09Dez

Die Pflichten des Verleihers bei der Arbeitnehmerüberlassung in Osteuropa

Die Pflichten des Verleihers bei der Arbeitnehmerüberlassung in Osteuropa

Die Arbeitnehmerüberlassung nach Osteuropa eröffnet Unternehmen zahlreiche Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte flexibel einzusetzen. Doch diese Flexibilität kommt mit klaren Vorgaben für den Verleiher. Von der Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen bis zur sorgfältigen Dokumentation: Ihre Verantwortung ist entscheidend für einen rechtssicheren Ablauf. Klingt nach viel Arbeit? Keine Sorge – mit Struktur und einem klaren Überblick meistern Sie diese Herausforderung souverän. In diesem Artikel gehen wir auf die Pflichten des Verleihers bei der Arbeitnehmerüberlassung ein.

Faire Arbeitsbedingungen: Kein Platz für Kompromisse

Einer der wichtigsten Punkte bei der Arbeitnehmerüberlassung sind faire Arbeitsbedingungen. Als Verleiher tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die eingesetzten Mitarbeitenden aus Osteuropa dieselben Standards genießen wie die einheimischen Arbeitnehmer im Einsatzland. Dazu gehören:

  • Gerechte Löhne: Mindestens der im Einsatzland geltende Mindestlohn muss gezahlt werden. In manchen Branchen gelten sogar höhere Tariflöhne.
  • Arbeitszeitregelungen: Überstunden? Nur, wenn sie gesetzlich erlaubt und fair vergütet werden.
  • Urlaubsansprüche: Entsandte Arbeitnehmer haben Anspruch auf denselben Mindesturlaub wie Mitarbeiter vor Ort.

Ein transparenter Umgang mit den Arbeitsbedingungen stärkt das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden und sorgt für reibungslose Abläufe.

Dokumentationspflicht: Ordnung ist das halbe Leben

In der Arbeitnehmerüberlassung gilt: Ohne saubere Dokumentation geht nichts. Der Verleiher ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen vorzulegen und zu archivieren. Dies schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen. Zu den wichtigsten Dokumenten zählen:

  • A1-Bescheinigung: Nachweis, dass Sozialabgaben im Heimatland entrichtet werden.
  • Arbeitsverträge: Diese sollten die Arbeitsbedingungen klar regeln.
  • Einsatzpläne: Transparenz über Arbeitszeiten, Einsatzorte und Tätigkeiten ist essenziell.

Wichtig: Sorgen Sie dafür, dass alle Dokumente vollständig und, falls erforderlich, übersetzt und beglaubigt vorliegen. Weitere Infos über die rechtlichen Aspekte der Arbeitnehmerüberlassung >>>

Haftung für Verstöße: Verantwortung, die zählt

Als Verleiher stehen Sie in der Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten – und das nicht nur auf dem Papier. Kommt es zu Verstößen, tragen Sie die Konsequenzen. Das kann finanzielle Strafen oder im schlimmsten Fall den Verlust der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bedeuten. Häufige Verstöße:

  • Nichteinhaltung der Mindestlöhne
  • Fehlende Meldungen an Behörden
  • Mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen

Vermeiden Sie Haftungsrisiken, indem Sie regelmäßig prüfen, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Eine interne Kontrollinstanz kann hier Wunder wirken.

Transparente Kommunikation zwischen allen Parteien

Die Behörden im Einsatzland möchten immer genau wissen, wer, wann und wo arbeitet. Meldepflichten sind daher ein wichtiger Bestandteil der Arbeitnehmerüberlassung. Zu den wichtigsten Informationen gehören:

  • Angaben zum Arbeitnehmer: Name, Geburtsdatum und Beschäftigungsdetails
  • Details zum Einsatz: Einsatzort, -dauer und -tätigkeit
  • Nachweise: Sozialversicherung, Qualifikationen und Entsendemeldungen

Die Fristen für diese Meldungen sind je nach Einsatzland unterschiedlich. Verspätete oder unvollständige Meldungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Planen Sie also ausreichend Zeit für diese Aufgabe ein.

Organisation ist ein Muss für den Erfolg

Die Vielzahl an Pflichten mag auf den ersten Blick einschüchternd wirken, doch mit einer strukturierten Herangehensweise lässt sich alles effizient bewältigen. Hier sind einige Praxistipps:

  1. Digitale Tools nutzen: Softwarelösungen können Ihnen helfen, Dokumente und Fristen im Blick zu behalten.
  2. Checklisten erstellen: Eine detaillierte Checkliste sorgt dafür, dass kein Schritt vergessen wird.
  3. Experten einbeziehen: Spezialisten wie Zeitarbeit International unterstützen Sie dabei, alle Anforderungen rechtssicher zu erfüllen.

Die Vorteile eines gut organisierten Verleihers

Wenn Sie Ihre Pflichten als Verleiher ernst nehmen, profitieren nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern auch Ihr Unternehmen.

  • Mitarbeiterzufriedenheit: Faire Bedingungen und klare Kommunikation fördern die Motivation und Bindung Ihrer Fachkräfte.
  • Rechtssicherheit: Mit vollständiger Dokumentation und Einhaltung der Meldepflichten minimieren Sie rechtliche Risiken.
  • Effizienz: Eine gute Organisation spart Zeit und vermeidet unnötigen Stress.

Fazit

Die Pflichten des Verleihers bei der Arbeitnehmerüberlassung in Osteuropa sind umfangreich – aber mit der richtigen Herangehensweise kein Hindernis. Faire Arbeitsbedingungen, sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung von Meldepflichten sind die Grundlage für einen erfolgreichen und rechtskonformen Ablauf.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, ist Zeitarbeit International Ihr verlässlicher Partner. Mit unserer Erfahrung und Expertise helfen wir Ihnen, den Prozess effizient und rechtssicher zu gestalten. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das Wesentliche: den Erfolg Ihres Unternehmens. Gut organisiert ist halb gewonnen!

04Dez

Ist ein Werkvertrag ein Dienstleistungsvertrag?

Ist ein Werkvertrag ein Dienstvertrag?

Bei verschiedenen Projekten steht der Besteller vor der Wahl, soll hier ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag eingesetzt werden. Für den Laien ist der Unterschied zwischen beiden nur schwer festzustellen, rechtlich sind sie jedoch komplett verschiedenen geregelt.

Der Werkvertrag findet seine Vorschriften im §§ 631 ff BGB. Der Dienstvertrag dagegen ist in den §§ 611 ff BGB geregelt. Wichtig ist hier zu verstehen, dass sich beide in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterscheiden. Hier sind die Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag:

Der Vertragsgegenstand

Beim Dienstvertrag ist die Dienstleistung selbst der Vertragsgegenstand. Beim BGB Werkvertrag muss dagegen der Erfolg der Dienstleistung erbracht werden. So kann in einem Dienstvertrag ein Freelancer an der Erstellung einer Webseite arbeiten und wird dafür entlohnt. Im Werkvertrag muss der gleiche Freelancer eine fertige Webseite dem Auftraggeber übergeben, bevor er entlohnt wird.

Im Dienstvertrag wird für die Leistungserbringung entlohnt. Je länger der Freelancer an der Erstellung der Webseite arbeitet, desto mehr verdient er. Im Werkvertrag wird nur der Erfolg belohnt. Es ist unerheblich, wie lange der Freelancer an der Webseite arbeitet, es wird nur für die Webseite selbst mit ihrer Funktionalität gezahlt.

Ob es nun auf die Dienstleistung oder den Erfolg abkommt, ergibt sich aus dem Willen der beiden Werkvertragsparteien. Dieser lässt sich in der Formulierung des Vertrages und der Umsetzung in der Praxis ablesen.

Daraus können sich schnell Schwierigkeiten ergeben. Nehmen wir das Beispiel einer Werbeanzeige. Diese wird für eine bestimmte Dauer auf einer Webseite gezeigt. Hier ist also festgelegt, dass eine bestimmte Werbeanzeige auf einer bestimmten Webseite für eine bestimmte DAUER gezeigt wird. Das lässt sofort vermuten, dass hier ein Dienstleistungsvertrag vorliegt. In Wahrheit handelt es sich jedoch um einen Werkvertrag.

Der Werkvertrag ergibt sich in diesem Beispiel daraus, dass das erfolgreiche Werk darin besteht, einen bestimmten Spot auf einer bestimmten Webseite für eine bestimmte Dauer zu zeigen. Nur wenn dies geschehen ist, wird für die gesamte vorher bestimmte Dauer ein festgelegter Werklohn entrichtet.

Bei einem Dienstvertrag wird eine bestimmte Werbeanzeige auf einer bestimmten Webseite für eine UNBESTIMMTE Dauer gezeigt und nach Dauer des Zeigens gezahlt. Das heißt, es kommt auf keinen Gesamterfolg an, sondern darauf, dass hier eine Dienstleistung über eine bestimmte Zeit erbracht wurde. Dagegen zielte der Werkvertrag auf einen Erfolg ab und für diesen Erfolg wurde eine bestimmte Dauer für das Zeigen der bestimmten Anzeige auf einer bestimmten Webseite definiert.

Die Gewährleistung

Im Werkvertrag gibt es eine gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, der Auftragnehmer haftet für Mängel und muss diese entsprechend beseitigen oder eine Minderung akzeptieren. Auch ist er unter bestimmten Voraussetzungen zu Schadensersatz verpflichtet.

Im Dienstvertrag gibt es dagegen keine Gewährleistung. Bestenfalls kann hier ein Schadensersatz wegen einer Schlechtleistung in Betracht. Die Ansprüche auf Schadensersatz können dann als Gegenanspruch gegenüber dem Anspruch auf die Entlohnung geltend gemacht werden.

Der Anspruch auf Vergütung

Für den Werkvertrag gibt es einen Anspruch auf Vergütung erst dann, wenn das bestellte Werk erfolgreich erstellt und abgenommen wurde. Dagegen entsteht der Anspruch auf Vergütung im Dienstvertrag bereits mit der Erbringung der Leistung. Dafür wird kein greifbares Werk in irgendeiner Form gebraucht. Hier entfällt ein Vergütungsanspruch nur dann, wenn der Dienstleister entweder keine Leistung erbringt oder diese absolut unbrauchbar ist.

Das Recht auf Kündigung von Werkverträgen und Dienstverträgen

Der Werkvertrag kann zu jeder Zeit durch den Auftraggeber gekündigt werden. In einem solchen Fall muss er die vereinbarte Vergütung zahlen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er sich wegen der Kündigung des Werkvertrages erspart hat.

Beim Dienstleistungsvertrag ist das Kündigungsrecht dagegen eingeschränkt. Wird eine feste Dauer mit festen Bezügen vereinbart, muss auch im Hinblick auf das Vertrauen in den Vertrag das Kündigungsrecht begrenzt werden. Erfolgt dennoch eine Kündigung, müssen alle Leistungen, die erbracht wurden, bezahlt werden. Werkvertrag kündigen >>>

Fazit – Ist ein Werkvertrag ein Dienstleistungsvertrag?

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was ist der Unterschied? Ein Dienstvertrag und ein Werkvertrag sind einander nicht gleich. Im Dienstvertrag wird das Erbringen einer Leistung und im Werkvertrag der Erfolg einer Leistung geschuldet. Dafür gibt es im Dienstvertrag keine Gewährleistung, während im Werkvertrag eine Haftung für Mängel besteht.

Im Dienstvertrag entsteht der Anspruch auf Vergütung mit der Erbringung der Leistung. Im Werkvertrag ist dieser erst mit der erfolgreichen Abnahme des Werkes fällig. Darüber hinaus kann ein Auftraggeber im Werkvertrag den Vertrag jederzeit kündigen, während im Dienstvertrag das Kündigungsrecht eingeschränkt ist.

Dienstvertrag oder Werkvertrag? Am Ende ist es eine Entscheidung des Hauptunternehmens, auf welche Vorteile es ihm ankommt und welche der beiden Vertragsarten diese Vorteile am besten liefert.

04Dez

Werkvertrag contra Scheinwerkvertrag

Werkvertrag contra Scheinwerkvertrag

Werkverträge können im begrenzten Maße zum Drücken von Löhnen eingesetzt werden. Meist sind es aber Scheinwerkverträge, die klar von den Werkverträgen abgegrenzt sind, die ein regelrechtes Lohndumping ermöglichen. Daher macht es wenig Sinn, Werkverträge durch die Bank zu verbieten. Es macht Sinn, dies im Kernbereich des Geschäftes von Betrieben zu tun.

Das gilt besonders dann, wenn für diesen Kernbereich besonderes Fachwissen gebraucht wird und gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind. Das ist zum Beispiel in der Fleischindustrie der Fall. Hier kann noch immer Fachwissen eingekauft werden, indem dies zeitlich begrenzt und als Teil des Kerngeschäftes geschieht. Wenn dagegen Kernaufgaben dauerhaft übertragen werden, dann verliert der Bestellbetrieb den Grund für seine Existenz.

Der Markt ist flexibel und so ist auch der Arbeitsmarkt. Hier passen sich die Unternehmen an. Auch wenn nun die Anpassung mitunter darin besteht, dass sie in die Illegalität in Form von Scheinwerkverträgen abwandert, heißt dass nicht, dass dies Werkverträge hinfällig macht. Um es anders zu formulieren, nur weil illegale Drogen an der Straßenecke verkauft werden, heißt das nicht, dass wir die Drogerien schließen müssen. Das heißt, Scheinwerkverträge können nicht das Ende der Werkverträge bedeuten. Die Scheinwerkverträge müssen als ein illegales Instrument mit den Mitteln des Rechtsstaates geahndet werden.

Werkverträge und Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit ist im §1 Absatz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung festgelegt. Danach liegt Schwarzarbeit vor, wenn jemand eine Dienst- oder Werkleistung erbringt bzw. erbringen lässt und dabei diese Voraussetzungen erfüllt:

  1. Wenn ein Arbeitgeber, ein Unternehmer oder ein versicherungspflichtiger Selbstständiger die mit dem Vertrag entstehenden sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, wie Meldung, Beitragszahlungen und Aufzeichnungspflichten, nicht erfüllt.
  2. Ein Steuerpflichtiger nicht die Steuerpflicht aus dem Vertrag erfüllt.
  3. Wenn jemand Sozialleistungen empfängt und die Mitteilungspflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht erfüllt.
  4. Wenn der Erbringer der Leistungen aus dem Vertrag die Verpflichtung, die selbstständige Arbeit anzuzeigen, nicht nachgekommen ist oder eine Reisegewerbekarte, falls erforderlich, nicht erworben wurde.
  5. Ein Erbringer von Leistungen ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreibt, ohne dafür in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Eindeutig keine Schwarzarbeit sind Hilfsleistungen zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, solange diese ohne die Absicht, einen nachhaltigen Gewinn zu erzielen, erfolgt. Auch ist es keine Schwarzarbeit, wenn dafür ein geringes Entgelt erbracht wird.

