09Apr.

Beschäftigungsformen Elektriker: Festanstellung, Zeitarbeit, Werkvertrag

Elektriker zu werden, bedeutet, in eine Welt mit vielen Dimensionen einzutreten. Die erste Dimension stellen die vielen Spezialisierungsmöglichkeiten dar. Wird eine Karriere in der Gebäudetechnik, in der Industrie oder in einem anderen Bereich angestrebt? Die nächste Dimension bildet der Karriereweg. Geht es um das Arbeiten als Geselle, wird ein Meistertitel gewünscht oder steht sogar der Wunsch nach einem Hochschulstudium im Raum? Damit verbunden ist die Frage nach der Arbeit in der abhängigen Beschäftigung, in der Selbstständigkeit, in der Praxis oder eher in der Theorie.

Die nächste Dimension kommt mit der Frage nach der Beschäftigungsform auf. Diese stellt sich vor allem im Hinblick auf ein längst bekanntes Problem in der Industrie, dem Fachkräftemangel. Heute geht es schon längst nicht mehr einfach nur darum, einen Job für den Elektriker zu finden. Heute liegt das Problem viel öfters auf der anderen Seite, nämlich einen Elektriker für den Job zu finden. Dafür präsentieren sich mehrere Lösungswege, denen wir uns hier widmen wollen.

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Das neue alte Problem: Der Fachkräftemangel Elektriker

Der Fachkräftemangel als Problem ist neu und alt zugleich. Es ist neu in dem Sinne, dass es nicht immer so düster in der Industrie aussah, wenn es darum ging, Fachkräfte zu finden. Es ist alt in dem Sinne, dass schon lange vor dem Fachkräftemangel gewarnt wurde. In der Vergangenheit wurde nicht nur nichts getan, um ihn zu beheben, er hat sich stattdessen sogar mehr und mehr verschärft.

Der Fachkräftemangel ist ein Problem, welches sich die gesamte Wirtschaft in Deutschland, Europa und der ganzen Welt gegenübersieht. Dabei machen die Elektriker keine Ausnahme. Ganz im Gegenteil. Einer ständig steigenden Nachfrage steht eine sinkende Anzahl an Auszubildenden gegenüber. Damit ist auch in der Zukunft eher eine Verschärfung des Problems als eine Lösung zu erwarten.

Der Fachkräftemangel mit einer Knappheit an Elektrikern zeigt bereits sehr deutlich seine Auswirkungen. So beklagen sich inzwischen mehr als die Hälfte der Betriebe in Deutschland, dass sie Probleme damit haben, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden.

Das gesamte Handwerk ist inzwischen nicht mehr in der Lage, Nachwuchskräfte zu finden, die entsprechend geschult sind. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe. Zum ersten lässt sich ein zunehmender Trend zur Akademisierung feststellen. Das heißt, heute gehen die Schüler nach dem Schulabschluss lieber an die Uni als in die Berufsschule. Das geht so weit, dass von allen Arbeitnehmern im Alter von 30 Jahren rund 40 % über einen Hochschulabschluss verfügen. Das zeigt, wie hoch das Prestige eines solchen Abschlusses ist, doch es lässt den Handwerksberuf ohne ausreichenden Nachwuchs dastehen.

Geschlechterbild in der Elektrobranche

Der zweite Grund zeigt sich in dem Geschlechterbild. Mädchen und Frauen trauen sich auch weiterhin nicht in die Männerdomäne des Handwerks vor. Dabei gibt es Versuche, ihnen den Weg in diesen Bereich zu erleichtern, doch diesen Programmen ist bis jetzt der große Erfolg versagt geblieben.

Eine Antwort auf das Problem wird immer wieder damit vorgeschlagen, vermehrt Arbeitnehmer aus dem Ausland anzustellen. Ein Weg, dies zu erreichen, besteht darin, ausländischen Studierenden an ihr lokales Unternehmen zu binden. Damit können sie ihre erlernten Fähigkeiten direkt in der heimischen Industrie nutzbringend verwenden.

Eine andere Möglichkeit ist es, auf das Problem zu reagieren, indem vorhandene Ressourcen gepoolt werden. Das heißt, der noch immer bestehende Kern aus guten Handwerkern sollte nicht nur einem Arbeitgeber, sondern verschiedenen Unternehmen zugänglich gemacht werden. Damit haben diese die benötigten Fachkräfte immer dann, wenn Bedarf an ihnen besteht. Ist dieser Bedarf vorüber, können dann die besagten Fachkräfte in anderen Betrieben ihr Fachwissen einbringen.

