
Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Das Leistungsverzeichnis befindet sich in der Ausschreibung und ist ein wesentlicher Teil davon. Es hält fest, worum es in dem Auftrag geht und was alles erreicht werden muss, um diesen zu erfüllen.
Ein Leistungsverzeichnis beinhaltet oft Tabellen, die die Leistungen festhalten, deren Art und Menge beschreiben und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erbringung definieren. Damit ein Leistungsverzeichnis allen Anforderungen genügt, muss es produktneutral und entsprechend der DIN 276 formuliert werden.
Mit der detaillierten Beschreibung der Leistung ist es den bewerbenden Unternehmen möglich, festzustellen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen können. Dazu gehört, dass sie die Leistung überhaupt erbringen, die geforderte Qualität erreichen und dies innerhalb der geforderten Zeit erledigen können. Zugleich können nun die Unternehmen, die sich darauf bewerben möchten, die Kosten kalkulieren und darüber bestimmen, welchen Preis sie dafür verlangen.
Das Leistungsverzeichnis dient damit als Grundlage dafür, dass die Unternehmen sich bewerben. Daher ist es besser, es so genau wie möglich zu formulieren, um damit die richtigen Unternehmen zu einer Bewerbung anzuregen. Da es dabei um Elektriker geht, müssen alle Inhalte der Ausschreibung daraufhin ausgerichtet werden. Ebenso dienen sie als Kostengrundlage, sodass – um spätere Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden – auch hier die Beschreibung so genau wie möglich sein sollte.
Leistungsverzeichnis – der Schlüssel zum Erfolg
Schlussendlich dient das Leistungsverzeichnis auch der Erfolgsfeststellung. Das heißt: Wurde im Rahmen eines Dienstvertrages die geforderte Leistung erbracht bzw. zur Verfügung gestellt? Wurde im Rahmen eines Werkvertrages das geschuldete Werk gemäß der Beschreibung angefertigt? Diese Fragen müssen eventuell vor Gericht geklärt werden. Hilfreich ist auch hier wieder eine möglichst genaue Festlegung der Anforderungen im Leistungsverzeichnis. Alles, was nicht eindeutig klar ist, bleibt ansonsten der Interpretation durch das Gericht überlassen. Das aber schafft dann natürlich auch Rechtsunsicherheit, die man lieber von Anfang an vermeiden sollte.
Das bedingt natürlich sehr umfangreiche Ausführungen im Leistungsverzeichnis. Daher wird dies oft zweifach umgesetzt: Einmal wird es als eine eher allgemeine Beschreibung festgehalten. Das erlaubt es einem Unternehmen, das sich bewerben möchte, festzustellen, ob sich eine Bewerbung überhaupt lohnt. Der zweite Weg ist die detaillierte Beschreibung, die dann die Grundlage für die Leistungserbringung bildet.
Aus diesem Grund werden Ausschreibungen mit einer Beschreibung versehen, und das Leistungsverzeichnis wird diesen als Dokument hinzugefügt. So wird sichergestellt, dass alle Anforderungen an die Ausschreibung erfüllt sind.

Wer erstellt ein Leistungsverzeichnis?
Um ein Leistungsverzeichnis zu erstellen, wird jedoch selbst bereits eine Fachkraft benötigt. Das heißt, dass jemand mit dem fachlichen Wissen und Können, das zumindest einem Elektriker nahekommt, dafür benötigt wird. Die Person muss die Parameter des Projekts kennen und verstehen und daraus die entsprechenden Anforderungen ableiten.
Besteht das Projekt im Rahmen eines Bauvorhabens, muss auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB, beachtet werden. Damit ist auch eine gewisse rechtliche Kompetenz gefragt.
Oftmals werden Leistungsverzeichnisse mit einer Software erstellt. Das bedeutet, dass auch hier wieder eine gewisse Kompetenz im IT-Bereich ausschlaggebend ist. Dazu kommt, dass die Erstellung des Leistungsverzeichnisses selbst aufwendig ist – selbst wenn alle Kompetenzen im Betrieb vorhanden sind. Mitarbeiter müssen für diese Aufgabe abgestellt werden. Auch müssen weitere Mitarbeiter dann damit beauftragt werden, das erstellte Leistungsverzeichnis auf fachliche und rechtliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Wie sieht der Inhalt eines Leistungsverzeichnisses aus?
Die Fachkompetenz bzw. der Level an Fachkompetenz, der gebraucht wird, lässt sich schnell davon ableiten, was genau in ein Leistungsverzeichnis gehört. Das schließt die Art der gefragten Leistung, deren Menge und die Voraussetzungen für die Leistungsausführung, die vorhandenen Gegebenheiten und die Voraussetzungen für den Erfolg mit ein. Zum Inhalt des Leistungsverzeichnisses gehören:
- Allgemeine Angaben
- Ggf. Bezug auf eine Ausschreibung oder Vergabeplattform
- Projektname und Projektbeschreibung
- Ort der Leistungserbringung
- Auftraggeber / Projektverantwortlicher
- Zeitraum oder Ausführungsfrist
- Positionen mit Leistungsbeschreibung
- Leistungsbereiche (Gewerke oder Kapitel) zum Beispiel:
- 01 – Vorbereitende Maßnahmen
- 02 – Elektroinstallation
- 03 – Verteiler-/Schaltanlagen
- Besondere Leistungen
- Zusätzliche Anforderungen (z. B. Nachtschichten, Dokumentationspflichten)
- Nebenleistungen
- Wartungs- oder Serviceleistungen
- Schulungen, Unterweisungen
Ein Beispiel für das Leistungsverzeichnis für Elektriker:

Missverständnisse und Unklarheiten führen zu einem Leerraum, der dann durch den Richter mit seiner Interpretation im Falle eines Rechtsstreits gefüllt wird. Um dies zu vermeiden, muss in dem Inhalt auch eine Tabelle vorhanden sein, die alle Begriffe und Positionen aufführt und erläutert.
Im Rahmen von Bauvorhaben ist auch noch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI, in die Berechnungen mit einzubeziehen. Ebenfalls gibt es ein Standardleistungsverzeichnis für diesen Bereich, das eine Sammlung der Beschreibungen enthält, die für Bauleistungen gelten. Damit lassen sich die Bauleistungen einheitlich und standardisiert beschreiben.
Das Leistungsverzeichnis verfügt über eine Struktur als Tabelle mit der Laufnummer der Position, der Mengenangabe, der Mengeneinheit, der Beschreibung als Langtext, einem Kurztext zur Zuordnung und einem Einheitspreis. Am Ende folgt dann der Gesamtpreis, der sich aus der Menge und dem Einheitspreis ergibt.
Leistungsverzeichnis Ausschreibung
Ist das Leistungsverzeichnis erstellt, kommt als Nächstes die Frage, wo dann die eigentliche Ausschreibung erfolgen soll. Dafür gibt es gerade heute in der digitalen Ära eine Menge Möglichkeiten. Von Tageszeitungen über die eigene Webseite bis hin zu spezialisierten Portalen im Internet reicht die Auswahl.
Tageszeitungen sind mit Kosten verbunden, und die Reichweite ist je nach Zeitung begrenzt. Auch richten viele Unternehmen ihr Hauptaugenmerk auf eine Recherche im Internet, denn diese lässt sich oftmals viel schneller erledigen.
Das Stellen der Ausschreibung auf die eigene Webseite hat erhebliche Vorteile. So ist man selbst Herr der Inhalte, und es gibt keine Kosten für einen erfolgreichen Vertrag oder das Einstellen der Ausschreibung. Dafür aber ist nicht garantiert, dass jemand zur rechten Zeit die Seite besucht und die Ausschreibung findet. Unternehmen, die nach Aufträgen suchen, mögen sich auf andere Seiten konzentrieren oder einfach in dieser Zeit bereits ausgelastet sein.
Bei einem Einstellen in bestimmte Plattformen gilt, dass deren Regeln befolgt werden müssen. Das beinhaltet das Format, die Dauer, über die die Ausschreibung sichtbar ist und welche Bezahlung dafür fällig wird. Die Bezahlung mag sich allein auf das Einstellen beziehen oder darauf, wenn ein echter Vertrag entsteht.
Hier ist das Problem, dass das Portal mit einer großen Anzahl von Ausschreibungen überflutet wird, in der das eigene Projekt untergeht. Auch kommen Kosten dazu, und die Ausschreibung muss sich an die Regeln des Portals als Dritten richten. Das eigene Unternehmen ist also nicht mehr Herr der Inhalte.
Wie erfolgt der Auftrag mit einem Leistungsverzeichnis?
Ein Auftrag mit einem Leistungsverzeichnis ist oftmals ein Mittel für die öffentliche Hand, transparent einen vorhandenen Bedarf zu kommunizieren. Private Unternehmen bedienen sich aber auch der gleichen Vorgehensweise. Hierbei geht es darum, kostengünstig neue Auftragnehmer zu finden, um einen vorhandenen Bedarf zu decken.
Diese Ausschreibungen sind attraktiv, da sie von Anfang an klarstellen, was in welcher Form bis wann benötigt wird. Damit ist es dem Anbieter der Leistung möglich, eine realistische Preiskalkulation zu erstellen und sich mit dieser zu bewerben. Das wiederum gibt dem Hauptunternehmen die Chance, die Preise zu vergleichen und unter den Angeboten das attraktivste auszuwählen.

Fazit
Der Vorteil eines Auftrages mit Leistungsverzeichnis ist, dass er sich an die gesamte erreichbare Öffentlichkeit richtet. Damit können neue Ressourcen erschlossen werden, die vorher unbekannt waren, und es lassen sich Elektriker bei Bedarf finden.
Dazu kommt, dass die Arbeitskräfte nur für die Zeit bezahlt werden, in der tatsächlich ein Bedarf an ihrer Arbeitsleistung besteht. Auch ist ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit geboten, sofern das Leistungsverzeichnis korrekt erstellt wurde. Auch fallen keine Kosten für die Rekrutierung und die Auswahl des richtigen Elektrikers für den Job an.
Es gibt aber auch wesentliche Nachteile. So gibt es keine Garantie, dass ein Unternehmen bzw. ein Elektriker gerade verfügbar ist, wenn das eigene Unternehmen diese Fachkompetenz benötigt. Auch wird für das Erstellen des Leistungsverzeichnisses eine erhebliche Kompetenz in fachlicher, rechtlicher und IT-Hinsicht benötigt. Dazu kommt der Aufwand, das Leistungsverzeichnis zu erstellen und es zu kontrollieren.
Die Ausschreibung erfolgt dann gewöhnlich über Dritte, also Portale im Internet, deren Service nicht immer kostenlos ist, und das eigene Unternehmen ist nicht Herr über die Inhalte. Auch lassen sich die Ausschreibungen bei einer hohen Flut an Projekten mitunter leicht übersehen.
Ähnliche Themen