Die meisten Verstöße im Rahmen der Schwarzarbeit liegen im Bereich der Meldepflicht und des Leistungsmissbrauchs. Das heißt, Betroffene leisten eine Tätigkeit für ein Einkommen, während sie zur gleichen Zeit Sozialleistungen beziehen. Für Arbeitgeber liegt die Schwarzarbeit meist darin, dass Arbeitskräfte nicht bei der Arbeitslosen-, der Kranken-, der Pflege- und der Rentenversicherung angemeldet werden. Damit sparen sich die Arbeitgeber die Beiträge für die Sozialversicherungssysteme. Darüber hinaus wird auf diese Weise die fällige Lohnsteuer als Kostenpunkt gespart.

Neben den Schäden für die Sozialsysteme und dem Ausbleiben der Steuerzahlungen ergibt sich dabei auch ein Unterwandern des fairen Wettbewerbs. Unternehmen, die auf diese Weise Lohnkosten sparen, erhalten einen illegalen Vorteil gegenüber ehrlichen Konkurrenten.

Werkvertrag und Schwarzarbeit

Werkverträge spielen in diesem Bereich eine Rolle, als dass sie dem Auftragnehmer die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auferlegen. Zugleich bestehen für den Auftraggeber keine Meldepflichten. Die Auftragnehmer ihrerseits haben ein Interesse daran, ihre Arbeit nicht zu melden und sich so die Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern und weitere Kosten zu sparen. Das ist für Werkvertragsunternehmen ebenso der Fall, wie für Soloselbstständige. Bei Letzteren besteht ein weiterer Anreiz darin, als vermeintlich Arbeitssuchende auch weiterhin Sozialleistungen zu erhalten.

Das Vorgehen gegen die Schwarzarbeit

Die Kontrollbehörden berichten, wie für die Schwarzarbeit vor allem das Mittel der Scheinselbstständigkeit gewählt wird. Personen, die faktisch Arbeitnehmer sind, treten als selbstständige Unternehmer auf. Dafür werden ihnen die Aufgaben mittels eines Werkvertrages übertragen.

Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, welches am 18. Juli 2019 in Kraft trat, erhält die Finanzkontrolle mehr Handhabe, gegen die Schwarzarbeit vorzugehen. Dazu gehört, dass die Befugnisse des Zolls erweitert wurden und dass dieser mehr Personal erhält. Auch soll der Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessert werden.

Gründe für die Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit hat aufgrund mehrerer Gründe einen Aufschwung erhalten. So stiegen die Lohnkosten durch hohe Tarifabschlüsse. Dazu kommt der Mindestlohn, der in einigen Branchen mehr Jobs in die Schwarzarbeit brachte.

Dazu kommt die Konjunktur. Geht es mit der Wirtschaft bergauf, dann nimmt der Umfang der Schwarzarbeit entsprechend ab. Geht es mit der Wirtschaft jedoch nach unten, sparen die Unternehmen mit Hilfe der Schwarzarbeit Geld.

Die Verbindung zur Konjunktur ergibt sich auch aus den Interessen des Arbeitnehmers. Geht es der Wirtschaft gut, kann er leichter einen regulären Arbeitsplatz erhalten, welchen er einer Beschäftigung in der Schwarzarbeit vorzieht. Ist es dagegen schwer, einen regulären Arbeitsplatz zu finden, wird die Schwarzarbeit als das geringere Übel angesehen.

Dazu kommen Veränderungen in den Steuern und weiteren Abgaben, sowie eine allgemein schlechtere Steuermoral. Dazu kommt das Risiko, erwischt zu werden. Je mehr die Lohnkosten steigen, desto höher ist die Motivation, diese mit Schwarzarbeit zu verringern. Je höher das Risiko, dabei erwischt und dafür bestraft zu werden, desto geringer die Motivation, mit der Schwarzarbeit dieses Risiko einzugehen.

Folgen der Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit bringt eine Reihe von Risiken für alle Beteiligten mit sich. Für die Auftraggeber besteht keine Rechtssicherheit zum Beispiel im Anspruch auf die Leistungserbringung oder die Beseitigung von Mängeln. Sie müssen also in der Lage sein, dem Auftragnehmer zu vertrauen.

Umgedreht besteht für den Auftraggeber keine rechtliche Absicherung hinsichtlich seines Anspruches auf das Entgelt. Darüber hinaus fehlt die soziale Absicherung. Mit der Schwarzarbeit werden keine Ansprüche aus der Rentenversicherung erwirtschaftet. Ebenso gibt es keine Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.

Fazit

Werkverträge werden immer mehr außerhalb dessen genutzt, für was sie eigentlich vorgesehen sind. Während noch immer die Mehrheit der Werkverträge dazu dient, Fachkräfte, Wissen und Fähigkeiten einzukaufen, gibt es eine Minderheit, die damit Lohnkosten sparen möchte.

Um regelrechtes Lohndumping zu betreiben und damit auch gesetzliche Mindestlöhne zu umgehen, wird immer mehr auf Scheinwerkverträge und sogar Schwarzarbeit gesetzt. Hierbei geht es überhaupt nicht mehr um Fertigkeiten und Wissen, sondern nur noch darum, Lohnkosten, Versicherungsbeiträge und mehr zu sparen.

Die Politik hat darauf mit einer Verschärfung der Gesetze geantwortet. Darüber hinaus erhalten die Behörde mehr Befugnisse und Personal. Vor allem die Schwarzarbeit schadet dabei der Volkswirtschaft insgesamt durch eine Wettbewerbsverzerrung und einem Ausbleiben von Sozialbeiträgen und Steuerzahlungen.

Zugleich nimmt die Schwarzarbeit den Betroffenen ihre rechtliche Absicherung. Damit ist ein deutliches Vertrauensverhältnis zwischen beiden eine Voraussetzung vor der Aufnahme der Arbeit. Am Ende steht jedoch vor allem der Schwarzarbeiter deutlich schlechter gestellt dar, da er keine Ansprüche aus den Renten- und Sozialsystemen erwirbt.

03Dez

In welchen Bereichen können Sie Personalleasing antreffen?

In welchen Bereichen können Sie Arbeitnehmerüberlassung antreffen?

Personalleasing, auch als Arbeitnehmerüberlassung bekannt, ist eine flexible Lösung, die in verschiedenen Branchen zur Anwendung kommt. Es ermöglicht Unternehmen, auf Personalengpässe und kurzfristige Anforderungen zu reagieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Ob in der Industrie, der Logistik, im Gesundheitswesen oder in der IT – Personalleasing sorgt dafür, dass Betriebe selbst bei steigenden Anforderungen handlungsfähig bleiben. Doch welche Bereiche profitieren am meisten von dieser Lösung? Hier erklären wir die Hauptanwendungsgebiete und beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist Arbeitnehmerüberlassung und warum wird es genutzt?

Arbeitnehmerüberlassung beschreibt die temporäre Überlassung von Arbeitskräften durch einen Personaldienstleister an ein Unternehmen. Diese Fachkräfte bleiben beim Dienstleister angestellt, arbeiten jedoch im Auftrag des Kunden. Die Vorteile liegen auf der Hand: Unternehmen sparen sich zeitintensive Rekrutierungsprozesse und profitieren von einer schnellen Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal. Diese Flexibilität ist besonders bei kurzfristigem Personalbedarf und saisonalen Schwankungen ein entscheidender Vorteil.

In welchen Branchen wird Arbeitnehmerüberlassung Osteuropa häufig eingesetzt?

Arbeitnehmerüberlassung kommt in vielen Bereichen zum Einsatz, insbesondere in:

  • Industrie und Produktion: Zum Abfangen von Auftragsspitzen und kurzfristigen Bedarf an Fachkräften.
  • Logistik und Transport: Besonders in saisonalen Spitzen wie dem Weihnachtsgeschäft.
  • Gesundheitswesen: Für Krankheitsvertretungen und kurzfristigen Personalbedarf in der Pflege.
  • IT und Technologie: Für projektbezogene Arbeiten und spezifische Fachkompetenzen.

Diese Branchen profitieren besonders von der schnellen Verfügbarkeit und Anpassungsfähigkeit von Leiharbeitern.

Warum ist Personalleasing besonders in der Industrie gefragt?

In der Industrie kommt es oft zu hohen Produktionsschwankungen, zum Beispiel durch saisonale oder wirtschaftliche Veränderungen. Personalleasing bietet hier:

  • Flexibilität: Mitarbeiter können kurzfristig eingesetzt werden, ohne langfristige Verpflichtungen.
  • Kostenkontrolle: Fixkosten werden durch die bedarfsorientierte Abrechnung reduziert.
  • Vielfalt an Fachkräften: Vom Produktionshelfer bis zum spezialisierten Techniker – alles ist möglich.

Diese Vorteile machen Personalleasing zu einer unersetzbaren Ressource für Industrieunternehmen.

Einsatz von Personalleasing in der Logistik

Die Logistikbranche setzt auf Personalleasing, um Spitzenzeiten zu bewältigen und den Betrieb am Laufen zu halten. Typische Einsatzbereiche sind:

  • Lagerarbeiten: Unterstützung beim Kommissionieren, Verpacken und Verladen.
  • Transport: Zusatzkräfte für Auslieferungen in Hochzeiten wie Weihnachten.
  • Logistikmanagement: Temporäre Entlastung bei der Koordination von Lieferketten.

Diese Flexibilität hilft Logistikunternehmen, selbst bei hohem Druck lieferfähig zu bleiben.

Gesundheitswesen: Personalleasing als Entlastung

Das Gesundheitswesen kämpft oft mit Personalengpässen. Personalleasing bietet hier wertvolle Unterstützung, indem es:

  • Krankheitsvertretungen übernimmt, ohne das Stammpersonal zu überlasten.
  • Flexibilität in Krisenzeiten ermöglicht, etwa bei pandemischen Spitzen.
  • Den Pflegenotstand mit temporären Fachkräften abfedert.

Leihkräfte sind hier nicht nur eine Notlösung, sondern oft die einzige Möglichkeit, eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

IT und Technologie: Spezialisten auf Abruf

Die IT-Branche profitiert enorm von Personalleasing, da sie oft kurzfristig auf spezialisierte Fachkräfte angewiesen ist. Einsatzbereiche sind:

  • Softwareentwicklung: Unterstützung bei der Programmierung komplexer Projekte.
  • Cybersecurity: Temporäre Einsätze bei Sicherheitsbedrohungen.
  • Projektmanagement: Leitung und Organisation zeitlich begrenzter Projekte.

Hier zeigt sich, wie Personalleasing spezifisches Know-how in der IT-Branche flexibel bereitstellen kann.

Fazit

Personalleasing ist eine ideale Antwort auf wechselnde Anforderungen und Personalengpässe. Besonders in Branchen wie Industrie, Logistik, IT und Gesundheitswesen zeigt sich die Stärke dieser Lösung. Diese Unternehmen können schnell reagieren, effizient planen und flexibel agieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Mit der richtigen Auswahl eines erfahrenen Personaldienstleisters lässt sich Personalleasing optimal nutzen, um betriebliche Herausforderungen zu meistern.

Zeitarbeit International unterstützt Sie hierbei mit umfassender Erfahrung und einem weitreichenden Netzwerk. Mit sorgfältiger Auswahl qualifizierter Fachkräfte und individueller Beratung – sorgen wir dafür, dass Ihre betrieblichen Herausforderungen professionell gemeistert werden. Wir bieten Arbeitnehmerüberlassung von Personal aus Polen, Türkei, Slowakei, Rumänien und Osteuropa. Mit Zeitarbeit International an Ihrer Seite maximieren Sie die Vorteile des Personalleasings und sichern sich eine zuverlässige und passgenaue Lösung.

03Dez

Wann ist Personalleasing sinnvoll?

Wann ist Personalleasing sinnvoll?

Personalleasing, auch bekannt als Arbeitnehmerüberlassung, ist eine der flexibelsten Lösungen, um kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Sie eignet sich perfekt für Unternehmen, die schnell einsatzbereite Arbeitskräfte benötigen, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Ob für saisonale Schwankungen, projektbasierte Einsätze oder Krankheitsvertretungen – Personalleasing bietet zeitige Unterstützung. Doch welche Vorteile und Risiken bringt diese Strategie mit sich? Und welche Branchen profitieren am meisten? Dieser Artikel gibt Antworten.

Was ist Personalleasing?

Beim Personalleasing überlässt ein Personaldienstleister qualifizierte Mitarbeiter für eine festgelegte Zeit an Unternehmen. Diese Arbeitnehmer bleiben rechtlich beim Dienstleister angestellt und werden flexibel gemäß den Bedürfnissen des Kunden eingesetzt. So sparen Unternehmen aufwendige Rekrutierungsprozesse und administrative Aufgaben wie Lohnabrechnungen. Gleichzeitig bleiben sie flexibel und können auf plötzliche Personalbedarfe reagieren.

Wann ist Personalleasing die richtige Wahl?

Personalleasing eignet sich besonders in folgenden Szenarien:

  • Saisonale Spitzenzeiten: Beispielsweise im Weihnachtsgeschäft, wenn zusätzliche Arbeitskräfte im Einzelhandel benötigt werden.
  • Projektbezogene Arbeit: In Branchen wie Bauwesen und IT, wo Spezialisten nur für die Projektdauer gebraucht werden.
  • Vertretung bei Krankheit oder Urlaub: Sofortige Abdeckung von Engpässen ohne zusätzliche Belastung des Kernteams.
  • Phasen des Wachstums: Bei Expansionen oder plötzlichen Auftragshöchstständen kann der Bedarf flexibel gedeckt werden.

Diese Einsatzmöglichkeiten machen Personalleasing zu einer wertvollen Ressource, die Betriebe leistungsfähig hält.

Vorteile und Risiken von Personalleasing

Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Personalkosten werden flexibel und kalkulierbar.
  • Schnelle Verfügbarkeit: Geeignete Arbeitskräfte stehen oft innerhalb weniger Tage bereit.
  • Flexibilität: Personal kann genau an den Bedarf angepasst werden.
  • Entlastung der Verwaltung: Der Dienstleister übernimmt administrative Aufgaben wie Lohnabrechnungen.
  • Fachkräfte auf Abruf: Spezialisierte Mitarbeiter können gezielt für Projekte eingesetzt werden.

Risiken:

  • Integrationsaufwand: Leiharbeiter benötigen Zeit, um sich in Prozesse einzuarbeiten.
  • Kostenintensität bei Langzeiteinsätzen: Langfristiges Leasing kann teuer werden.
  • Abhängigkeit: Eine zu starke Fokussierung auf Leiharbeiter könnte die Stabilität des Stammpersonals beeinträchtigen.

Mit einer guten Planung lassen sich diese Risiken minimieren und die Vorteile optimal ausschöpfen.

Branchen, die vom Personalleasing profitieren

Einige Branchen nutzen Personalleasing besonders intensiv:

  • Produktion und Industrie: Unterstützung bei hohen Auftragsspitzen.
  • Logistik und Transport: Gerade in saisonalen Spitzen wie dem Weihnachtsgeschäft.
  • Gesundheitswesen: Flexibilität bei der kurzfristigen Besetzung von Pflegekräften.
  • Technologie und IT: Temporäre Projekte, die spezifisches Fachwissen erfordern.

