23Jan.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Equal Pay

Im deutschen Arbeitsrecht und im speziellen im Bereich der Leiharbeit ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) absolut ausschlaggebend. In diesem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen geregelt, die bei der Überlassung von Arbeitnehmern durch ein Verleihunternehmen an den Entleiher zu tragen kommen. Hierbei nimmt vor allem das Equal Pay eine wichtige Rolle ein. Dieses stellt sicher, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten wie die Mitarbeiter aus dem Entleihunternehmen.

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Die Grundlagen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Seit 1972 existiert das AÜG in Deutschland. Seitdem hat es verschiedene Reformen gegeben, damit es den aktuellen Anforderungen des Arbeitsmarktes immer gerecht wurde. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die Leiharbeiter ihren notwendigen Schutz erhalten. Außerdem soll der Einsatz von Zeitarbeit rechtlich geregelt werden. Bietet ein Arbeitgeber die Arbeitnehmerüberlassung an, braucht er eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Mit dieser Erlaubnis werden arbeitsrechtliche und soziale Standards durch das Verleihunternehmen sichergestellt.

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung existiert es ein Dreiecksverhältnis. Zwischen dem Verleihunternehmen und dem Arbeitnehmer wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Allerdings wird der Arbeitnehmer an ein Entleihunternehmen überlassen. Dieses Arbeitsverhältnis wird in einem separaten Vertrag zwischen Verleihunternehmen und Entleiher geregelt. Zum einen bietet dieses Dreiecksverhältnis den Unternehmen Flexibilität wenn sie ihren Personalbedarf decken müssen, allerdings bietet es auch Risiken für die Arbeitnehmer. Gerade im Hinblick auf Entlohnung und Arbeitsbedingungen ist es wichtig, dass diese fair geregelt werden. Deshalb setzt hier das Prinzip des Equal Pay im AÜG an.

Was bedeutet Equal Pay?

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist der Bereich des Equal Pay absolut wichtig. Kurz zusammenfassend bedeutet Equal Pay gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Regelung verpflichtet Entleihunternehmen dazu, ihre Leiharbeitnehmer finanziell genauso zu bezahlen wie ihre fest angestellten Mitarbeiter. Grundsatz ist hier selbstverständlich, dass es sich um vergleichbare Tätigkeiten handelt. Dies schützt Leiharbeitnehmer vor Lohndumping und auch vor Diskriminierung.

Im § 8 AÜG findet man die gesetzliche Grundlage hierfür. Leiharbeitnehmer haben laut Gesetz einen Anspruch auf gleiche Arbeitsbedingungen und gleiches Arbeitsentgelt wie Stamm-Mitarbeiter. Es gibt hier Ausnahmen, die von diesem Grundsatz abweichen, wie z.B wenn ein Tarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche zu tragen kommt. Allerdings dürfen diese Ausnahmen die Leiharbeitnehmer nicht dauerhaft schlechter stellen.

Im Übrigen gibt es das Prinzip des Equal Pay nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit. Seit Januar 2008 gibt es eine EU Leiharbeit Richtlinie, die sich mit der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern ab dem ersten Tag beschäftigt.

Deutschland hat sich hier eine Ausnahme mit der Neun-Monatsfrist eingebeten. Dies führte dazu, dass Deutschland im Internationalen Vergleich mit seinen Regelungen sich eher im Mittelfeld befindet. Weltweit ist der Grundsatz des Equal Pay sehr unterschiedlich geregelt. In Frankreich zum Beispiel gilt die Gleichstellung ab dem ersten Tag, in den USA allerdings sind die Regeln weniger strikt.

Welche Auswirkungen hat Equal Pay auf den Arbeitsmarkt?

Equal Pay fordert selbstverständlich in erster Linie soziale Gerechtigkeit. Allerdings beeinflusst es auch die Dynamik zwischen Leiharbeitnehmer und Stamm-Mitarbeitern. Leiharbeitnehmer können besser integriert werden und finden ihren Platz in der Arbeitswelt, da die Kluft zwischen beiden Gruppen durch das Equal Pay reduziert wird.

Wenn das Equal Pay-Prinzip konsequenter durchgesetzt wird, kann es zu einer Reduzierung des Fachkräftemangels in bestimmten Branchen führen. Die Leiharbeit wird attraktiver und auch Mitarbeiter mit einer hohen Qualifikation begeben sich in die Arbeitnehmerüberlassung.

Allerdings können insgesamt im Rahmen des Equal Pays auch die Kosten für Unternehmen steigen. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Nachfrage nach Leiharbeitern verringert. Gerade in Bereichen, die auf flexible Arbeitskräfte angewiesen sind, kann dies weitreichende Konsequenzen haben.