Das Pooling selbst lässt sich über verschiedene Varianten erreichen. So lässt sich mit Werkvertragsunternehmen arbeiten, Zeitarbeit nutzen oder auf Freelancer zurückgreifen. Jede dieser Varianten bringt ihre eigenen Vor- und Nachteile mit sich, sodass es sich lohnt, sich die einzeln neben der klassischen Festanstellung ein wenig genauer anzuschauen.

Die Festanstellung – Einen Elektriker in Eigenregie finden

Der Fachkräftemangel und die Suche nach Elektrikern bringt in vielen Unternehmen den Wunsch auf, dem Pooling zu entgehen, indem sie ihren eigenen Elektriker finden und ihn festanstellen. Damit muss dieser nicht mit anderen Unternehmen geteilt werden und ist immer verfügbar, sobald Bedarf besteht.

Nun ist es nicht unbedingt einfach, im Fachkräftemangel einen Elektriker zu finden. Das liegt in der Natur eines Mangels, der sich auf solche Fachkräfte bezieht. Die Lösung könnte darin bestehen, ein eigenes Personalrecruiting zu betreiben. Das heißt aber auch, das Unternehmen, die sich auf etwas spezialisiert haben, in einem neuen Bereich tätig werden müssen. Dieser neue Bereich ist das gezielte Anwerben von Fachkräften. Das setzt für sich selbst Fachwissen und Erfahrung im Bereich des Recruitings voraus und verlangt nach Ressourcen. Dazu gehören Mitarbeiter, die sich mit dem gezielten Anwerben von Fachkräften auskennen, sich damit beschäftigen und in dieser Zeit nicht anderweitig eingesetzt werden können. Dies wird ergänzt durch Finanzmittel, die für die verschiedenen Werbemaßnahmen benötigt werden.

Richtig gemacht, lohnt sich ein solches Recruiting in Eigenregie, wenn dabei genügend Fachkräfte angeworben werden können. Das ist besonders dann der Fall, wenn sich diese Fachkräfte, sprich, die Elektriker, auch gleich noch an das eigene Unternehmen binden lassen. Das wiederum lässt sich oft bei Berufseinsteigern erreichen. Diesen bietet der anwerbende Betrieb die Chance, Berufserfahrung zu sammeln. Ein Weg, hier eine Bindung zu erreichen, ist durch eine Förderung der Ausbildung und der späteren Weiterbildungen durch den Betrieb.

Erfolgreich genutzt, bringt diese Strategie Elektriker, die im Betrieb verbleiben. Das ist besonders dann gut, wenn diese bei jedem Bedarf sofort zur Verfügung stehen. Das ist dann weniger gut, wenn gerade kein Bedarf an Elektrikern besteht, aber deren Personalkosten weiterlaufen. Dann sind diese Elektriker noch immer angestellt und beziehen auch weiterhin ihr Gehalt und können natürlich auch die geförderten Ausbildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.

Einen Elektriker abwerben

Eine andere Strategie ist es, Elektriker anzuwerben, die sich bereits etabliert haben. Das jedoch stellt hohe Anforderungen an das Marketing, um die entsprechenden Arbeitskräfte anzusprechen und zu einem Wechsel in das eigene Unternehmen zu überzeugen.

Beide Strategien, der Weg über die geförderte Aus- und Weiterbildung und der Weg über das Marketing kommen mit einem weiteren Kostenfaktor. Es muss in beiden Fällen ein Verfahren entwickelt werden, dass die Personalsuche erst zu einem erfolgreichen Ende bringt. Das heißt, die Mitarbeiter, die mit dem Recruiting beauftragt sind, brauchen objektive Auswahlkriterien und Wege, die potenziellen Arbeitskräfte im Hinblick auf diese Kriterien zu testen. Sowohl das Entwickeln der Kriterien und der Tests als auch das Durchführen der Tests benötigen Zeit, Geld und Mitarbeiter, die sich nur damit beschäftigen. In anderen Worten, dies bindet weitere Ressourcen. Während dies für größere Betriebe nicht unbedingt erheblich ist, stellen diese Kosten für kleinere Betriebe eine eigene Herausforderung dar, denn sie können die Finanzmittel ebenso wenig aufbringen, wie sie ihre vorhandenen Mitarbeiter mit diesen Aufgaben binden können.

An diesen Aufwand schließt sich dann im Fall von Umstrukturierungen im Betrieb weitere Herausforderungen an. Dann muss es möglich sein, sich von den betroffenen Elektrikern zu trennen, ohne negative Auswirkungen herbeizuführen. Diese können sich in Form von Abfindungen oder langjährigen Gerichtsprozessen zeigen.