Kosten und Abrechnung im Personalleasing

Die Kostenmodelle für Personalleasing sind transparent und bieten flexible Optionen:

  • Stundenbasierte Abrechnung: Ideal für kurzzeitige Einsätze.
  • Tagessätze: Häufig bei projektbasierten Tätigkeiten.
  • Pauschalmodelle: Geeignet für langfristige Planung.

Ein klar definierter Kostenrahmen sorgt dafür, dass die Kalkulationen zuverlässig bleiben und böse Überraschungen ausbleiben. Mehr über Zeitarbeit Kosten >>>

Fazit

Personalleasing ist eine schlaue und effiziente Methode, um Personalengpässe gezielt und flexibel zu meistern. Unternehmen profitieren von geringeren Fixkosten, schneller Verfügbarkeit und einer deutlichen Entlastung der internen Prozesse. Durch die richtige Auswahl eines erfahrenen Dienstleisters und eine klare Planung können Betriebe Risiken minimieren und sich optimal auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Nutzen Sie Personalleasing, um sich einen Wettbewerbsvorteil zu sichern – flexibel, effizient und planbar.

Zeitarbeit International unterstützt Sie als erfahrener Partner dabei, Personalengpässe effizient zu überbrücken und Ihre betrieblichen Abläufe zu entlasten. Mit einer gezielten Auswahl passender Fachkräfte und einer transparenten Zusammenarbeit ermöglichen wir Ihnen, sich voll auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und flexibel auf Marktanforderungen zu reagieren.

02Dez

Zeitarbeit – Produktion & Fertigung

Zeitarbeit – Produktion & Fertigung

Deutschland ist im Bereich der Produktion ein wichtiger Standort. Das Land ist bekannt für gute Qualität, effiziente Arbeit und Innovation. Oft möchten Unternehmen viel mehr produzieren, es fehlt aber an geeigneten Fachkräften. In Deutschland sind viele Menschen nicht dazu bereit, in der Produktion zu arbeiten, weil sie die Arbeit zu eintönig oder zu schlecht bezahlt werden. Das stimmt so allerdings nicht, denn Produktion bedeutet bei weitem nicht, dass man am Fließband steht und den ganzen Tag eine monotone Arbeit verrichtet. In der Produktion werden viele verschiedene Positionen gesucht.

Da sich deutsche Unternehmen leider einem Fachkraftmangel entgegen gesetzt sehen, setzen sie zunehmend auf die Zeitarbeit in der Produktion. Es gibt genug Personal gerade aus Osteuropa, das gut ausgebildet ist und mehr als gerne dazu bereit ist, in der Produktion zu arbeiten.

Welche Bedeutung hat die Zeitarbeit in der Produktion?

Viele Unternehmen, die Produkt betreiben, sehen sich saisonalen Auftragsschwankungen gegenüber. Ob es Lebensmittel sind, die gerade in Saison sind oder Dinge, die für einen bestimmten Zeitpunkt produziert werden müssen, es gibt immer wieder Zeiten, in denen mehr Personal als normal erforderlich ist.

Gerade im Bereich der Konsumgüter und auch in der Automobilindustrie gibt es saisonale Hochzeiten. Wir denken an das Weihnachtsgeschäft und auch die Sommermonate, die wahre Hochphasen sind. Durch den Einsatz können Unternehmen ihre Belegschaft vorübergehend aufstocken und so kurzfristige Liefertermine einhalten und Produktionsausfälle vermeiden.

Durch die Arbeitnehmerüberlassung in der Produktion sind Unternehmen in die Lage versetzt, dass sie diese saisonalen Schwankungen durch zusätzliches Personal auffangen können. Das Personal arbeitet für einen gewissen Zeitraum im Unternehmen, so lange es gebraucht wird. Das macht ein deutsches Unternehmen wesentlich flexibler und kann ihm im Zweifelsfall sogar einen Wettbewerbsvorteil geben.

Die Produktion läuft in der Regel rund um die Uhr und das an sieben Tagen in der Woche. Fällt eine Maschine aus oder kann ein Produktionsschritt nicht angemessen durchgeführt werden, hat das große Auswirkungen im Unternehmen und führt zu massiven Verzögerungen. Ein Unternehmen ist wesentlich flexibler, wenn es Personal aus der Arbeitnehmerüberlassung hat. So kann es kurzfristige Großaufträge oder saisonale Hochzeiten wie zum Beispiel Weihnachten gut auffangen. Und obwohl zusätzliches Personal vorübergehend eingestellt wird, sparen Unternehmen dadurch Kosten.

Ein weiterer Vorteil ist, dass in der Arbeitnehmerüberlassung nicht nur Mitarbeiter vermittelt werden, die am Fließband stehen und zum Beispiel Waren verpacken. Es wird auch hochqualifiziertes Fachpersonal auch aus Osteuropa vermittelt, dass moderne Maschinen entwickeln, reparieren und warten kann und auch die Qualitätssicherung übernehmen kann.

Das Unternehmen selbst braucht keine eigenen Ressourcen zu binden und einen langwierigen Rekrutierungsprozess übernehmen. Die Personalvermittlung hat in der Regel ein Pool an Mitarbeitern oder ein Netzwerk, über das es in der Lage ist, innerhalb von wenigen Tagen die geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen.

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Welche Vorteile hat ein Unternehmen von der Arbeitnehmerüberlassung in der Produktion?

Einer der größten Vorteile für ein Unternehmen, das sich zusätzliches Personal aus der Arbeitnehmerüberlassung Osteuropa holt ist, dass dieses Personal bei der Zeitarbeitsfirma angestellt ist. Das Unternehmen hat einen Vertrag mit der Personalvermittlung. Die Kosten für Gehälter, Sozialversicherung, Lohnfortzahlung oder Urlaubsanspruch werden aber von der Personalvermittlung übernommen. Das spart dem Unternehmen Kosten per se, darüber hinaus brauchen sich aber keine Mitarbeiter zum Beispiel aus der Buchhaltung um die Buchungen für die zusätzlichen Mitarbeiter zu kümmern.

Da der Mitarbeiter bei der Personalvermittlung eingestellt wird, entfällt auch das Risiko der Probezeit. Der Mitarbeiter beginnt direkt mit der Arbeit und für den Fall, dass das Unternehmen nicht mit seiner Leistung zufrieden ist, wird er schnell durch einen anderen Mitarbeiter ersetzt. Das Unternehmen braucht also auch keine zusätzlichen Ressourcen für das Recruiting von Mitarbeitern zu binden.

Auf der anderen Seite hat ein Unternehmen durch die Arbeitnehmerüberlassung aber auch die Möglichkeit, einen Mitarbeiter ohne eigenes Risiko zu „testen“. Das heisst, das Unternehmen kann den Mitarbeiter in einem Bereich einsetzen, in dem es ihn vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt als Mitarbeiter für das Stammpersonal übernehmen möchte. Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit gerne, da es kein zusätzliches Risiko für sie bedeutet.

Durch den Einsatz von zusätzlichen Mitarbeitern ist es ebenfalls für das Unternehmen möglich, die eigene Produktionsplanung flexibler zu gestalten. Man weiß hier ganz genau, wie viele Mitarbeiter man für das Projekt oder die zeitliche Periode zur Verfügung hat. So können Produktionszyklen besser geplant werden und im Bedarfsfall auch die Produktion rund um die Uhr gelaufen werden.

Welche Herausforderungen gibt es in der Fertigung?

Dieser Bereich richtet sich eher an Herausforderungen, denen sich Mitarbeiter ausgesetzt fühlen. Es sind aber Dinge, die ein Unternehmen steuern oder denen es entgegenwirken kann, wenn es diese Herausforderungen kennt.

Ein Punkt, der für Mitarbeiter eine große Rolle spielt ist die fehlende Arbeitsplatzsicherheit. Wenn ein Mitarbeiter immer nur eingesetzt wird, wenn es ein kurzfristiges Projekt gibt und dieser Mitarbeiter von Einsatzort zu Einsatzort geschickt wird, kann es schwer für ihn sein, sich langfristig zu binden. Die eigene berufliche Karriere kann nicht gefördert werden und die persönliche Lebensplanung ist ebenfalls sehr schwer. Es ist also wichtig, den Mitarbeiter entsprechend zu fördern und ihm Hilfe zu leisten.

Wer als Leiharbeiter in der Produktion arbeitet weiß, dass es oft eine repetitive Tätigkeit sein wird, die auch körperlich anstrengend sein kann. Es kann für Mitarbeiter zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn sie lange Schichten absolvieren müssen, in denen die Bewegungen monoton sind. Außerdem hat die Produktion an sich durch den Einsatz von Maschinen ein erhöhtes Unfallrisiko. Es ist also wichtig, dass Unternehmen die Mitarbeiter in Sachen Arbeitsschutz schulen und sie mit entsprechender Schutzausrüstung ausstatten. Es müssen ausreichende Pausenzeiten geschaffen werden und wenn es möglich ist, eine Rotation der Tätigkeiten in der Produktion durchgeführt werden, damit die Monotonie unterbrochen wird.

Wer in der Arbeitnehmerüberlassung in ein Unternehmen kommt, ist oft der Außenseiter. Stammpersonal möchte manchmal keine sozialen Kontakte aufbauen, da es weiß, dass der Mitarbeiter bald nicht mehr vor Ort sein wird. Das kann zu einer sozialen Isolation führen, die langfristig auch gesundheitliche Probleme nach sich zieht. Es ist also wichtig, dass die soziale Integration der Mitarbeiter gefördert wird, damit das gesamte Team langfristig motiviert arbeiten kann.

Welche Rechte und Pflichten gibt es im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung?

In Deutschland ist die Regelung ganz klar. Die Zeitarbeit Produktion wird über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Hier werden ganz klare Bedingen geschaffen, mit denen man sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber schützt.

Es wird zum Beispiel dem Lohndumping vorgebaut. Mitarbeiter in der Zeitarbeit haben nach neun Monaten einen Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Stammpersonal im jeweiligen Unternehmen. So wird der Lohn gerecht für alle gemacht.

Man möchte selbstverständlich Mitarbeiter langfristig auf den Arbeitsmarkt bringen. Deshalb gibt es eine zeitliche Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassung, die auf 18 Monate begrenzt ist.

Das Unternehmen der Personalvermittlung hat eine Verpflichtung dem Arbeitnehmer gegenüber, dass er sicher an seinem Arbeitsplatz arbeiten kann. Als Maßnahmen hierzu wird der Mitarbeiter mit entsprechender Schutzausrüstung für den jeweiligen Job ausgestattet und in Sachen Arbeitsschutz und -sicherheit regelmäßig geschult. Außerdem werden die Arbeitszeitgesetze eingehalten, damit es zu keinen Unfällen durch Übermüdung kommt.

Wie sieht die Zukunft für die Personalleasing in der Produktion aus?

Es wird damit gerechnet, dass der Bereich des Personalleasings in der Produktion in den nächsten Jahren noch wesentlich größer wird. Nicht nur wachsen Unternehmen und brauchen vorübergehend mehr Mitarbeiter. Darüber hinaus gibt es neue Technologien, die auch einen großen Einfluss auf die Produktion haben.

Es werden immer mehr moderne Technologien und auch die künstliche Intelligenz genutzt, die Produktionen überwachen, Reparaturen und Wartungen im voraus kalkulieren, automatisch Ersatzeile bestellen und Ausfallzeiten kalkulieren. Hier werden in der Zukunft weitere Jobs geschaffen von Menschen, die sich mit diesen neuen Technologien auskennen und sie überwachen können.

Suchen Sie Produktionsmitarbeiter oder Fachkräfte aus dem Ausland für Produktion und Fertigung? Wir von Zeitarbeit International helfen Ihnen gerne. Dank unserem Europaweiten Netzwerk können wir zuverlässige Leiharbeiter und Produktionshelfer aus Polen, Bulgarien, Tschechien, Slowakei sowie der Ukraine vermitteln. Wir vermitteln Schweißer, Schlosser, Elektriker, Produktionsfachkräfte und Hilfspersonal aus Osteuropa. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und werden Sie unser Partner! Mehr zur Arbeitnehmerüberlassung Produktion >>>

29Nov

Werkverträge – Chancen und Risiken

Werkverträge – Chancen und Risiken

Die heutigen Märkte und der Arbeitsmarkt müssen sich mit gewissen Realitäten abfinden. Dazu gehört ein immer schärferer Konkurrenzdruck, nicht zuletzt auch dank der Globalisierung, und eine steigende Digitalisierung. Beides bietet neue Chancen und birgt zugleich auch neue Risiken.

Mit der Entwicklung arbeiten

Möchten sich Unternehmer den neuen Herausforderungen erfolgreich stellen, müssen sie mit diesen Arbeiten. Das heißt, anstatt gegen die Digitalisierung, müssen sie mit der Digitalisierung gewinnen. Anstatt gegen den Konkurrenzdruck zu arbeiten, müssen sie diesen nutzen, um darin die Motivation zu finden, den eigenen Betrieb zu modernisieren und der Konkurrenz dann ihrerseits voraus zu sein.

Dank der Digitalisierung lassen sich nicht nur neue Absatzwege erschließen und über neue Formen des Marketings Kunden gewinnen. Dort warten auch Informationen darüber, was auf dem Markt gerade gefordert ist und darüber bieten sich unendlich neue Kommunikationsmöglichkeiten.

Mit diesen Möglichkeiten ist es nicht nur normal, ein Meeting über mehrere Räume als virtuelles Team verteilt vorzunehmen, wobei die Räume sich wortwörtlich auf verschiedenen Kontinenten befinden. Damit lassen sich auch ganze Unternehmen als ein Team finden, das gemeinsam einen Markt bedient. So kann über eine App bei einem Online Shop bestellt werden. Der Shop kann über eine andere App das Transportunternehmen mit der Lieferung beauftragen und über eine weitere App wieder das Lager befüllen. Zur gleichen Zeit erlaubt es genau das gleiche Internet, eine Werkvertragsunternehmen für die Organisation des Lagers zu finden.

Innovative Tools wie diese erlauben es, mehr und mehr Arbeiten bzw. Aufgaben des Unternehmens auszulagern. Dabei muss nicht einmal eine örtliche Trennung erfolgen. Dennoch kann sich so der Hauptbetrieb auf seine Hauptaufgabe konzentrieren. Das ist die Aufgabe, die für ihn nach den Fertigkeiten, Erfahrungen und Verbindungen der Gründer des Unternehmens bestimmt wurden, weil sie dort den meisten Profit erwirtschaften können.

Andere Bereiche überträgt das Unternehmen dann anderen Teams per Werkvertrag, für die diese Bereiche die Hauptarbeit sind, weil sie sich darin am meisten auskennen. Damit reduzieren sie nicht nur die Belastung des Hauptbetriebes, sondern lassen die Arbeiten von Experten ausführen.

Mit Werkverträgen Personalplanung vereinfachen

Anstatt also einen ständig größeren Personalpool vorrätig zu halten und mehr und mehr Aufgaben selbst zu erledigen, kann ein kleinerer Pool die Hauptleistung erbringen. Den Rest übernimmt ein anderer Unternehmen. Das vereinfacht die Personalplanung, das Management überhaupt und den Fähigkeitsbereich, der vorhanden sein muss.