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Die praktische Umsetzung von Equal Pay

Manchmal stellt der Grundsatz des Equal Pay sich in der Praxis als schwer umsetzbar dar. Zunächst einmal muss klargestellt werden, was vergleichbare Stamm-Mitarbeiter sind. Auch wie die konkreten Tätigkeiten aussehen, wie viel Berufserfahrung sie haben und welche vergleichbare Qualifikation der Leiharbeiter vorweisen kann. Es ist in diesem Fall wichtig, dass Verleih – und Entleihunternehmen eng miteinander zusammenarbeiten. Im Vorfeld definiert das Equal Pay ganz klar die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung der Stammmitarbeiter.

Außerdem ist es wichtig, ab wann der Equal Pay-Anspruch gilt. Laut dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben die Leiharbeitnehmer den gleichen Anspruch auf Equal Pay, wenn sie mindestens neun Monate im Unternehmen angestellt sind. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die Leiharbeiter nur vorübergehend eingesetzt werden. Darüber hinaus schützt es auch die fest angestellten Mitarbeiter. In bestimmten Tarifverträgen kann allerdings auch eine längere Frist von bis zu maximal 15 Monaten geregelt sein.

Gewerkschaften sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Sie haben die Aufgabe, sich für die Leiharbeitnehmer einzusetzen. Sie sorgen für faire Handhabung und kämpfen auch gegen den Missbrauch von Ausnahmeregelungen. Deshalb gibt es regelmäßig Tarifverhandlungen, die bessere Bedingungen für die Leiharbeitnehmer schaffen. Allerdings stehen die Gewerkschaften oft auch zwischen zwei Stühlen. Sie müssen einen Kompromiss zwischen den Interessen der Stamm und der Leiharbeiter finden.

Was sind Vorteile und Herausforderungen von Equal Pay?

Die Equal Pay-Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bietet besonders für die Leiharbeitnehmer viele verschiedene Vorteile. Sie würdigt ihre Leistungen gleichermaßen und stellt sicher, dass ihre Arbeit genauso bezahlt wird, wie die von Stammarbeitern. Damit herrscht mehr Gerechtigkeit. Außerdem wird es für Arbeitnehmer wesentlich attraktiver, in die Leiharbeit zu gehen und sich als qualifizierte Arbeitskräfte zu bewerben.

Bei Unternehmern sieht es hier allerdings anders aus. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen haben oft Schwierigkeiten bei der Bewerkstelligung administrativer und finanzieller Anforderungen im Rahmen des Equal Pays. Auch gibt es immer wieder Unternehmen die versuchen die geltenden Regelungen zu umgehen. So wird z.B. oftmals ein Wechsel von Leiharbeitern durchgeführt, damit die neue Monatsfrist umgangen wird. Dies führt dazu, dass die Mitarbeiter langfristig nicht besser gestellt werden.

Welche rechtlichen Konsequenzen hat der Verstoß gegen Equal Pay?

Verleih- und Entleihunterhehmen sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein Verstoß gegen das Equal Pay rechtliche Konsequenzen haben wird. In einem solchen Fall können die Leiharbeitnehmer ihre Ansprüche geltend machen. Außerdem haben sie das Recht, Nachzahlungen einzufordern. Auch werden Bußgelder verhängt und im schlimmsten Fall kann es sogar für die Verleiher dazu führen, dass Ihnen die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung entzogen wird.

Kritik und Reformbedarf

Das Equal Pay-Prinzip des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat viele positive Effekte. Allerdings gibt es auch Kritik und es besteht Reformbedarf. Gerade die Ausnahme von der Tarifvertragsregelung kann dazu führen, dass die Leiharbeitnehmer über einen längeren Zeitraum schlechter gestellt werden. Außerdem ermöglichst es Unternehmen die Leiharbeiter nicht gleich bezahlen zu müssen, indem sie die zeitliche Frist umgehen und einen Arbeitnehmerwechsel durchführen.

Die allgemeine Forderung, dass der Leiharbeitnehmer ab dem ersten Tag gleichgestellt werden ist daher groß, denn die Frist von neun Monaten ist einfach zu lang. Leiharbeitnehmer werden innerhalb dieses Zeitraums definitiv finanziell benachteiligt.

Es besteht in diesem Bereich auch wenig Transparenz über die Löhne von Stamm-Mitarbeitern. Nicht immer sind die Unternehmen dazu bereit, ihre genauen Konditionen offen zu legen. Dies begünstigt die Entstehung einer Grauzone, was geringeres Vertrauen zu Folge hat. Hier sollten strengere gesetzliche Vorgaben gelten, damit das Equal Pay auch durchgesetzt werden kann.

Außerdem fordern Experten, dass die allgemeine soziale Absicherung der Leiharbeitnehmer verbessert werden muss. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Leiharbeiter während wirtschaftlicher Krisenzeiten öfter von Entlassungen betroffen sind als Stammpersonal. Sind sie allerdings besser in betriebliche Sozialpläne integriert oder haben einen erweiterten Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann dies dazu beitragen, dass ihre soziale Sicherheit verbessert wird.