Aufgrund des Aufwandes und den damit verbundenen Risiken, nicht zuletzt auch in rechtlicher Hinsicht, ist es nicht unbedingt der einfachste Weg, einen Elektriker in Eigenregie zu finden. Wenn dieser gefunden ist, kann er im Bedarfsfall eine wertvolle Ressource sein, sich aber auch andernfalls zu einem unnötigen Kostenfaktor entwickeln.

Die Festanstellung – Einen Elektriker über einen Personaldienstleister finden

Es gibt einen Weg, einen Großteil des Aufwandes auszusourcen. Damit ist es möglich, das finanzielle und rechtliche Risiko zu begrenzen. Auch können sich die eigenen Mitarbeiter auf ihren Kernbereich konzentrieren. Dieser Weg besteht darin, einen Elektriker über einen Personaldienstleister zu finden.

Ein Personaldienstleister begrenzt das finanzielle Risiko und erhöht die Erfolgsaussichten:

  • Erstens weiß dieser, was er tut. Das heißt, er muss nicht erst eine Strategie entwerfen, um Elektriker anzusprechen und sie für den Betrieb zu werben. Er muss keine Auswahlkriterien finden und keine Mitarbeiter aus dem eigenen Betrieb nehmen und das für eine unbestimmte Zeit. Stattdessen arbeitet er mit einer etablierten Strategie, vorhandenen Tests und mit seinen eigenen Mitarbeitern auf Grundlage einer absehbaren Zeitplanung.
  • Zweitens kommt der Personaldienstleister mit Zahlen im Hinblick auf seine Entlohnung. Das heißt, hier ist von Anfang an klar, wie viel gezahlt werden muss. Das Risiko kann in diesem Bereich durch ein Erfolgshonorar noch weiter reduziert werden. Das heißt, damit fallen die Kosten nur im Fall einer erfolgreichen Anwerbung eines Elektrikers an.
  • Das rechtliche Risiko wird durch den Personaldienstleister begrenzt, weil das Ausarbeiten von Verträgen inklusive Klauseln zur Kündigung zu seinem Arbeitsbereich gehören. Mit viel mehr Erfahrung und Kenntnissen zum geltenden Recht lassen sich so die verschiedenen Belange mit den Elektrikern entsprechend im Vorhinein vertraglich festlegen.

Mit dieser Verringerung der Risiken geht eine Erhöhung der Erfolgsaussichten einher. Der Personaldienstleister hat das Finden von Arbeitskräften und die Auswahl der richtigen Person für den Job als sein Kerngeschäft. Damit kommt er mit den entsprechenden Erfahrungen und etablierten Vorgehensweisen. Diese sind auf das aufgebaut, was als Handlungen im Bereich der Anwerbung von Personal bereits funktioniert hat. Anstatt also selbst im Dunkeln tappend einen Weg zu finden, einen Elektriker einzustellen, kann hier der Fachmann gezielt einen Erfolg herbeiführen.

Kosten für einen Personaldienstleister

Die Kosten, die damit verbunden sind, mögen je nach bestelltem Personaldienstleister höher erscheinen. Diese Kosten rentieren sich jedoch dahingehend, dass das Risiko auf den Personaldienstleister übertragen wurde und dass ein Erfolg schneller und mit einer größeren Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann.

Dem stehen jedoch die bereits angesprochenen Nachteile einer Festanstellung gegenüber. Diese bestehen vor allem in Form der Lohnkosten, die auch dann fortgesetzt bestehen, wenn der Bedarf an der Arbeit eines Elektrikers reduziert oder gar nicht mehr besteht. Hier jedoch kann der Personaldienstleister mit bestimmten Klauseln im Vertrag eine Umstrukturierung des Betriebes von vornherein erleichtern. Er kann auch beratend tätig sein und damit die nötigen Rechtskenntnisse vermitteln.

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Die Zeitarbeit – Einen Elektriker vorübergehend beschäftigen

Ein Elektriker lässt sich auch ohne eine Festanstellung, zum Beispiel bei einem nur zeitweisen Bedarf finden. Das geht ganz einfach über die Zeitarbeit. Die Zeitarbeit bringt seine ganz eigenen Vorteile mit sich:

  • Der Aufwand für das Rekrutieren oder die Kosten für das Unternehmen entfallen, dass die Rekrutierung übernimmt. Stattdessen wird der Elektriker als Zeitarbeitnehmer von dem Verleihunternehmen zur Verfügung gestellt.
  • Der Elektriker bleibt dem eigenen Betrieb unterstellt. Das heißt, das eigene Management ist ihm gegenüber weisungsbefugt. Zum weiten bleibt der Elektriker nur so lange und nur dann im Unternehmen, wie auch wirklich Bedarf an seiner Arbeit besteht.
  • Verlängert sich der Bedarf in zeitlicher Hinsicht, kann die Arbeitnehmerüberlassung ebenfalls verlängert werden. Entfällt der Bedarf dagegen, kann die Arbeitnehmerüberlassung beendet werden. Das Risiko für beides liegt nicht im eigenen Betrieb, sondern im Verleihunternehmen. Das gibt dem eigenen Unternehmen viele Freiheiten.
  • Hinsichtlich der Kosten, sowohl für die Entlohnung des Leiharbeitnehmers bzw. des Verleihunternehmens, so fallen diese nur wirklich so lange an, wie der Elektriker gebraucht wird.
  • Der Elektriker ist im eigenen Unternehmen im Einsatz. Das heißt, er ist im Verleihunternehmen angestellt, untersteht aber dem entleihenden Betrieb. Dieser ist nun in der Lage, zu beurteilen, wie gut die Arbeit des Elektrikers ist. Daraus ergibt sich die Chance, sollte ein entsprechender Bedarf bestehen, ihn in die Festanstellung zu übernehmen. Das Risiko, eine eventuell nicht gut qualifizierte oder nicht gut motivierte Arbeitskraft einzukaufen, ist damit deutlich reduziert.

Diese Vorteile sind für sich genommen eindeutig überzeugend. Ihnen steht jedoch auch ein großer Nachteil gegenüber. Das Verleihunternehmen hat eventuell im Bedarfsfall keinen Elektriker zur Verfügung. Das kann zu Produktionsausfall oder Verzögerungen bei Projekten führen. Damit eröffnet sich hier ein neues finanzielles und eventuell auch rechtliches Risiko, das durch die Kosten eines möglichen Produktionsausfalls und die Verzögerungen aus bestehenden Verträgen herrühren kann.

Der Werkvertrag – Die Arbeitsleistung eines Elektrikers bestellen

Ein anderer Weg, einen Elektriker ohne eine Festanstellung zu finden, ist der Werkvertrag. Genauer gesagt, die Bestellung eines Werkvertragsunternehmens, welche über Elektriker verfügt. Dies bringt seine eigenen Vorteile mit sich, die sich vor allem auf die Verfügbarkeit, das finanzielle Risiko und die Einbindung in den eigenen Betrieb auswirken.

Vorteile eines Werkvertrags

  • Wie bei der Leiharbeit, so ist auch über den Werkvertrag der Elektriker nur immer dann tätig, wenn dessen Arbeitsleistung gebraucht wird. Diese kann er je nach Umständen und Bedarf direkt im eigenen Betrieb oder aber im Betrieb des Werkvertragsunternehmens erbringen. Verlängert sich der Zeitraum, in welchem der Elektriker benötigt wird, dann lässt sich der Werkvertrag verlängern oder durch einen neuen Werkvertrag ergänzen. Verringert sich der Bedarf oder endet er, dann ist der ursprüngliche Werkvertrag entweder erfüllt oder nicht erfüllt. Ist er erfüllt, dann hat er sich erledigt und die Arbeit des Elektrikers ist beendet. Hat er sich nicht erfüllt, kann der eigene Betrieb als Auftraggeber den Werkvertrag jederzeit kündigen und muss dann nur für die Kosten aufkommen, die bis zu diesem Zeitpunkt für die Erstellung des Werkes entstanden sind. Kosten, die nicht weiter entstehen, weil der Werkvertrag beendet wurde, müssen nicht ersetzt werden.
  • Hinsichtlich des finanziellen Risikos bringt der Werkvertrag besonders vorteilhafte Regelungen in den Gesetzen. Danach wird die Fertigstellung eines Werkes verlangt und dieses Werk muss nach der Fertigstellung entlohnt werden. Das heißt jedoch, dass es nicht Sache des eigenen Betriebes ist, alle Kosten zu tragen. Das Werkvertragsunternehmen und der eigene Betrieb haben eine Entlohnung ausgehandelt. Welche Kosten in welcher Art und Höhe dafür anfallen, ist nun das Problem des Werkvertragsunternehmens. Hier muss der bestellende Betrieb keine Zahlungen vornehmen, die nicht zuvor vertraglich vereinbart wurden.
  • Weiterhin wird der Werklohn erst geschuldet, wenn das Werk wie vertraglich festgelegt erstellt wurde. Damit trägt das Werkvertragsunternehmen das finanzielle Risiko. Kein vertragsgemäßes Werk bedeutet auch keine vertragsgemäße Entlohnung. Das bestellende Unternehmen hat das Recht, das Werk abzunehmen oder aber bei Mängeln eine Abnahme zu verweigern. Ohne erfolgreiche Abnahme wird die Entlohnung nicht fällig.