Dabei überträgt man ein bekanntes, im Kleinen existierendes Prinzip auf einen größeren Rahmen. Nehmen wir als Beispiel ein kleines Geschäft. Dieses ist zu klein, um sich eine eigene Buchhaltungsabteilung zu leisten. Der Geschäftsinhaber möchte sich auf die Beschaffung von Waren und deren Verkauf konzentrieren, weil das seinen Fähigkeiten und Erfahrungen entspricht. Also bestellt er einen freiberuflichen Buchhalter, um die Abrechnungen zu übernehmen. Dieses Prinzip kann man nun auf große Betriebe übertragen, die sich auf ihren Kernbereich konzentrieren, während sie andere Bereiche anderen Unternehmen übertragen.

Für alle Beteiligten stellt das eine Verbesserung dar. Der Kernbetrieb wird besser in seinem Kerngeschäft, da ihn nicht andere Bereiche ablenken. Das Werkvertragsunternehmen wird immer besser in seinem Nischenbereich, da es hier immer mehr Erfahrung sammelt. Damit kann es unter anderem die Kosten senken. Für beide Unternehmen erhöht sich zugleich die Erfolgsrate, denn sie können nun auf ihre Bereiche konzentriert mehr Erfahrung sammeln und damit besser mit Problemen umgehen.

Für das Hauptunternehmen entfällt auch die ständige Suche nach neuem, qualifiziertem Personal außerhalb des Kerngeschäftes. Damit kann das Unternehmen auch hier wieder eine Abteilung verkleinern, was auch den verbleibenden Arbeitskräften die Chance bietet, sich in ihren Bereichen zu verbessern.

Der Arbeitsmarkt und die Bereitstellung von Arbeitskräften zu erschwinglichen Preisen sind ein sehr wichtiges Thema, wenn es um die Entwicklung der gesamten Wirtschaft geht. Dabei bieten Werkverträge eine wertvolle Unterstützung. Mit ihnen lassen sich Sicherheitsmargen bilden, denn sie erlauben es, schnell und flexibel auf die Auftragsentwicklung zu reagieren. Darüber hinaus kann man mit ihnen auch in diesen Bereichen zumindest für Linderung sorgen:

  • Die Abfederung des Fachkräftemangels
  • Eine unzureichende Nutzung des Potentials an Arbeitnehmern
  • Mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt
  • Ein höherer Bedarf an Bildung, Qualifikationen und Erfahrung
  • Mehr Einbindung weiterer Arbeitskräfte auch aus Osteuropa
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Die Abfederung des Fachkräftemangels

Der Fachkräftemangel ist kein neues Phänomen. Schon seit Jahren und Jahrzehnten hatte er sich angekündigt und es wurde wiederholt vor ihm und seinen Auswirkungen gewarnt. Inzwischen hat er Deutschland und Europa in allen Branchen erreicht.

Als Ursache gelten zwei Probleme. Das erste ist der demografische Wandel und das zweite ist der Unwille, darauf rechtzeitig zu reagieren. Der Werkvertrag und die Beauftragung von Werkvertragsunternehmen sind jedoch in der Lage, wieder ein Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt herzustellen.

Dafür bringt der Werkvertrag, die Beauftragung anderer Unternehmen und von Freelancern genau die Flexibilität, die er braucht, um saisonale Schwankungen im Personalbedarf eines Unternehmens abzudecken. Ist nicht genügend Personal vorhanden, um eine neue Verpflichtung zu bearbeiten, wird überträgt die Firma dieser Teil des Geschäftes einem Werkvertragsunternehmen. Die Verpflichtungen, die aus einem derartigen Vertragsverhältnis entstehen, sind weder finanziell zu herausfordernd noch in ihre Dauer zu lang. Stattdessen ergeben sie einen planbaren Aufwand für eine begrenzte Zeit, der sich auch mit einem Aufschwung in der Auftragslage und damit dem Einkommen des Betriebes zeitlich deckt.

Fachkräfte, die in vielen Branchen Betriebsübergreifend arbeiten, müssen so nicht mehr an ein Unternehmen gebunden sein und damit allen anderen Unternehmen verlorengehen. Stattdessen sind sie als Freelancer oder im Rahmen eines Werkvertragsunternehmens als Ressource auf dem Markt vorhanden und können immer dann antreten, wenn ein Unternehmen ihr Fachwissen auch wirklich braucht. Das geht nicht nur Betriebsübergreifend innerhalb einer Branche. Besteht ein Bedarf an einer gleichen Expertise, zum Beispiel als Elektriker, auch in anderen Branchen, kann das Werkvertragsunternehmen oder auch der Freelancer von Branche zu Branche wechselnd entsprechenden Aufgaben übernehmen.

Ein solches Sharing von Experten bringt gleich zwei positive Entwicklungen mit sich. Für den betreffenden Freelancer bzw. das Werkvertragsunternehme, dass den Experten angestellt hat, ergeben sich nun viele neue Einsätze. Verbunden mit der gesammelten Expertise und Erfahrung steigt dabei die Entlohnung mit der Qualität der Arbeit ständig.

Zugleich sinken für die betroffenen Unternehmen die Kosten. Anstatt einen Elektriker ständig im Haus zu haben, der auch dann, wenn er keine elektrischen Arbeiten erledigt ein Elektrikergehalt erhält, entlohnen sie den Elektriker als Auftragnehmer nur dann, wenn er tatsächlich im Rahmen seines Fachwissens arbeitet.

Eine unzureichende Nutzung des Potentials an Arbeitnehmern

Auf dem Arbeitsmarkt sind Gruppen von Arbeitssuchenden und Arbeitnehmern präsent, die oft unterschätzt werden. Dazu gehören ältere Arbeitnehmer, Frauen und weniger qualifizierte Arbeitskräfte. Diese bringen ihr eigenes Potential mit, wie zum Beispiel viel Erfahrung im Falle älterer Arbeitnehmer. Dazu kommen geringere Löhne und die Bereitwilligkeit, zu lernen, bei den anderen beiden Gruppen.

Werkvertragsunternehmen suchen sich speziell diese Segmente des Arbeitsmarktes aus. Hier können also Arbeitnehmer und potentielle Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit finden und damit den Weg in die Arbeitslosigkeit vermeiden bzw. aus der Arbeitslosigkeit in eine bezahlte Arbeit antreten.

Hat zum Beispiel jemand das 50. Lebensjahr vollendet, dann haben wir es mit einer Person voller Lebenserfahrung zu tun. Zugleich hat diese Person noch weitere 15 Jahre Berufsleben vor sich. Anstatt nun in die Arbeitslosigkeit abzurutschen, kann diese Person als freier Mitarbeiter mit besonderen Qualifikationen oder als Mitarbeiter in einem Werkvertragsunternehmen ein produktives Mitglied der Gesellschaft sein.

Für Frauen eröffnen sich hier noch einmal besondere Möglichkeiten. Da es Werkvertragsunternehmen und Freelancern freisteht, wie sie zur Herstellung eines Werkes mit ihren Ressourcen, darunter auch der Zeit, umgehen, können sich hier sehr flexible Arbeitsstunden ergeben. Darüber hinaus erhalten sie wichtige Erfahrungen und sie haben die Chance, sich zu bewähren, wenn sie ihre Arbeit im Hauptbetrieb erledigen oder abliefern. Damit können sie wahlweise ihr Entgelt bei Folgeaufträgen erhöhen oder aber sogar eine Festanstellung finden.

Gerade wenn es um Führungspositionen geht, bieten sich dann wertvolle Erfahrungen. So kann eine Frau, die als Freelancer begonnen hat, ein Team aufbauen, ein eigenes Unternehmen gründen und so ein Manager darin sein. Alternativ kann sie als erfahrene Teamleiterin auch für einen Bestellbetrieb interessant sein und übernehmen eine Festanstellung als Manager.

Mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt

Heutzutage wird der Ruf nach Flexibilität am Arbeitsmarkt immer größer. Dabei kommt dieser aus zwei Richtungen. Hochqualifiziertes Personal erwartet viel Unabhängigkeit in der Arbeitsgestaltung und Zeitplanung. Viele Arbeitnehmer möchten, dass ihr Lebensmodell bei der Arbeit Berücksichtigung findet.

Zugleich erwarten die Arbeitgeber, dass Personal zur Verfügung steht, wenn sie ihn brauchen. Umgedreht soll es aber keine Kosten verursachen, wenn die Auftragslage nicht so groß ist. Hier bieten die Werkverträge eine besondere Chance.

Werkvertragsunternehmen können mit hochqualifizierten Arbeitskräften flexible Modelle der Arbeit entwickeln, die beide Seiten zufrieden steht. Für den Bestellbetrieb kommt es dabei nicht darauf an, wann der Arbeitnehmer des Werkvertragsunternehmens seine Arbeitsleistung erbringt. Das kann man bei solo-selbstständiger Arbeit noch steigern. Für das Bestellunternehmen ist es absolut unerheblich, wann ein Freelancer arbeitet. Wichtig ist die Ablieferung des Werkes zur rechten Zeit..

Für den Betrieb ergeben sich so erhebliche Kostenersparnisse. Anstelle der Beachtung vieler verschiedener Lebensplanungen, kann einfach mit einem Zeitplan im Betrieb gearbeitet werden. Anstatt eine große Anzahl an Mitarbeiter für Auftragsspitzen bereitzuhalten, kann mit einer kleineren Kernbelegschaft gearbeitet werden. Kommt es dann zu einer größeren Arbeitsbelastung durch mehr Aufträge, werden bestimmte Bereiche der Arbeit per Werkvertrag outgesourct. So sind die Personalkosten nur immer dann von Belang, wenn das sie verursachende Personal auch wirklich gebraucht wird.

Diese Flexibilität bietet darüber hinaus weitere Chance. So könne Arbeitssuchende einspringen, wenn sie gerade gebraucht werden. Leisten sie dabei eine gute Arbeit, steigt ihre Attraktivität und damit die Chance, in eine feste Anstellung übernommen zu werden.

Darüber hinaus können Studierende in den Arbeitsmarkt integriert werden. Als Freelancer oder Mitarbeiter in einem Werkvertragsunternehmen können sie sich die Zeit, die sie für das Studium brauchen, entsprechend einteilen. So kommt mit der Bildung zugleich auch Arbeit und sie schaffen es, sich selbstständig zu machen oder über Werkvertragsunternehmen einen Weg in den Arbeitsmarkt zu finden.

Ein höherer Bedarf an Bildung, Qualifikationen und Erfahrung

Mit dem Fachkräftemangel steigt auch der Bedarf an Führungskräften und an besser qualifiziertes Personal für die meisten anderen Arbeiten in einem Betrieb. Das heißt aber auch, dass hier Werkvertragsunternehmen und Freelancer gleich mehrfach Erleichterung bringen. Nicht nur bieten sie fachliche Expertise, sie befinden sich auch außerhalb der Organisation des Bestellunternehmens. Dementsprechend führen sie sich selbst, so dass der Bedarf an Führungskräften gesenkt wird.

Hinsichtlich der allgemeinen Qualifikation der Arbeitnehmer besteht ebenfalls eine Erleichterung. Diese ergibt sich entweder aus einer Ausbildung oder aus der Erfahrung. Beides kann nun mit Werkvertragsunternehmen, die sich auf bestimmte Bereiche konzentrieren, auch auf diese Bereiche fokussiert werden. Anstatt also von allem ein wenig, lernen die Mitarbeiter in diesen Betrieben sehr viel in einem einzelnen Einsatzbereich.

Gerade Werkvertragsunternehmen müssen immer mehr Tätigkeiten übernehmen, die über die klassische Handarbeit, die von ungelernten Hilfskräften erledigt wird, hinausgehen. Der Bedarf an Personal reicht vom Büro bis zu Akademikern. Letztere sind oftmals Freelancer, also relativ leicht auf dem markt zu finden. Erstere können über die Werkvertragsunternehmen eingekauft werfen.

Das bedeutet aber auch, dass in vielen Werkvertragsunternehmen der Anteil an entsprechend gebildeten Kräften steigt. Während es sich dann nicht automatisch um Fachkräfte handelt, sind es aber auch keine modernen Tagelöhner, die sich mit 2 € die Stunde abspeisen lassen. Vielmehr ergibt sich bei ernsthaften Unternehmen, die sich als Werkvertragsunternehmen am Markt behaupten möchten, um eine gesunde Balance. Hier wird vom einfachen Hilfsarbeiter bis zur Bürokraft und darüber hinaus der Facharbeiter beschäftigt, so dass jeder eine Chance bekommt.

Mehr Einbindung weiterer Arbeitskräfte

Die Zukunft weist in die Richtung, dass die Arbeiten, die in der Wirtschaft anfallen, nicht einfach von immer größeren und größeren Unternehmen erledigt werden, die alles selbst abdecken. Vielmehr hat es sich bewährt, eine Spezialisierung auf bestimmte Arbeitsbereiche vorzunehmen. Damit bleiben immer mehr Tätigkeiten außen vor, die nun andere Unternehmen im Rahmen eines Werkvertrages übernehmen. Diese Tätigkeiten können sich räumlich außerhalb des Bestellbetriebes bewegen oder direkt in diesem stattfinden. So oder so, Freelancer und Werkvertragsunternehmen werden immer wichtiger und mit ihrer Leistung in den Hauptbetrieb eingebunden.

Daraus ergibt sich für den Bestellbetrieb eine deutliche Erleichterung, denn es muss ein kleinerer Personalpool, der sich auf das Hauptgeschäft konzentriert, gemangt werden. Demgegenüber müssen Werkvertragsunternehmen dem einzelnen Bewerber mehr Aufmerksamkeit schenken, um sicherzustellen, dass dieser sich auch für eine längere Arbeit an Aufträgen durch verschiedene Besteller eignet.

Das wiederum setzt die Mitarbeiter in einem Werkvertragsunternehmen unter Druck. Anstatt einer geringen oder keiner Ausbildung, müssen mehr Qualifikationen erreicht werden. Dazu kommt, dass eine entsprechend positive Einstellung und Motivation vorhanden ist.

Freelancer

Für den Freelancer dagegen gibt es hier weniger Probleme. Dieser hat eine hohe Motivation, da die Bezahlung ihm direkt zugutekommt. Er erhält kein Gehalt von einem Werkvertragsunternehmen, welches den Werklohn bekommt. Stattdessen geht das ganze Geld zu ihm. Darüber hinaus hat er selbst absolute Bestimmungsfreiheit über seine Zeit. So kann er als Freelancer arbeiten und zugleich ein Studium abschließen. Das steigert die Qualifikation. Diese wird sich dann auch fast automatisch auf den Arbeitsbereich konzentrieren, denn der Freelancer kann sehen, wie er damit mehr Lohn für sein Werk bekommt.

Daraus ergibt sich eine Zusammenarbeit, die nicht nur aus Mitarbeitern ein Team macht, sondern aus Unternehmen. Dabei verfügt jedes Unternehmen über sein eigenes Team, welches dann ein Meta-Team mit den Teams der anderen Unternehmen und den freien Mitarbeitern bildet.

Dies wiederum vereinfacht die Führung, da die meisten Zuarbeiten nun in Eigenregie der bestellten Werkvertragsunternehmen bzw. Freelancer ausgeführt werden. Darüber hinaus muss dann nur der Hauptbetrieb mit dem Stammpersonal gemanagt werden.

Dadurch, dass die einzelnen Teams aus Mitarbeitern in den Werkvertragsunternehmen kleiner sind, als ein großes Team in einem sehr großen Betrieb, der alles selbst abdeckt, ergeben sich mehr Möglichkeiten, die individuellen Belange der Arbeitskräfte zu berücksichtigen. Damit könne diese ihr volles Potential entfalten, wenn sie sich bei einer Arbeit wiederfinden, die sie interessiert und für die sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Die Chancen und Risiken für Freelancer und Beschäftigte

freelancer

Nehmen wir die Werkverträge nun aus der anderen Seite unter die Lupe, aus dem Blickwinkel der Arbeitnehmer und der Freelancer. Für die Arbeitnehmer wiederum schauen wir uns die Mitarbeiter an, die in Werkvertragsunternehmen angestellt sind.

Hier lässt sich bereits eine Kluft erkennen. Während Freelancer dem Freelancing positiv gegenüberstehen und dieses als eine Chance für sich selbst ansehen, reagieren die Mitarbeiter in einem Werkvertragsunternehmen oft anders. Für diese besteht die Arbeit nicht selten aus harten Tätigkeiten und die Entlohnung bewegt sich auf einem Niveau, dass sich unterhalb des Gewünschten befindet. Wie sehen nun für beide Gruppen die Chancen und die Risiken wirklich aus.

Die Vorteile der Werkverträge für Freelancer und Mitarbeiter

Für Freelancer bieten die Werkverträge eine rechtliche Absicherung. Sie haben ein Projekt, an dem sie arbeiten können, und sie haben einen Anspruch auf die Vergütung. Beide Seiten, Auftraggeber und Auftragnehmer, haben klar umrissene Pflichten, so dass jeder weiß, worauf es ankommt.

Für die Mitarbeiter in einem Werkvertragsunternehmen sieht dies aber anders aus. Hier hat das Werkvertragsunternehmen die rechtliche Absicherung und die Chance, ein Einkommen zu erwirtschaften. Dieses Einkommen bildet dann auch die Grundlage für die Entlohnung der Mitarbeiter des Werkvertragsunternehmens. Dies ist für das Unternehmen ein normaler Zustand, so, wie für die meisten Unternehmen. Man finde einen Kunden bzw. Klienten, erbringe eine Leistung und wird bezahlt.

Für die Mitarbeiter des Werkvertragsunternehmens dagegen sieht der Job einfach nur wie ein Job aus. Sie erhalten keine großen Freiheiten, sie erhalten keinen Werklohn und sie sind in ihrer Arbeitserbringung an die Regeln und Weisungen des Werkvertragsunternehmens gebunden. Da macht es keinen großen Unterschied, wo sie arbeiten, richtig?

Im Detail betrachtet, ergeben sich aber doch Unterschiede. So ist das Werkvertragsunternehmen oftmals kleiner. Damit kann es Rücksicht auf die persönlichen Belange des individuellen Arbeitnehmers nehmen. Auch kann es besser überblicken, wer welche Leistung erbringt. Damit wird ein fleißiger Mitarbeiter bemerkt und belohnt.

Zur rechtlichen Absicherung des Werkvertragsunternehmens gesellt sich aber auch eine rechtliche Absicherung für den Mitarbeiter in Form des Arbeitsvertrages. Dazu kommt die soziale Absicherung, denn die Arbeit in einem Werkvertragsunternehmen ist, wie andere Jobs auch, sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet wiederum, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, dass dem Arbeitnehmer Leistungen aus den Sozialsystemen zustehen.

Für den Lohn, den der Arbeitnehmer im Werkvertragsunternehmen erhält, bestehen weitere rechtliche Vorschriften. Diese beinhalten auch Lohuntergrenzen, die eingehalten werden müssen.

Werkvertragsunternehmen

Weiterhin gibt es Werkvertragsunternehmen, die sich sehr stark spezialisieren. Dementsprechend investieren sie auch in Weiterbildungen für ihre Beschäftigten. Das schließt auch Kurse für Computer, Sprachen, einen Kranführerschein und mehr mit ein. Diese Ausbildungsmaßnahmen stehen den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung.

Werkvertragsunternehmen und das Freelancing, vor allem, wenn es einschlägige Plattformen geschieht, ermöglicht es Arbeitssuchenden, in eine bezahlte Tätigkeit zu gelangen. Besagte Plattformen machen es einfach, Projekte zu finden, für die der Freelancer seine Leistung erbringen kann. Auch helfen sie bei der Abwicklung von Zahlungen und sie erlauben es, über Reviews festzustellen, wer ein Scammer ist.

Für Werkvertragsunternehmen gilt, dass die Nachfrage nach ihren Angeboten steigt. Dementsprechend stellen sie immer wieder neues Personal an. Nicht nur ist dies für den Arbeitsuchenden eine Anstellung selbst, sie erlaubt es ihm auch, in einem Bestellbetrieb übernommen zu werden. Hebt er sich mit seiner Arbeit hervor und fällt er positiv auf, dann kann ein Bestellbetrieb ihm einen festen Arbeitsplatz anbieten.

Für Arbeitssuchende, die bereits länger keine Anstellung erhalten haben, bietet sich hier noch eine ganz besondere Chance, Erfahrungen zu sammeln. Oftmals geht mit dem Arbeitsplatz auch der Anreiz verloren, einen geregelten Tagesablauf beizubehalten und ein soziales Umfeld zu pflegen. In einem Werkvertragsunternehmen bekommt der Arbeitssuchende nun wieder eine Chance, seinen Tagesablauf zu regeln und soziale Kontakte aufzunehmen. Beides macht ihn dann zu einem besseren Kandidaten für eine Festanstellung in einem Bestellunternehmen. Dazu kommt die berufliche Erfahrung, die auch für den Freelancer wächst. Damit wächst bei beiden mit einer zunehmenden Zeit in ihrem jeweiligen Arbeitsumfeld die Chance, auf eine Anstellung in einem Hauptunternehmen. Auch wenn die Bestellunternehmen auf Leiharbeiter und Werkvertragsunternehmen zurückgreifen, heißt das noch lange nicht, dass sie keinen Personalbedarf haben. Für sie ist es einfacher, einen bekannten Arbeitnehmer, zum Beispiel aus einem Werkvertragsunternehmen, anzustellen, als eine neue Arbeitskraft.

Der Werkvertrag als Jobmotor

Feuert ein Unternehmen, weil es kurz vor dem Bankrott steht, einen Großteil seiner Beschäftigten und beauftragt es ein Werkvertragsunternehmen, dann sieht dies nicht wie ein Jobmotor aus. Was aber gerade geschehen ist, ist tatsächlich das Gegenteil dessen, wie es aussieht. Das Unternehmen hätte bei einem Bankrott 100% seiner Angestellten entlassen. Dank dem Werkvertragsunternehmen mussten aber nur einige Arbeitnehmer ihre Arbeit beenden. Zugleich wuchs mit dem bestellen des Werkvertragsunternehmens der Bedarf dort an Arbeitskräften.

Was für den einzelnen Betroffenen negativ aussieht, hat insgesamt gesehen weniger Konsequenzen. Die Arbeitsplätze gingen nicht verloren, sie wechselten nur von einem Unternehmen zum anderen. Beide Unternehmen unterliegen den gleichen Regelungen, wenn es um Urlaub und Mindestlöhne geht. Beide Unternehmen stellen Arbeitskräfte an. Der Unterschied ist die Struktur, die es dem Werkvertragsunternehmen erlaubt, die gleiche Arbeitsleistung für weniger Kosten zu erbringen.

Werkvertrag für Beschäftigte

Für die Beschäftigten, die in diesem Beispiel entlassen wurden, gelten nun mehrere Folgen. Als erstes muss festgestellt werden, dass sie auf jeden Fall ihren Job verloren hätten. Ohne das Werkvertragsunternehmen wäre der Hauptbetrieb bankrott und alle wären arbeitslos geworden. So aber war es nur ein Teil der Belegschaft.

Für die besser qualifizierten unter ihnen lassen sich schnell wieder Jobs finden, die eine bessere Qualifizierung benötigen. Das liegt einfach daran, dass es einen Personalmangel gibt, der abgedeckt werden muss. Also sind freie Stellen vorhanden. Wo nun die neue Anstellung erfolgt, in einem Hauptbetrieb oder einem Werkvertragsunternehmen, ist dabei nebensächlich. Eine gute Qualifikation und gute Arbeitsleistung werden gut entlohnt, denn der Arbeitgeber möchte nicht die gute Arbeitskraft verlieren.

Für die weniger gut qualifizierte Beschäftigte, die in dem obigen Beispiel ihren Job verloren haben, bieten Werkvertragsunternehmen einfache Arbeiten. Diese mögen weniger bezahlt werden, doch das ist eine Folge des Drucks auf dem Arbeitsmarkt. Dort müssen weniger gut ausgebildete Arbeiter, die sich nur für Hilfsarbeiten verwenden lassen, mit weniger Einkommen gegenüber den besser qualifizierten Arbeitnehmern rechnen. Das ist eine Folge der überall bereitstehenden Ausbildungsangebote, die insgesamt für besser qualifizierte Arbeitnehmer sorgen.

Das heißt, es liegt auch in der Verantwortung des Einzelnen, mehr aus sich zu machen. Denjenigen, die nicht dazu in der Lage sind, bieten die Werkvertragsunternehmen eine Alternative, wenn auch eine nicht so gut bezahlte Alternative. In anderen Worten, Werkvertragsunternehmen erlauben es Unternehmen, am Markt zu bleiben, auch wenn sie ansonsten scheitern würden. Sie beziehen ihre Arbeitskräfte aus einem Pool, der es ansonsten schwer hätte, einen Job zu finden oder zu behalten.

Werkvertrag für die Freelancer

Für die Freelancer bieten sich derweil ganz eigene Chancen. Nicht nur können sie mit ihrer Arbeit unabhängig sein, sie können auch wachsen. Aus dem Soloselbstständigen wird dann ein Team und aus dem Team ein Unternehmen, das seinerseits Mitarbeiter anstellt.

Soll ein Arbeitssuchender eine Anstellung erhalten, muss diese erst einmal vorhanden sein. Dies ist möglich, indem Freelancer oder unternehmerisch orientierte Personen ein eigens Unternehmen aufbauen. Es ist auch möglich, indem Werkvertragsunternehmen Arbeiten anbieten, die sonst nicht auf dem Markt existieren. Dafür benötigen sie Arbeitskräfte, die unter anderem wegen ihrer geringeren Qualifikation oftmals kaum eine Chance auf eine Festanstellung haben.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass Krisen zu Entlassungen führen. In den gleichen Krisen haben aber auch Werkverträge und Leiharbeitsunternehmen einen deutlichen Aufschwung erfahren. Krisen sind ein Zeichen dafür, dass am Markt etwas nicht stimmt. Oftmals ist dies gerade durch starre Regulierungen der Fall. Wenn dann Werkverträge Flexibilität bringen, ist es nur natürlich, dass diese damit auch einen Aufschwung erfahren.

Man stelle sich das einmal ganz ohne Werkvertragsunternehmen und Verleihfirmen vor. Alle Unternehmen verfügen über festangestelltes Personal, welches sie nicht so einfach kündigen können. Was wäre die Folge? Auftragsspitzen blieben unbearbeitet, weil das Personal dafür nicht ausreicht und eine Anstellung von mehr Mitarbeitern zu einer dauerhaft gewachsenen Belegschaft führt, die ohne Auftragsspitzen kaum zu bezahlen ist.

Die Rolle von Verleihfirmen

Mit Werkverträgen und Verleihfirmen können nun die Hauptunternehmen ihre Ressourcen auf ein Kerngeschäft mit einer stabilen Auftragslage konzentrieren. Kommt es zu einer gesteigerten Nachfrage, helfen die Werkvertragsunternehmen und die Leiharbeitsfirmen aus.

Auftragsspitzen ergeben sich aber nicht immer und überall zur gleichen Zeit. Dementsprechend können Werkvertragsunternehmen ihre Tätigkeit immer in die Bereiche verlagern, wo sie gerade gebraucht werden. Damit bedienen sie Aufträge, die sonst nicht bedient werden können, und sie beschäftigen Personal, dass oftmals ohne sie keine Beschäftigung finden kann. Befinden sich nun Arbeitnehmer in einem Werkvertragsunternehmen, welche sehr gut qualifiziert, hoch motiviert und mit der richtigen Einstellung versehen sind, ergeben sich für diese drei Möglichkeiten.

  • Möglichkeit eins ist, dass sie sich aus der Masse positiv abheben und sie darüber von dem Werkvertragsunternehmen eine bessere Entlohnung erhalten. Sie sind die Alleskönner, die bei Problemen immer eine Antwort haben und kein Unternehmer möchte eine solche Arbeitskraft gehen sehen.
  • Möglichkeit zwei ist, dass sie mit ihrer Leistung einem Bestellunternehmen auffallen und von diesem übernommen werden. Jeder Unternehmer würde sich freuen, eine Arbeitskraft zu übernehmen, die sich bereits als sehr wertvoll bewiesen hat.
  • Möglichkeit drei ist, dass der Betroffene zu einem Freelancer wird. Wird seine Qualifikation und Einsatzfreude nicht beachtet, ist er zu Recht unzufrieden. Übernimmt ihn Unternehmen nicht, steigt die Unzufriedenheit. Mit der entsprechenden Qualifikation und der Erfahrung aus dem Werkvertragsunternehmen kann er aber auch verstehen, was sie von ihm als Freelancer erwarten. Dementsprechend kann er sich direkt bei Unternehmen oder über Plattformen im Internet als Soloselbstständiger vermarkten und so komplette Unabhängigkeit erlangen.

Die Arbeit in einem Werkvertragsunternehmen ist eine Chance. Eine Chance, die eine Person vor der Arbeitslosigkeit bewahrt oder aus dieser herausholt. Was nun der Einzelne aus dieser Chance macht, bleibt ihm überlassen. Er ist für sein Leben verantwortlich und es kommt dann auf ihn an, seine Chancen zu nutzen.

Niemand verliert seinen Job automatisch, bekommt automatisch eine Anstellung in einem Werkvertragsunternehmen, wird automatisch übernommen oder wird automatisch zu einem Freelancer. All das ist auf die Mitwirkung des Einzelnen angewiesen und hier muss eben der Einzelne auch seiner Verantwortung nachkommen.

Arbeitnehmerüberlassung osteuropa
Leiharbeiter

Wenn der Jobmarkt schwankt

Wir haben hier schon angemerkt, dass gerade in der Krise die Nachfrage nach Werkvertragsunternehmen, Freelancern und Leiharbeitsfirmen steigt und diese damit einen Jobmotor darstellen. Das verdeckt jedoch nicht die Tatsache, dass es gerade am Anfang der Krise diese sind, die die Hauptlast zu tragen haben.