Nachteile eines Werkvertrags

Diesem großen Vorteil der Verlagerung des finanziellen Risikos auf das Werkvertragsunternehmen steht jedoch ein neuer Nachteil gegenüber. Der Elektriker bleibt auch weiterhin dem Werkvertragsunternehmen unterstellt. Dieses ist ihm gegenüber weisungsbefugt, nicht das Management des eigenen Betriebes.

  • Die Arbeit des Elektrikers kann nicht so leicht beurteilt werden. Mängel können sich aus der fehlerhaften Arbeit des Elektrikers selbst ergeben oder aber aus falschen Vorgaben, die er von seinen Vorgesetzten erhalten hat.
  • Als Elektriker in einem Werkvertragsunternehmen ist der gleiche Elektriker aber bereits fest angestellt. Dort mag er Arbeitsumstände vorfinden oder eine Entlohnung erhalten, die seinen Wechsel in den eigenen Betrieb weniger wahrscheinlich machen, insofern ihm ein solcher Wechsel angeboten wird.
  • Dagegen ist aber auch anzuführen, dass der Elektriker unter der Weisungshoheit des Werkvertragsunternehmens arbeitet. Damit ist er dort aus der Sicht des Managements untergebracht. Das macht es viel einfacher, ihn zu beaufsichtigen und anzuleiten bzw. ihn Projekte ausführen zu lassen, denn hier werden keine Ressourcen des eigenen Managements dafür benötigt.

Ein weiterer Vorteil aus dem Bereich der Zeitarbeit bleibt auch bei der Bestellung eines Werkvertragsunternehmens bestehen. So ist es dieses Unternehmen, das den zeitlichen, finanziellen und arbeitstechnischen Aufwand betreiben muss, den Elektriker zu finden. Das eigene Unternehmen profitiert davon, ohne selbst etwas dazu beizutragen.

Auch besteht der Nachteil weiterhin wie in der Leiharbeit, dass das bestellende Unternehmen keinen Einfluss auf den Werdegang des Elektrikers ausüben kann. Damit kann dieser nicht die gewünschten Spezialisierungen erhalten und es kommt zu keinem Aufbau einer besonderen Bindung, die motivierend wirken könnte.

Schlussendlich besteht auch immer das Risiko, dass entweder das Werkvertragsunternehmen noch der bei diesem arbeitende Elektriker verfügbar sind, wenn im eigenen Betrieb Bedarf an dieser Arbeitsleistung besteht. Das heißt, hier muss planerisch gut vorgegangen werden, um die Verfügbarkeit zum gegebenen Zeitraum sicherzustellen oder es muss flexibel gearbeitet werden, um mögliche Verzögerungen zu ermöglichen.

Die Vor- und Nachteile ergeben, dass das Werkvertragsunternehmen vor allem immer dann eine gute Lösung darstellt, wenn Risiken und Aufwand vermieden werden soll. Wenn es darum geht, einen Elektriker gezielt einzusetzen, ist dieser Weg weniger zu empfehlen. Er lohnt sich auch dann nicht, wenn der Elektriker am Ende eventuell übernommen werden soll. Wenn jedoch Kosten gering, Management vereinfacht und Risiken klein sein sollen, dann ist der Werkvertrag der richtige Weg.

Der Werkvertrag – Die Arbeitsleistung eines Elektrikers als Freelancer bestellen

Ein Elektriker kann auch über das Freelancing gefunden werden. Damit ist der Elektriker ein Selbstständiger, sozusagen ein Ein-Mann-Betrieb und erbringt seine Arbeitsleistung über Werkverträge. Hierfür lassen sich die Vor- und Nachteile aus dem Werkvertrag wiederholen, doch es gibt einige wichtige Änderungen, die dabei beachtet werden müssen. Schauen wir also dafür auf die Verfügbarkeit, das finanzielle Risiko und die Einbindung in den eigenen Betrieb.

  • Wie bei der Bestellung eines Werkvertragsunternehmens bzw. der Leiharbeit, so steht auch bei der Bestellung eines Elektrikers als Freelancer die Arbeitsleistung immer nur dann zur Verfügung, wenn sie gebraucht wird. Auch hier kann diese dann direkt im Betrieb des Auftraggebers oder aber in der Werkstatt des Freelancers, insofern er über eine solche verfügt, erbracht werden. Das heißt also, dass Kosten immer nur dann entstehen, wenn das eigene Unternehmen einen Elektriker benötigt.
  • Verändert sich der Zeitraum, in welchem der Bedarf besteht, so kann darauf flexibel reagiert werden. Verlängert sich zum Beispiel der Bedarf, dann ist regelmäßig möglich, den Werkvertrag entweder selbst zu verlängern oder aber an diesen einen neuen Werkvertrag anschließen zu lassen. Dies gleicht der Bestellung eines Werkvertragsunternehmens.
  • Verkürzt sich der Bedarfszeitraum oder entfällt der Bedarf, kann der Werkvertrag auch hier wieder entweder erfüllt oder nicht erfüllt sein. Ist er erfüllt, hat er sich erledigt. Ist er nicht erfüllt, kann der Besteller den Werkvertrag jederzeit kündigen. Dabei muss er die Kosten für die Aufwendungen tragen.