Tatsächlich werden die Leiharbeiter und die Arbeitnehmer in einem Werkvertragsunternehmen zuerst die Krise zu spüren bekommen und ihren Job verlieren. Krisen sind ein Zeichen, dass etwas schiefgelaufen ist und der Markt braucht seine Zeit, darauf zu reagieren.

Nach dem Absturz, wenn also das, was schiefgelaufen ist, beendet wurde, bietet eine Krise aber auch immer wieder eine Chance. Dabei sind es dann die Leiharbeitsfirmen und Werkvertragsunternehmen, sowie die Freelancer, die zuerst gefragt sind. Hier zieht die Beschäftigung zuerst an.

Das heißt, während der Markt im Allgemeinen noch in der Krise steckt und weiterhin Arbeitsplätze verloren gehen, sind es dann die Leiharbeitsfirmen und Werkvertragsunternehmen, die reihenweise Leute einstellen. Ist dann die Krise überwunden und stellen nun die Hauptunternehmen ihrerseits neue Arbeitskräfte ein, sind die Leiharbeiter, Mitarbeiter in den Werkvertragsunternehmen und die Freelancer die ersten, die übernommen werden. Dann suchen diese Unternehmen ihrerseits wieder neue Arbeitskräfte und der Kreis wiederholt sich.

Von der Arbeitslosigkeit in ein Werkvertragsunternehmen

Werkvertragsunternehmen haben auf dem Arbeitsmarkt zwei Funktionen zur gleichen Zeit. Zum einen ist dies die Auffangfunktion. Bei Kürzung der Arbeitsplätze bieten Unternehmen den Beschäftigten eine Möglichkeit, das Abrutschen in die Arbeitslosigkeit zu verhindern. Zum anderen ist dies die Brückenfunktion. Wenn ein Beschäftigter bereits arbeitslos geworden ist, kann er über ein Werkvertragsunternehmen wieder in eine bezahlte Tätigkeit gelangen und von dieser im Idealfall in eine Festanstellung in einem Bestellbetrieb.

Das heißt, sie bewahren Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit oder bringen sie in eine Beschäftigung zurück. Werden Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit bewahrt, handelt es sich oftmals um Beschäftigte in einer prekären Lage. Diese waren entweder von einer Kündigung aus betrieblichen Gründen bedroht oder es lag ein befristetes Arbeitsverhältnis vor, welches nicht mehr verlängert werden würde. So oder so, hier drohte die Arbeitslosigkeit und diese Bedrohung kann mit einem Werkvertragsunternehmen abgewehrt werden.

Damit ist es nicht der Fall um die Arbeitsplätze zu vernichten. Stattdessen bewahrt es den Menschen arbeitslos zu werden oder arbeitslos zu bleiben. Das bedeutet aber auch, dass gewöhnlich keine festangestellten Arbeitnehmer in ein Werkvertragsunternehmen wechseln und das macht Sinn. Oftmals werden festangestellte Arbeitnehmer innerhalb eines Betriebes besser bezahlt, als Arbeitnehmer in einem Werkvertragsunternehmen. Damit ist der Schritt dorthin attraktiv, wenn man bereits arbeitslos ist oder bald arbeitslos wird, nicht aber, wenn man über einen sicheren Job verfügt.

In einem Werkvertragsunternehmen erfolgt die Beschäftigung auch oftmals in einem Bereich, für den keine oder nur eine geringe Anlernzeit gebraucht wird. Damit bewegen sich die Arbeitnehmer von dem gelernten Beruf, für den sie sich entschieden haben, weg und führen Hilfsarbeiten aus.

Vom Werkvertragsunternehmen in den Bestellbetrieb

Die Brückenfunktion der Werkvertragsunternehmen beschreibt auch, das hier Arbeitskräfte in eine Festanstellung im Bestellbetrieb gebracht werden. Vor der Arbeitslosigkeit bewahrt oder aus dieser stammend, soll ihnen nun eine dauerhafte bezahlte Tätigkeit verschafft werden.

Tatsächlich werden die Werkvertragsunternehmen dieser Funktion jedoch nicht immer gerecht. Die Gründe dafür sind jedoch relativ einfach. Wenn es um die Arbeitskräfte innerhalb des Werkvertragsunternehmens geht, kann man diese in drei Bereiche unterteilen. Da sind diejenigen mit einer geringen Qualifikation, die sich nur schwer vermitteln lassen. Dann sind da diejenigen mit einer guten Qualifikation und dann sind da noch die Facharbeiter.

Für die gering qualifizierten Mitarbeiter gilt, dass diese nur Hilfsarbeiten erledigen können und sie daher nicht gern in eine Stammbelegschaft übernommen werden. Der finanzielle Wert ihrer Arbeiten wäre geringer als der Lohn, der im Stammbetrieb gezahlt werden muss. Dementsprechend ist es für das Bestellunternehmen besser, sie im Werkvertragsunternehmen zu belassen. Dafür zahlt das Bestellunternehmen einen geringen Werklohn, der zu einer geringen Entlohnung des betroffenen Mitarbeiters führt.

Für die gut qualifizierten Mitarbeiter gilt, dass das Werkunternehmen diese gern behält und im eigenen Betrieb einsetzt. Hier sollte nicht vergessen werden, dass Werkunternehmen selbstständige Unternehmen mit einem eigenen Bedarf gutem Personal sind. Dementsprechend entlohnen sie gut qualifizierte Mitarbeiter selbst mit einem entsprechend guten Lohn, so dass bei diesen kaum eine Motivation besteht, in einen anderen Betrieb zu wechseln.

Für die Facharbeiter gilt, dass ihre Expertise sehr nachgefragt ist. Daher bezahlen Bestellunternehmen viel für Werke, die mit der Hilfe von Facharbeitern erstellt werden. Aus diesem hohen Werklohn ergibt sich eine entsprechend hohe Entlohnung für die Facharbeiter, die darüber hinaus auch noch bevorzugte Arbeitszeitregeln unterliegen. Diese haben keine Motivation, in einen Bestellbetrieb zu wechseln.

Vom Werkvertragsunternehmen in die Arbeitslosigkeit

Wo eine Chance, von einem Werkvertragsunternehmen in einen Hauptbetrieb zu wechseln, besteht, besteht auch ein Risiko. Das Risiko liegt darin, dass der Weg vom Werkvertragsunternehmen auch in die Arbeitslosigkeit führen können.

Dazu bleibt jedoch direkt festzustellen, dass die Masse der Arbeitnehmer in einem Werkvertragsunternehmen vor der Arbeitslosigkeit bewahrt oder aus dieser befreit wurden. Dementsprechend stellt die Situation, nun aus dem Werkvertragsunternehmen heraus arbeitslos zu werden, nicht den Gang von einer Festanstellung in die Arbeitslosigkeit dar. Vielmehr wurde dieser Gang verzögert oder er konnte nur angetreten werden, weil der Betroffene zuvor aus der Arbeitslosigkeit geholt wurde.

Das Risiko auf das Abrutschen in die Arbeitslosigkeit besteht und es ist eine Folge der natürlichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Es sind meistens die Arbeitskräfte, die ohnehin nur schwer vermittelt werden können, die davon bedroht sind. Wird es dann eng, bleiben andere Mitarbeiter, die besser qualifiziert sind und sich mehr bewährt haben, in einer Anstellung. Dafür müssen dann die weniger qualifizierten Mitarbeiter gehen.

Für die Arbeitnehmer in einem Werkvertragsunternehmen ist dies die Realität. Für sie ist es eine unstetige Beschäftigung und sie werden nur angestellt, wenn die Auftragslage es für das Unternehmen selbst profitabel macht. Daraus kann sich ein Kreislauf entwickeln, in welchem ständig zwischen Arbeitslosigkeit und Auftragsarbeit gewechselt wird. Das hat eigene soziale und psychologische Auswirkungen.

Das Risiko der Verarmung

Mit der Art der Arbeit in einem Werkvertragsunternehmen geht auch die Entlohnung einher. Oftmals handelt es sich um einfache Tätigkeiten, die keine große Qualifizierung braucht. Dafür fällt der Werklohn gering aus und dementsprechend gering ist das Gehalt der Arbeitnehmer im Werkvertragsunternehmen.

Nun gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Von diesen kann jedoch in Tarifverträgen abgewichen werden. Dazu kommt, dass die Tarifverträge, so vorhanden, im Bereich der Werkvertragsunternehmen nicht so vorteilhaft ausfallen, wie in den Hauptbetrieben. Damit wird der Situation des geringen Werklohns Rechnung getragen.

Das Ergebnis ist, dass Beschäftigte in einem Werkvertragsunternehmen weit überwiegend weniger verdienen, als die Stammbelegschaft in einem Bestellbetrieb. Das lässt wenig Spielraum für den Aufbau einer finanziellen Absicherung, so dass die Betroffenen oftmals nur von Gehalt zu Gehalt leben.

Dies verstärkt sich durch den Umstand, dass viele der Betroffenen in einem Haushalt allein oder ohne einen weiteren Erwerbstätigen leben. Damit ergeben sich höhere Kosten für den Lebensunterhalt. Auch erhalten sie gewöhnlich keinerlei finanzielle Unterstützung durch Familienmitglieder.

Während dies im Zeitraum der Beschäftigung zu einem sehr geringen Einkommen führt, bedeutet dies bei einem Jobverlust den Weg in die Verarmung. Das liegt einfach daran, dass bei einem Verlust des Arbeitsplatzes die sozialen Leistungen rund ein Drittel unterhalb des letzten Gehaltes liegen.

Sind die Episoden der Arbeit an einem Werk zu kurz, kann es sogar geschehen, dass keinerlei Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung aufgebaut werden. Dann fallen die Leistungen, die aus den Sozialsystemen empfangen werden, sogar noch niedriger aus.

Das Problem der Dequalifikation

Neben der Arbeitslosigkeit und der Verarmung droht einem Beschäftigten in einem Werkvertragsunternehmen auch noch das Risko einer Dequalifikation. Das liegt daran, dass der Anteil der Beschäftigten ohne eine Qualifikation in diesem Bereich eher hoch liegt. Die Werkvertragsunternehmen setzen darauf, mit ihren Arbeitskräften relativ einfache Arbeiten im Rahmen der Projekte auszuführen. Dafür werden dann auch nur unausgebildete oder schlecht qualifizierte Arbeitskräfte gebraucht.

Gerade um flexibel zu sein, spezialisieren sich solche Unternehmen auf Tätigkeiten, für die das Anlernen in wenigen Stunden erledigt werden kann, falls es denn überhaupt nötig ist. Damit sind die meisten Aufgaben solche, die für ungelernte Hilfskräfte ideal sind.

Verfügen nun aber Arbeitnehmer über eine Qualifikation, werden sie in solchen Werkvertragsunternehmen dann außerhalb ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt. Damit gehen diese mit der Zeit verloren. Das heißt, die Qualifikation wird nicht genutzt und geht damit verloren.

Ohne jedoch auf die vorhandenen Qualifikationen zurückgreifen zu können, wird es für Arbeitskräfte mit einem Berufsabschluss nur noch schwerer, einen festen Arbeitsplatz zu erhalten. Damit droht für sie die Arbeitslosigkeit oder im besten Fall die Arbeit als Leiharbeiter oder in einem Werkvertragsunternehmen.

Hier ist es wichtig, auch von Seiten der Arbeitnehmer dem entgegenzuwirken. Dafür können sie sich verstärkt bei Werkvertragsunternehmen bewerben, die in genau dem Bereich tätig sind, der dem Berufsabschluss des Betroffenen entspricht. Das aber setzt Initiative und Einsatzbereitschaft seitens des Arbeitnehmers voraus.

28Nov

Werkvertrag Muster

Werkvertrag Muster


Werkvertrag geschlossen zwischen

……………………………..

Name und Anschrift des Unternehmens oder der Person

vertreten durch ……….. (Wenn es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen handelt oder wenn eine Person einen Vertreter bestellt hat)

im Weiteren als „Auftraggeber“ bezeichnet

und

……………………………..

Name und Anschrift des Unternehmens oder der Person

vertreten durch ……….. (Wenn es sich bei dem Auftraggeber um ein Unternehmen handelt oder wenn eine Person einen Vertreter bestellt hat)

im Weiteren als „Auftragnehmer“ bezeichnet


  1. Die Vergütung
    • Für die Leistungen aus Ziffer 1 dieses Vertrages erhält der Auftragnehmer eine Vergütung in Höhe von ….. Euro.
    • Die Fälligkeit der Vergütung beginnt mit der erfolgreichen Abnahme des Werkes und dem Eingang einer Rechnung.
    • Für die Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber eine Frist von 14 Tage ab Eintreten der Fälligkeit.
    • Der Auftraggeber ist zu einem Skontoabzug bei Zahlung innerhalb von zwei Tagen ab Fälligkeit berechtigt.
  2. Gegenstand des Vertrages und Vertragsleistungen
    • Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflichtung, das folgende Werk herzustellen: ……………………….. (Bezeichnung des Werkes und gegebenenfalls eine Beschreibung, die auch aufgrund des Umfanges oder enthaltener Skizzen, Pläne und Zeichnungen als Anlage angehängt werden kann. In diesem Fall muss auf die Anlage verwiesen werden
    • Dafür erbringt der Auftragnehmer seine Leistungen wie folgt: ……… (Liste mit den Leistungen und einer Beschreibung jeder Leistung. Wahlweise kann die Liste hier eingesetzt werden und jeder Listenpunkt auf eine Anlage für weitere Erklärungen verweisen)
    • Damit ist dieser Vertrag ein Werkvertrag. Es gelten die Regelungen aus §§ 631 ff BGB ergänzend zu diesem Vertrag.
  3. Termin der Fertigstellung
    • Der Termin der Fertigstellung des Werkes aus Ziffer 1 dieses Vertrag ist der ….. (Datum der geplanten Fertigstellung)
    • Das Werk muss an den Sitz der Firma (oder dem Wohnsitz des Auftraggebers, je nach Situation. Gegebenenfalls muss hier die Adresse eingefügt werden, wenn diese von der obigen Adresse abweicht) zur Abnahme geliefert werden.
    • Verzögert sich die Ablieferung des Werkes, so muss dies durch den Auftragnehmer unverzüglich angezeigt werden. Auch müssen die Gründe für die Verzögerung benannt werden. (Für zeitkritische Projekte können hier Regeln eingefügt werden, die eine Minderung des Werklohns vorsehen. Alternativ, wenn eine Verzögerung automatisch zu einer Erfolgsunmöglichkeit führen, kann damit eine Fehlschlagen des Vertrages und damit ein Verzicht auf das Entgelt durch den Auftragnehmer festgestellt werden.)
  4. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet.
    • Dafür hat er die Materialien wie folgt bereitzustellen: ….
    • Auch stellt er eine erweiterte Leistungsbeschreibung wie folgt zur Verfügung: ….
  5. Die Abnahme des Werkes:
    • Die Abnahme erfolgt am Tage der Fertigstellung und Lieferung des Werkes.
    • Für die Abnahme wird durch den Auftraggeber und Auftragnehmer ein Protokoll erstellt. Dieses ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.Bestehen Mängel, kann die Abnahme unter einem Vorbehalt erfolgen.
    • Die festgestellten Mängel werden im Protokoll im Detail aufgeführt.Liegen wesentliche Mängel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme gegebenenfalls verweigern. Alternativ kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen.
    • Der Auftragnehmer hat im Falle der Nacherfüllung die Pflicht, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung muss vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber angegeben werden. Bei Abschluss der Mängelbeseitigung ist das Werk erneut zur Abnahme zu liefern.Bei einer erneuten Abnahme wird ein weiteres Abnahmeprotokoll erstellt.
    • Liegen erneut Mängel vor, gilt die Abnahme des Werkes als verweigert und der Vertrag als Fehlgeschlagen.
  6. Änderungen der Leistungen
    • Der Auftraggeber hat das Recht, die in Ziffer 1 vereinbarten Leistungen zu ändern.
    • Für die Leistungsänderung steht dem Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung zu, die im Einzelfall festzulegen ist.Vor Beginn der Leistungen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot bezüglich der Änderungsleistungen schriftlich vorzulegen. Das Angebot muss die neue Höhe der Vergütung und den nächstmöglichen neuen Fertigstellungstermin enthalten.
    • Kommt bezüglich der Änderungen, der Höhe der damit verbundenen Vergütung oder der verlängerten Frist für die Abgabe des Werkes keine Einigung erreicht werden, dann kann der Auftragnehmer die Leistungsänderungen ablehnen.
  7. Die Gewährleistung
    • Der Auftragnehmer hat das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln gemäß dem geltenden Recht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch abzugeben.
    • Der Auftraggeber hat das Recht bei vorliegenden Mängeln Nacherfüllung zu verlangen.
    • Schlägt die Nacherfüllung fehl, dann stehen dem Auftraggeber weitere Rechte, wie Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz zu.
  8. Der Übergang des Eigentums
    • Das Werk bleibt Eigentum des Auftragnehmers, bis der Werklohn in der vollen Höhe mit allen Extras für eventuelle Änderungen der Leistungen durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer gezahlt wurden.
  9. Haftung
    • Der Auftragnehmer haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
    • Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer auch für Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, bei der Verletzung von Gesundheit, Körper oder Leben und bei Ansprüchen, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben.
    • Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Einhaltung für das Reichen des Zweckes des vorliegenden Vertrages notwendig sind.
  10. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand
    • Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag ist der Firmensitz des Auftragnehmers (oder dessen Wohnsitz, falls dieser als Lieferadresse angegeben wurde. Ohne eine besondere Festlegung ist die Werkstatt des Auftragnehmers der Erfüllungsort. Der Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist regelmäßig der Aufenthaltsort des Werkes, solange nichts anderes vereinbart wurde..)Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus aus diesem Vertrag ergeben, wird ….. festgelegt. (Alle Vereinbarungen hinsichtlich eines Gerichtsstandes sind nur zwischen Kaufleuten bzw. zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes wirksam. Vereinbarungen mit einem Verbraucher werden nicht beachtet)
  11. Schlussbestimmungen
    • Alle Bestimmungen und Vereinbarungen aus diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
    • Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen ebenfalls der Textform.
    • Sollten einzelne Bestimmungen und Absprachen aus diesem Vertrag unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt. Beide Parteien verpflichten sich dazu, sich auf solche Bestimmungen und Absprachen zu einigen, die nach dem Recht statthaft sind und zugleich dem gewollten Vertragsinhalt am nächsten kommen.

Ort, Datum:

………………………………..

(Unterschrift des Auftraggebers oder Vertreters)

(Vorname und Familienname)

Ort, Datum:

………………………………..

Alle Anlagen: (falls vorhanden)


werkvertrag

Rechtliche Hinweise bezüglich des Muster-Werkvertrages

Diese Werkvertrag Vorlage wurde gewählt, um eine Vielzahl von möglichen Werkverträgen abzudecken. Dementsprechend ist es notwendig, die hier gewählten Formulierungen durch eigene Formulierungen, die auf den konkreten Sachverhalt zutreffen, zu ersetzen. Damit dient dieser Mustervertrag der Orientierung, als Checkliste und im begrenzten Maße als Formulierungshilfe. Er soll Anregungen liefern und helfen, eine Balance zwischen den Interessen beider Seiten zu finden.

Dieser Mustervertrag ersetzt nicht die eigene Prüfung der Sachlage und das eigenverantwortliche Abfassen des gewünschten Vertrages. Im Zweifelsfall ist die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen.

Darüber hinaus ist der Mustervertrag hinsichtlich der möglichen Regeln nur ein Vorschlag. Es ist möglich, viele andere und weitere Festlegungen selbst zu treffen und zu vereinbaren. Hier kommt es dann auf den konkreten Einzelfall und der Absicht, die hinter dem Vertrag seht, an. Daher sollten die Inhalte vor einer Übernahme sehr genau daraufhin überprüft werden, ob sie sich für den konkreten Fall eignen und ob sie in diesem Fall die beste Möglichkeit der Formulierung darstellen.

Darüber hinaus ist festzuhalten, dass sich das Recht ständig weiterentwickelt. Daher ist es nötig, den Text der jeweils gültigen Gesetzlage anzupassen. Auch hier gilt wieder die Empfehlung, dass ein Anwalt den genau gewünschten Inhalt eines Vertrages der gerade gültigen Gesetzlage entsprechend formulieren kann.

28Nov

Einen Werkvertrag kündigen

Einen Werkvertrag kündigen

Die Kündigung des Werkvertrages ist rechtlich sowohl für den Auftragnehmer, als auch für den Auftraggeber möglich. Dabei sieht das Gesetz verschiedene Voraussetzungen für beide Parteien vor, die erfüllt werden müssen, und entsprechende Rechtsfolgen für eine wirksame Kündigung vor. Auch diese sollten im Rahmen des Werkvertrages genauer auf den jeweiligen Vertragsgegenstand hin ausformuliert werden.

Die Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber hat ein sogenanntes freies Kündigungsrecht und das Kündigungsrecht aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages oder einer schlechten Leistung. Im Detail sieht dies so aus:

Das freie Kündigungsrecht

Das freie Kündigungsrecht des Auftraggebers ergibt sich aus dem § 649 des BGB. Danach ist es dem Besteller jederzeit möglich, den Werkvertrag bis zur erfolgreichen Fertigstellung des Werkes zu kündigen. Mit der Kündigung erlischt der Anspruch des Auftraggebers auf die Fertigstellung des Werkes. Umgedreht bleibt jeder der Anspruch des Auftragnehmers auf die Vergütung bestehen.

Aufgrund der Kündigung ist der Auftragnehmer nicht mehr verpflichtet, das Werk zu erstellen. Damit kann er sich weitere Aufwendungen für die Materialien und die Arbeitszeit sparen. Diese ersparten Aufwendungen müssen von dem vereinbarten Werklohn abgezogen werden. Das ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer es böswillig unterlässt, für seine nun ihm zur Verfügung stehende Zeit einen neuen Auftraggeber zu finden.

Hier empfiehlt es sich, im Vorhinein festzulegen, wie die Vergütung für die Zeit angerechnet wird. Auch sollte die Vergütung für die aufgewendeten Materialien im Werkvertrag geregelt werden, so dass diese später im Falle einer Kündigung angerechnet werden kann.

Die Kündigung aufgrund von Nichterfüllung oder einer schlechten Leistung

Ist das Werk bei seiner Abnahme mit erheblichen Mängeln behaftet, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen und eine Frist für die Beseitigung der Mängel setzen. Ist die Frist erfolglos abgelaufen, kann er vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen. Das ergibt sich aus den §§ 634 Nr. 3 und 636 des BGB.

Wichtig ist es, hier festzulegen, welche Frist für die Mängelbeseitigung bestehen soll. Auch ist es ratsam, mögliche Mängel im Vorhinein zu definieren. Besonders wichtig ist es, festzulegen, wann ein Mangel als erheblich einzustufen ist.

Die Kündigung durch den Auftragnehmer

Auch der Auftragnehmer kann einen Werkvertrag kündigen. Dafür steht ihm der Weg über die „Kündigung aus wichtigem Grund“ offen. Darüber hinaus kann auch eine Teilkündigung bewirkt werden.

Die Kündigung aus einem wichtigen Grund

Der Auftragnehmer hat das Recht, das Vertragsverhältnis zu beenden. Dafür muss es ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser besteht darin, dass es ihm nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis bis zu der zuvor vereinbarten Beendigung fortzusetzen. Es gibt dafür zwei Standardfälle, die als Beispiele verwendet werden können.

Zum ersten ist es dem Auftragnehmer nicht zuzumuten, den am Werkvertrag festzuhalten, wenn die vereinbarte Vergütung nicht gezahlt wird. Das ergibt sich regelmäßig in dieser Form jedoch erst mit Abnahme des Werkes, da erst dann die Vergütung fällig wird. Es kann sich aber auch aus einer Erklärung des Auftraggebers ergeben, wenn dieser eindeutig und unmissverständlich seinen endgültigen Willen erklärt hat, den Werklohn nicht zu leisten.

Alternativ ist dies auch bei vereinbarten Teilleistungen der Fall. Wurde die Teilleistung mit Meilensteinen und Abschlagzahlungen verbunden und werden die Abschlagzahlungen nicht geleistet, ist es dem Auftragnehmer nicht zuzumuten, seine Arbeit fortzusetzen. Er kann sich also über die Kündigung aus einem wichtigen Grund von dem Vertragsverhältnis lösen.

Der zweite typische Fall liegt vor, wenn der Auftraggeber eine Mitwirkung erbringen muss. Diese besteht regelmäßig darin, dass er Informationen bereitstellen muss, die für das Werk und seine endgültige Form gebraucht werden. Erfolgt die Bereitstellung der Informationen oder eine sonst nötige Mitwirkung nicht, kann der Auftragnehmer eine entsprechende Frist setzen. Läuft die Frist erfolglos ab, ist ihm eine weitere Arbeit an dem Projekt nicht mehr zuzumuten und er kann den Werkvertrag kündigen.

Die Teilkündigung des Werkvertrages

Besteht ein Werk aus mehreren, klar abgrenzbaren Teilen, kann es in diesen Teilen gekündigt werden. Dabei ist es als Voraussetzung notwendig, dass die Ausführung dieses Teils des Werkes unmöglich geworden ist. Dann besteht für den Auftragnehmer noch immer ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung hinsichtlich der anderen Teile des Werkes.

Der Ablauf der Kündigung

Für die Kündigung empfiehlt es sich unbedingt, diese schriftlich abzuwickeln. Damit besteht später Sicherheit, wenn es um die Beweislage geht. Auch sollten für die Kündigung klare Bedingungen schon im Vertrag festgelegt werden und diese Gründe sind dann auch im Fall der Kündigung so genau wie möglich anzugeben.

Die Kündigung sollte auch unbedingt mit einer Frist verbunden sein. Zum Beispiel wird eine Frist für die Beseitigung der Mängel gesetzt und das erfolglose Verstreichen der Frist mit der Kündigung verbunden.

Darüber hinaus ist es wichtig, zu verstehen, dass jede Kündigung eines Werkvertrages ein erheblicher Schritt ist. Damit ist fast immer ein Konflikt über die finanziellen und rechtlichen Folgen verbunden, so dass es regelmäßig zu einem Gerichtsprozess und den damit verbundenen Risiken und Aufwendungen kommt. Daher ist es wichtig, hier sehr genau vorzugehen und bei Bedarf auf eine rechtliche Beratung zurückzugreifen.

28Nov

Werkvertrag – Formen, Rechte, Beispiele

Werkvertrag – Formen, Rechte, Beispiele

Ein Werkvertrag dient dazu, jemanden mit der Erstellung eines bestimmten Werkes, welches klar definiert ist, zu beauftragen. Dies ist der Ausgangspunkt und das Ende eines solchen Vertrages und sollte bei dessen Formulierung niemals vergessen werden. Schauen wir uns nun einmal an, wie ein Werkvertrag geschrieben werden kann.

Die Reinheit des Vertrages

Sehr oft, wenn Nicht-Juristen einen Vertrag abfassen, wird vergessen, welche Zielrichtung mit der Vereinbarung verfolgt wird. Das führt zu unscharfen Abgrenzungen mit ungenauen Regeln oder aber zu Inhalten, die einfach nichts mit dem eigentlichen Ziel des Vertrages zu tun haben.

Daher ist es wichtig, sich ständig klarzumachen, was ein Werkvertrag ist und wozu er dient. Nur so kann er in der Art und Weise geschrieben werden, dass die darin festgelegten Vereinbarungen dem § 631 des BGB entsprechen.

Was geschieht, wenn er nicht den gesetzlichen Vorgaben folgt? Hier sind mehrere Rechtsfolgen möglich, die sich danach richten, was genau vereinbart wurde. Sind die Formulierungen zu unscharf, dann können sie vor Gericht interpretiert werden und daraus ergibt sich das Risiko, dass der Vertrag anders gedeutet wird als gewünscht.

Alternativ kann der Vertrag in Gänze oder in Teilen unwirksam sein, so dass das Gericht dann mit dem Rest eine Interpretation vornehmen muss. Ebenfalls ist es möglich, dass sich der Vertrag ganz anders verhält, als gewünscht, und zum Beispiel eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, die dann noch schlimmere Rechtsfolgen mit sich bringt.

In anderen Worten, wer einen Werkvertrag aufsetzen möchte, muss wissen, worum es dabei geht und muss diesen dann auch entsprechend formulieren. Alles andere führt zu riskanten bis hin zu komplett unerwünschten Ergebnissen.

Das Ziel des Werkvertrages

Der Werkvertrag dient dazu, die Herstellung oder die Veränderung einer Sache bzw. das Herbeiführen eines Erfolges durch eine Arbeit oder Dienstleistung. Hier geht es nicht um eine Arbeitsleistung über einen bestimmten Zeitraum hinweg. Es geht nicht um ein Weisungsrecht gegenüber dem Auftragnehmer. Es geht nicht um die Bereitstellung von Ressourcen oder Zeit, die dann bei Bedarf abgerufen werden können.

werkvertrag

Der Werkvertrag ist einzig und allein auf das Ziel ausgelegt. Der Weg zu dem Ziel steht dem Auftragnehmer größtenteils frei. Natürlich können Mitwirkungsrechte und -pflichten seitens des Auftraggebers vorliegen und vereinbart werden. Das ist zum Beispiel oftmals die Bereitstellung bestimmter Informationen, die für das Erstellen des Werkes benötigt werden. Davon abgesehen, ist der Auftragnehmer jedoch in seiner Planung und Arbeit unabhängig.

Für die Erstellung des Werkes wird ein Werklohn geschuldet. Auch dieser muss in dem Werkvertrag festgelegt werden. Die Fälligkeit des Werklohns ergibt sich mit erfolgreicher Abnahme des Werkes. Dementsprechend ist auch die Abnahme im Werkvertrag selbst entsprechend zu regeln.