Auch gegenüber einem Freelancer verlagert der Werkvertrag das finanzielle Risiko auf den Auftragnehmer. Damit ist der Freelancer dafür verantwortlich, in eigener Verantwortung und unter Tragung der eigenen Kosten den Werkvertrag zu erfüllen.

Erst nach der Erfüllung kann der Freelancer seine Entlohnung verlangen. Dafür muss aber das Werk zuerst einmal abgenommen sein. Dafür kann der Auftraggeber dieses in Augenschein nehmen, Mängel feststellen und deren Beseitigung fordern.

Risiken für den bestellenden Betrieb

Gegenüber einem Unternehmen mit größeren Ressourcen besteht dabei für den bestellenden Betrieb ein größeres Risiko dahingehend, dass das Werk wie bestellt fertiggestellt wird. Während bei einem Werkvertragsunternehmen mehr Geldmittel und weitere Fachkräfte bereitstehen, mit denen zum Beispiel eine Mängelbeseitigung vorgenommen werden kann, ist dies bei einem Freelancer nicht der Fall. Dementsprechend steigt hier das Risiko eines Ausfalls der Leistung und rechtlicher Streitigkeiten, die damit verbunden sind. So kann ein Freelancer auch nach dem Misslingen der Abnahme versuchen, eine Entlohnung auf dem Gerichtsweg zu erstreiten. Das bringt das Risiko eines unerwarteten Aufwandes, Kosten und sogar einer Rufschädigung mit sich.

Um diesem Risiko zu entgehen, verwenden Besteller gewöhnlich eine einfache Methode. Freelancer werden zuerst einmal mit der Bearbeitung kleinerer Projekte betraut. Haben sie sich dabei bewährt, dann können sie auch mit größeren und komplexeren Vorhaben betraut werden. Das aber verzögert die Fertigstellung des eigentlichen Projektes und erhöht den Aufwand in Form der Übertragung kleinerer Arbeiten und deren Begutachtung im Vorfeld.

Weiterhin ist ein Freelancer als Ein-Mann-Betrieb nicht so unabhängig wie ein Werkvertragsunternehmen. Bei der Bearbeitung komplexerer Aufträge braucht er mehr Unterstützung und Zuarbeit aus dem eigenen Betrieb. Dementsprechend werden hier mehr Managementressourcen und weitere Aufwendungen aus dem Betrieb benötigt, als es bei der Bestellung eines Werkvertragsunternehmens der Fall wäre.

Ohne ein Werkvertragsunternehmen entfällt auch die Zuarbeit, die im Finden und Auswählen des richtigen Personals besteht. Das Personal ist die eine Person, die der Freelancer darstellt. Damit sind das Finden und Auswählen wieder als eine Arbeitslast von dem bestellenden Unternehmen zu tragen.

Schlussendlich besteht auch bei Freelancern generell das Risiko, dass diese im richtigen Moment nicht verfügbar sind. Das lässt sich aber durch eine Bindung durch laufende Aufträge minimieren.

Vorteile des Freelancers gegenüber dem Werkvertragsunternehmens

Die größten Vorteile des Freelancers gegenüber dem Werkvertragsunternehmen sind eine engere Zusammenarbeit und eine geringere Entlohnung. Bei der Bestellung des Werkvertragsunternehmens steht dessen Management zwischen dem eigenen Management und dem Elektriker. Das heißt, dass der bestellende Betrieb dem Werkvertragsunternehmen seine Aufträge erteilt und dieses dann den Elektriker beauftragt. Bei der Bestellung eines Freelancers entfällt dieser Zwischenschritt.

Zugleich entfallen die Kosten, die mit einer eigenen Chefetage im Werkvertragsunternehmen verbunden sind. Das heißt nicht, dass der Elektriker als Freelancer weniger Geld erhält. Stattdessen erhält er seine Entlohnung direkt, ohne dass jemand anderes davon profitiert. So mag er die gleiche Summe oder sogar mehr als ein Elektriker in einem Werkvertragsunternehmen verdienen, während die Kosten für den Besteller zugleich niedriger sind. Das führt zu einer besseren Motivation und besseren Arbeit.