Ein Werkvertrag am Beispiel einer Webseite

Nehmen wir als Beispiel ein Unternehmen, welches über eine Webseite verfügt. Dieses Unternehmen möchte nun die Webseite selbst erneuern und für potentielle Kunden ansprechender gestalten. Dafür bestellt es einen Freelancer, der das neue Konzept festlegen, die Änderungen designen und die neuen Bereiche der Seite mit Inhalten füllen soll.

Innerhalb des Werkvertrages wird nun das Ziel festgelegt, eine funktionierende, responsive Version der bestehenden Webseite herzustellen, die für potentielle Kunden ansprechender ist. Die Vergütung wird auf der Basis des Erfolges festgelegt.

Aus diesen Vorgaben ergibt sich nun die Beschreibung des Werkes:

  • Responsive Webseite für ein Unternehmen
  • Ansprechenderes Design im Vergleich zur alten Version
  • Befüllung der Seite mit Inhalten
  • Anziehen einer größeren Anzahl an Besucher, die hier mit 10% mehr pro Woche gegenüber der alten Seite festgelegt wird

Als Gegenleistung wird die Vergütung mit einer entsprechenden Summe festgelegt. Hier können auch weitere Summen hinzugefügt werden, aus denen sich in diesem Fall diese Aufstellung ergibt:

  • Basis-Werklohn von … Euro
  • Bonus in Höhe von 10% des Basis-Werklohns bei Fertigstellung innerhalb eines Monats
  • Bonus in Höhe von 10% des Basis-Werklohns falls die neue durchschnittliche Besucherzahl innerhalb eines Monats die Zahlen der alten Webseite um mindestens 50% überschreitet

Weiterhin muss der Zeitrahmen festgehalten werden. Bei einem solchen Projekt kann er auch in Meilensteine, also in Teilerfolge, unterteilt werden:

  • Meilenstein 1 – Vorlage des neuen Konzeptes
  • Meilenstein 2 – Erstellen einer funktionierenden Vorlage zum Testen
  • Meilenstein 3 – Befüllen der Vorlage mit entsprechenden Inhalten
  • Endtermin für die Fertigstellung des gesamten Projektes

Ist das Werk, hier die Webseite, erstellt, erfolgt eine Abnahme. Diese muss auch entsprechend geregelt werden:

  • Überprüfung der einzelnen Meilensteine innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Vorlage
  • Vorläufige Überprüfung der kompletten Webseite innerhalb von 14 Tagen nach der Abgabe
  • Komplette Überprüfung der fertiggestellten Webseite innerhalb von 2 Monaten nach Abgabe

Unterschiedliche Zeiträume für die Abnahme ermöglichen es, auf Besonderheiten einzugehen. So können sich zum Beispiel im Betrieb Probleme zeigen, die bei der ersten Abgabe übersehen wurden. Auch wurden in diesem Beispiel Boni vereinbart. Für die Voraussetzungen, zum Beispiel Besucherzahlen, die die der alten Webseite um mehr als 50% überschreiten, gilt, dass diese eventuell Zeit brauchen, um sich zu zeigen.

Für jeden Meilenstein und für die Gesamtabgabe müssen Kriterien so genau wie möglich festgelegt werden, die zeigen, dass das Werk erfolgreich erstellt wurde. Das heißt, es muss festgelegt sein, wann für jeden einzelnen Meilenstein das mit ihm verbundene Ziel erreicht ist. Je genauer, desto weniger Spielraum bliebt später für Interpretationen.

Am Ende muss auch festgelegt werden, wie mit Mängeln umgegangen wird. Dazu gehört, dass Fristen für die Nachbesserung gesetzt werden und das auch festgelegt wird, wie oft eine Nachbesserung verlangt werden kann. Auch muss hier geregelt werden, wie in dem Fall vorzugehen ist, in welchem eine Mängelbeseitigung erfolglos bleibt.

Wichtig ist bei jeder dieser Festlegungen auch, dass diese so formuliert werden, dass beide Parteien und ein objektiver Dritter sie so verstehen können, wie sie gemeint sind. Der objektive Dritte ist im schlimmsten Fall der Richter, der über den Vertrag entscheiden muss. Ein Vertrag kann ruhig länger werden, solange die Länge sich daraus ergibt, dass er mit klaren Leitlinien und Erklärungen versehen ist, die das Verständnis eines jeden einzelnen Punktes sicherstellen.

werkverträge Osteuropa

Die Abgrenzung zum Dienstvertrag

Ganz besonders wichtig ist, dass eine ausreichende Abgrenzung zum Dienstvertrag besteht. Das ist vor allem deswegen so wichtig, weil beide Arten von Verträgen gern verwechselt oder vermischt werden und zwischen ihnen doch ein sehr deutlicher Unterschied besteht.

Ganz einfach dargestellt, ist ein Dienstvertrag ein Vertrag, mit dem jemand in das Unternehmen kommt und dort für eine bestimmte Zeit eine Arbeit verrichtet. Dagegen ist ein Werkvertrag ein Vertrag, nach dem jemand ein Werk erstellt und dieses fristgerecht abliefert.

Das heißt im Klartext, dass im Dienstvertrag eine Arbeitsleistung unabhängig vom Erfolg der Leistungserbringung geschuldet wird. Dagegen wird im Werkvertrag ein Erfolg unabhängig von der Art, Dauer und Form der Erbringung der Leistung.

Für einen Werkvertrag besteht ein definiertes Ziel und nur dessen Erreichung führt dazu, dass der Werklohn fällig wird. Für den Dienstvertrag dagegen besteht eine definierte Leistung, die nach dem Erbringen ohne ein definiertes Ziel entlohnt wird.

Ein Werkvertrag wird zum Beispiel verwendet, um ein Buch durch einen Ghostwriter schreiben zu lassen. Ein Dienstvertrag wird verwendet, um einen Steuerberater für die Beratung zu entlohnen.

Eine andere Unterscheidung ist, dass sich ein Werkvertrag auf das „Was“ konzentriert. Was wird erstellt und dann abgeliefert. Demgegenüber konzentriert sich ein Dienstvertrag auf das „Wie“, d.h., wie die Leistung erbracht werden soll.

Die gesetzlichen Grundlagen des Werkvertrages

Im Zweifelsfall ist oft auch ein Blick in die Gesetze eine Hilfe. Hierbei sehen sich Laien oftmals mit einer großen Anzahl an Regelungen gegenüber, die nicht immer so einfach zu verstehen sind. Zur Vereinfachung gibt es hier die einschlägigen Regeln und ihre Anwendungsbereiche in einer einfachen Übersicht:

  • Alle Regelungen für Werkverträge befinden sich im BGB in den §§ 631 bis 651.
  • Die primären Pflichten des Werkvertrages ergeben sich aus § 631 Abs. 1 des BGB. Danach ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Werk wie versprochen herzustellen und der Auftraggeber ist verpflichtet, dieses zu vergüten. Ebenfalls enthalten ist die Pflicht zur Abnahme des Werkes durch den Besteller. Diese ist von Bedeutung, das sie die Fälligkeit der Vergütung begründet und den Übergang der Gefahr des Untergangs auf den Auftraggeber darstellt.
  • Die Gewährleistung bei Mängeln ist in den §§ 633 bis 635 des BGB geregelt. Danach hat der Auftragnehmer das Werk frei von Mängeln bereitzustellen. Auch sind die Voraussetzungen geklärt, unter denen die Nacherfüllung verlangt werden kann, der Werklohn gemindert werden kann und wann ein Rücktritt vom Vertrag möglich ist. Auch ist der Schadensersatz hier geregelt.
  • Für die Kündigung und die Vertragsanpassung lassen sich die Regeln in den §§ 643, 648 und 649 des BGB finden.

Die detaillierten Regelungen des BGB bestehen nicht ohne Grund. Sie dienen nicht der Einschränkung der Freiheiten beider Parteien. Stattdessen geht es hier darum, Sicherheit für beide zu geben. Das heißt, der Auftraggeber kann sich nun darauf verlassen, dass er bekommt, wofür er bezahlt. Umgedreht kann sich der Auftragnehmer darauf verlassen, dass er bezahlt wird, für was er erstellt.

Die Details in den Regelungen dienen dazu, Konflikte zwischen beiden Parteien zu vermeiden. Daher sind die Folgen von Mängeln und deren Beseitigung ebenso geregelt, wie die Möglichkeiten, den Vertrag bei Bedarf zu beenden, zum Beispiel durch Rücktritt oder Kündigung.

Mehr über rechtliche Aspekte eines Werkvertrages >>>

Die Sonderformen für den Werkvertrag

Nicht immer ist der klassische Werkvertrag, in welchem es um einen Erfolg bzw. die Herstellung eines bestimmten Werkes geht, ausreichend. Daher haben sich für bestimmte Branchen eigene Sonderformen entwickelt. Diese enthalten oftmals detailliertere Regeln, die in der jeweiligen Branche gebraucht werden, oder sie bieten mehr Flexibilität, die in der jeweiligen Branche nötig ist.

Der Werklieferungsvertrag

Ein Werklieferungsvertrag als Werkvertrag verbindet die Erstellung eines Werkes mit der Lieferung des Werkes bzw. der benötigten Materialien. So ist zum Beispiel ein Werkvertrag, wenn Einbaumöbel angefertigt werden sollen. Wenn diese dann auch noch beim Besteller abgeliefert und sogar eingebaut werden sollen, dann liegt ein Werklieferungsvertrag vor.

Der Bauvertrag

Der Bauvertrag hat die Errichtung, Reparatur oder Veränderung eines Bauwerkes zum Ziel. Da Bauwerke von ihrer Natur aus anders beschaffen sind, als andere Sachen, gibt es hier eigene Regelungen zu den geschuldeten Leistungen, Standards, Materialien und Fristen. Diese ergeben sich aus den §§ 650 a bis 650h des BGB.

Der Architekten- und Ingenieurvertrag

Architekten- und Ingenieurverträge verbinden mehrere verschiedene Leistungen. Dabei geht es um Kreativität, aber auch um die Einhaltung von Standards. Es werden Pläne erstellt und die Erbringung der Bauleistung überwacht. Dementsprechend müssen hier eigene Regelungen all diese Teilbereiche abdecken.

Softwareerstellungsverträge

Gerade im Bereich der IT und Software wird gern mit Werkverträgen gearbeitet. Hier werden Softwareprodukte erstellt, geliefert, angepasst, implementiert, gewartet und Dokumentationen darüber erstellt. Sonderregelungen erlauben es hier, den besonderen Bedürfnissen mit eigenen Anforderungen Rechnung zu tragen. Auch werden die spezifischen Risiken und Leistungsziele abgedeckt.

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Die Rechte aus einem Werkvertrag

Die Gesetze sehen im Werkvertrag bestimmte Rechte für den Auftraggeber und den Auftragnehmer vor. Diese Rechte müssen beachtet werden, wenn ein eigener Werkvertrag aufgesetzt wird. In diesem Werkvertrag können die Rechte ausformuliert, verschärft, eingeschränkt oder verdeutlicht werden. So ist es ratsam, für das Kündigungsrecht zu definieren, wann die dafür nötigen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Für die Abnahme sollte formuliert werden, welche Kriterien das Werk zu erfüllen hat, welcher Zeitraum für die Abnahme zur Verfügung steht und wie bei Mängeln agiert werden soll.

Die Rechte und Pflichten aus dem Gesetz sollen einen fairen Umgang beider Vertragsparteien miteinander festlegen und Konflikte vermeiden. Dieser Gedanke bzw. dieses Ziel der Regelungen sollte auch beachtet werden, wenn der eigene Werkvertrag erstellt wird. Hier geht es darum, für beide Seiten faire Bedingungen zu schaffen und auf eine gütliche Streitbeilegung abzustellen, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen.

In anderen Worten, es geht nicht darum, den Vertragspartner zu übervorteilen oder zu überrumpeln. Beide Seiten haben ein Recht auf eine faire Behandlung und auf die Wahrung der eigenen Interessen. Das ist auch eine Voraussetzung für eine längere Zusammenarbeit, die über das erste Projekt hinausgeht.

Die Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat diese Rechte, die sich aus dem Gesetz ergeben:

  • Der Auftraggeber hat das Recht, die Abnahme des Werkes zu verweigern. Dafür muss ein Mangel vorliegen und dieser ist gegeben, wenn das Werk nicht der vorher festgelegten Beschreibung entspricht, nicht die festgelegten Spezifikationen aufweist oder nicht über die festgelegte Qualität verfügt.
  • Die Ansprüche bei Mängeln sehen vor, dass der Auftraggeber die Nacherfüllung verlangen kann. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer die Mängel des Werkes beseitigen muss. Dazu kommt das Recht, den Werklohn zu mindern, wenn die Erfüllung nicht wie vereinbart erbracht wird. Darüber hinaus kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten und, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Schadensersatz verlangen.
  • Der Besteller hat das Recht auf Selbstvornahme. In dringenden Fällen darf der Besteller die Mängel in eigener Regie beseitigen und die dafür gemachten Aufwendungen vom Werklohn abziehen.
  • Der Auftraggeber verfügt über ein Kündigungsrecht. Das heißt, der Besteller kann jederzeit bis zur Fertigstellung des Werkes den Vertrag kündigen. Er schuldet dann den kompletten Werklohn minus der Kosten, die der Auftragnehmer aufgrund der Kündigung gespart hat.

Die Rechte des Auftragnehmers

Natürlich hat auch der Auftragnehmer eigene Rechte, die so aussehen:

  • Der Anspruch auf Vergütung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat das Recht, dass der Werklohn nach der Abnahme des mangelfreien Werkes gezahlt wird.
  • Das Recht auf Abnahme: Der Auftragnehmer kann die Abnahme des fertiggestellten Werkes verlangen. Der Auftraggeber kann die Abnahme nur dann verweigern, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt.
  • Das Recht auf vorzeitige Kündigung: Auch der Auftragnehmer kann den Werkvertrag vorzeitig kündigen, doch dafür müssen bestimmte Voraussetzungen verfüllt sein. Diese können zum Beispiel in einer wesentlichen Änderung der Umstände vorliegen. Alternativ kann es auch für den Auftragnehmer unzumutbar sein, weiterhin am Vertrag festzuhalten.
  • Der Anspruch auf eine Zusatzvergütung: Wird die ursprünglich vereinbarte Leistung geändert, so dass der Auftragnehmer weitere Aufwendungen machen muss, dann kann er dafür eine Vergütung vom Besteller verlangen.

Die Ausformulierung der Rechte

Die Rechte sind gesetzlich vorgeschrieben. Damit wirken sie auch dann, wenn sie nicht weiter im Vertrag festgelegt sind. Es empfiehlt sich jedoch, für jedes einzelne Recht die Voraussetzungen für den konkreten Vertrag und die Rechtsfolgen so genau wie möglich festzulegen. So ist es zum Beispiel bei komplizierteren Projekten angeraten, eine Liste mit möglichen Mängeln direkt im Vertrag einzufügen, so dass es später nicht der Interpretation überlassen wird, wann ein Mangel ein Mangel ist. Auch sollten mit der Festlegung der Liste möglicher Mängel auch die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten, zum Beispiel die Minderung des Werklohns und die Höhe der Minderung, bestimmt werden.