Damit ist der Freelancer per Werkvertrag immer dann ein guter Weg, diese Arbeitskraft zu erhalten, wenn das Risiko weitestgehend verlagert werden soll, während zugleich eine engere Bindung und längere Zusammenarbeit angestrebt werden. Gegenüber dem Werkvertragsunternehmen sind die Risiken höher, doch die Bindungen tiefer. Gegenüber der Leiharbeit ist die Flexibilität höher. Dabei sind die Kosten im Vergleich zu Leiharbeit und Werkvertragsunternehmen in der Regel geringer.

Der Subunternehmervertrag – Die Arbeitsleistung eines Elektrikers im Rahmen eines Subunternehmens bestellen

Subunternehmer und Werkvertragsunternehmen sind sich nicht so unähnlich. Tatsächlich kann für einen Subunternehmer ein Werkvertrag genutzt werden. Dieser Subunternehmervertrag kann aber auch als Dienstvertrag gestaltet werden, sodass Unterschiede möglich sind. Der Unterschied? Mit einem Werkvertrag wird ein Werk und mit einem Dienstvertrag wird die Erbringung einer Leistung geschuldet. Das heißt, für den Werkvertrag muss die Arbeit erfolgreich zu dem bestellten Ergebnis gebracht werden. Für den Dienstvertrag ist die Erbringung der Arbeitsleistung unabhängig vom Erfolg.

Was ist ein Subunternehmen?

Subunternehmen sind eigenständige Unternehmen. Sie dienen mit ihrer Arbeitserbringung dem Unternehmen, das mit der Erfüllung eines Auftrages betraut ist. So kann es sich bei dem Unternehmen um einen Baubetrieb handeln, der ein Elektrikerunternehmen als Subunternehmen beauftragt, die Elektroinstallationen in dem Haus vorzunehmen.

Der Subunternehmervertrag

Die Bedingungen für die Erbringung der Arbeit, ob es dabei auf den Erfolg oder die Arbeitsleistung selbst ankommt, welche Entlohnung geschuldet wird, welche Deadline eingehalten werden muss und wie der konkrete Erfolg oder die Leistung aussieht, werden im Subunternehmervertrag geregelt. Subunternehmen werden vor allem in Bereichen des Handwerks und der Erbringung von Dienstleistungen genutzt, sie sind aber auch in der Industrie zu finden.

Subunternehmen werden auch als Nachunternehmen bezeichnet, denn sie stehen hinter einem Unternehmen. Sie gehen nach diesem Bestandteil des Projektes und sind in ihrer Leistungserbringung diesem untergeordnet.

Das Unternehmen erhält den Auftrag vom Kunden. Dann vergibt es die einzelnen Teile des Projektes als weitere Aufträge an andere Unternehmen, zum Beispiel Malerbetriebe und Elektrofirmen, wenn es um das Erstellen eines Bauwerkes geht.

Subunternehmen sind eigenständige Betriebe. Damit sind es diese Betriebe, die auch im Fall der Arbeitserbringung durch Elektriker dafür zuständig sind, die besagten Elektriker zu finden. Das entlastet das Generalunternehmen, dass sich auf seine Arbeiten konzentrieren kann.

Für den Auftraggeber des Projektes besteht kein Vertragsverhältnis mit dem Subunternehmen. Es ist die Entscheidung des Unternehmens, ob es ein Subunternehmen bestellt und in welcher Form das geschieht. Solche Bestellungen sind üblich, sodass es kein Problem ist, den Bedarf an elektrischen Arbeitsleistungen auf diese Weise an ein anderes Unternehmen, das über die entsprechenden Ressourcen verfügt, zu übertragen. Mehr über die Vor- & Nachteile der Bestellung eines Subunternehmens erfahren >>>

Das rechtliche Risiko für die Bestellung eines Subunternehmens

Aufgrund der fehlenden Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Subunternehmen besteht hier auch keine Ansprüche oder andere Einflussrechte des Kunden gegenüber dem Nachunternehmen. Allein das Unternehmen und das Subunternehmen sind einander vertraglich verpflichtet.

Das erleichtert die vertragliche Beziehung zwischen dem Generalunternehmen und dem Nachunternehmen. Das bedeutet aber auch, um selbst Haftungsansprüche und rechtliche Probleme zu vermeiden, dass das Unternehmen alle Leistungen und gegebenenfalls den angestrebten Erfolg genau vertraglich regelt. Damit kann es alle Ansprüche des Auftraggebers direkt an den Subunternehmer weiterleiten. Mit anderen Worten: Durch den richtigen Vertrag können ein Rechtsprozess sowie sämtliche daraus resultierenden finanziellen Folgen auf das Subunternehmen abgewälzt werden, das die Minderleistung verschuldet hat.

Vereinfacht ausgedrückt, das Unternehmen haftet gegenüber dem Auftraggeber. Das Subunternehmen haftet gegenüber dem Unternehmen. Ist die Arbeitsleistung nicht wie geregelt erbracht, hat der Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen rechtliche Ansprüche. Der Vertrag mit dem Subunternehmen erlaubt dem Unternehmen nun, diese Ansprüche gegenüber dem Subunternehmen geltend zu machen.

Das Problem der Scheinselbstständigkeit

Ein weiteres Problem ist jedoch viel erheblicher. Es kann der Vorwurf im Raum stehen, dass es sich dabei um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Das kann ganz leicht immer dann geschehen, wenn das Subunternehmen nur für einen einzigen Hauptunternehmer tätig ist. In diesem Fall ist die selbstständige Tätigkeit des Subunternehmens nicht wirklich selbstständig, da es von dem Hauptunternehmen abhängig ist. In diesem Fall werden die „Scheinselbstständigen“ zu Arbeitnehmern. Das beinhaltet die Pflicht für das Hauptunternehmen, das nun zum Arbeitgeber wird, Beiträge an die Sozialversicherung zu zahlen.

Für das betroffene Subunternehmen wird damit auch automatisch die unternehmerische Tätigkeit beendet. Dafür gibt es keine Frist und das Gewerbe muss abgemeldet werden. Auch wird die Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer beendet.

Eine Scheinselbstständigkeit liegt immer dann vor, wenn:

  • Das Hauptunternehmen ist gegenüber dem Subunternehmen weisungsberechtigt und das Subunternehmen wird in die Arbeitsorganisation des Hauptunternehmens integriert.
  • Verfügt das Subunternehmen über keine Geschäftsräume für sich selbst und treten die Mitarbeiter sogar in der Arbeitskleidung für das Hauptunternehmen auf, dann ist die Vermutung für eine Scheinselbstständigkeit auf jeden Fall gegeben.
  • Das Subunternehmen verfügt entweder nur über einen einzigen Auftraggeber oder arbeitet im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber. Ein Subunternehmen arbeitet im Wesentlichen für nur einen Auftraggeber, wenn fünf Sechstel seines Einkommens von diesem einen Auftraggeber stammen.

Fazit

Einen Elektriker in Eigenregie zu finden, stellt einen erheblichen Aufwand dar. Der Erfolg ist keinesfalls garantiert. Zugleich ergeben sich damit dauerhaft Lohnkosten, die auch dann noch bestehen, wenn der Bedarf an dem Elektriker entfallen ist.

Einen Elektriker per Personaldienstleister zu finden, bringt mehr Chancen auf einen Erfolg mit sich. Die Kosten lassen sich leichter abschätzen und das Kostenrisiko sogar oftmals auf den Dienstleister übertragen. Die Kosten sind jedoch für das bestellende Unternehmen höher, während sich der anderweitige Aufwand minimiert. Auch hier bleiben die Nachteile einer fortgesetzten Lohnzahlung bestehen, auch wenn sich die Bedarfslage verändert.

Die Anstellung von Leiharbeitern vermeidet die Kosten und den Aufwand der Personalfindung, sei es durch eine eigene Vornahme oder einen Dienstleister. Auch können damit Lohnkosten beendet werden, wenn sich die Bedarfslage verändert. Es entsteht jedoch das Risiko, dass der gewünschte Elektriker nicht verfügbar ist, wenn er gebraucht wird.

Für einen Werkvertrag spricht das Übertragen des finanziellen Risikos auf das Werkvertragsunternehmen oder den Freelancer. Das Werkvertragsunternehmen kommt mit einer höheren Erfolgschance, während der Freelancer mehr Kooperation und mehr Bindung ermöglicht. Das Werkvertragsunternehmen verringert den Aufwand für das Finden des Elektrikers, während dieser Aufwand für einen Freelancer auch weiterhin besteht. In beiden Fällen besteht die Chance, dass im Bedarfsfall kein Elektriker zur Verfügung steht. Das ist jedoch geringer, wenn mit Freelancern gearbeitet wird, zu denen bereits eine Bindung aufgebaut werden konnte.

Werkvertragsunternehmen, Freelancer, Subunternehmen, sie alle kommen mit dem Nachteil, dass sie nicht garantiert, dann verfügbar sind, wenn sie gebraucht werden. Eine Ausschreibung mit Leistungsverzeichnis ist eine Möglichkeit, den Kreis potenzieller Anbieter zu erweitern. Es gibt aber auch hier keine Garantie für einen Erfolg. Darüber hinaus ist die Erstellung mit einem beträchtlichen Aufwand verbunden und setzt entsprechendes Fachwissen voraus.