Werkvertrag contra Scheinwerkvertrag
Werkverträge können im begrenzten Maße zum Drücken von Löhnen eingesetzt werden. Meist sind es aber Scheinwerkverträge, die klar von den Werkverträgen abgegrenzt sind, die ein regelrechtes Lohndumping ermöglichen. Daher macht es wenig Sinn, Werkverträge durch die Bank zu verbieten. Es macht Sinn, dies im Kernbereich des Geschäftes von Betrieben zu tun.
Das gilt besonders dann, wenn für diesen Kernbereich besonderes Fachwissen gebraucht wird und gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind. Das ist zum Beispiel in der Fleischindustrie der Fall. Hier kann noch immer Fachwissen eingekauft werden, indem dies zeitlich begrenzt und als Teil des Kerngeschäftes geschieht. Wenn dagegen Kernaufgaben dauerhaft übertragen werden, dann verliert der Bestellbetrieb den Grund für seine Existenz.
Der Markt ist flexibel und so ist auch der Arbeitsmarkt. Hier passen sich die Unternehmen an. Auch wenn nun die Anpassung mitunter darin besteht, dass sie in die Illegalität in Form von Scheinwerkverträgen abwandert, heißt dass nicht, dass dies Werkverträge hinfällig macht. Um es anders zu formulieren, nur weil illegale Drogen an der Straßenecke verkauft werden, heißt das nicht, dass wir die Drogerien schließen müssen. Das heißt, Scheinwerkverträge können nicht das Ende der Werkverträge bedeuten. Die Scheinwerkverträge müssen als ein illegales Instrument mit den Mitteln des Rechtsstaates geahndet werden.
Werkverträge und Schwarzarbeit
Die Schwarzarbeit ist im §1 Absatz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung festgelegt. Danach liegt Schwarzarbeit vor, wenn jemand eine Dienst- oder Werkleistung erbringt bzw. erbringen lässt und dabei diese Voraussetzungen erfüllt:
- Wenn ein Arbeitgeber, ein Unternehmer oder ein versicherungspflichtiger Selbstständiger die mit dem Vertrag entstehenden sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, wie Meldung, Beitragszahlungen und Aufzeichnungspflichten, nicht erfüllt.
- Ein Steuerpflichtiger nicht die Steuerpflicht aus dem Vertrag erfüllt.
- Wenn jemand Sozialleistungen empfängt und die Mitteilungspflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht erfüllt.
- Wenn der Erbringer der Leistungen aus dem Vertrag die Verpflichtung, die selbstständige Arbeit anzuzeigen, nicht nachgekommen ist oder eine Reisegewerbekarte, falls erforderlich, nicht erworben wurde.
- Ein Erbringer von Leistungen ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreibt, ohne dafür in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Eindeutig keine Schwarzarbeit sind Hilfsleistungen zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, solange diese ohne die Absicht, einen nachhaltigen Gewinn zu erzielen, erfolgt. Auch ist es keine Schwarzarbeit, wenn dafür ein geringes Entgelt erbracht wird.
Die meisten Verstöße im Rahmen der Schwarzarbeit liegen im Bereich der Meldepflicht und des Leistungsmissbrauchs. Das heißt, Betroffene leisten eine Tätigkeit für ein Einkommen, während sie zur gleichen Zeit Sozialleistungen beziehen. Für Arbeitgeber liegt die Schwarzarbeit meist darin, dass Arbeitskräfte nicht bei der Arbeitslosen-, der Kranken-, der Pflege- und der Rentenversicherung angemeldet werden. Damit sparen sich die Arbeitgeber die Beiträge für die Sozialversicherungssysteme. Darüber hinaus wird auf diese Weise die fällige Lohnsteuer als Kostenpunkt gespart.
Neben den Schäden für die Sozialsysteme und dem Ausbleiben der Steuerzahlungen ergibt sich dabei auch ein Unterwandern des fairen Wettbewerbs. Unternehmen, die auf diese Weise Lohnkosten sparen, erhalten einen illegalen Vorteil gegenüber ehrlichen Konkurrenten.
Werkvertrag und Schwarzarbeit
Werkverträge spielen in diesem Bereich eine Rolle, als dass sie dem Auftragnehmer die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern auferlegen. Zugleich bestehen für den Auftraggeber keine Meldepflichten. Die Auftragnehmer ihrerseits haben ein Interesse daran, ihre Arbeit nicht zu melden und sich so die Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern und weitere Kosten zu sparen. Das ist für Werkvertragsunternehmen ebenso der Fall, wie für Soloselbstständige. Bei Letzteren besteht ein weiterer Anreiz darin, als vermeintlich Arbeitssuchende auch weiterhin Sozialleistungen zu erhalten.
Das Vorgehen gegen die Schwarzarbeit
Die Kontrollbehörden berichten, wie für die Schwarzarbeit vor allem das Mittel der Scheinselbstständigkeit gewählt wird. Personen, die faktisch Arbeitnehmer sind, treten als selbstständige Unternehmer auf. Dafür werden ihnen die Aufgaben mittels eines Werkvertrages übertragen.
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, welches am 18. Juli 2019 in Kraft trat, erhält die Finanzkontrolle mehr Handhabe, gegen die Schwarzarbeit vorzugehen. Dazu gehört, dass die Befugnisse des Zolls erweitert wurden und dass dieser mehr Personal erhält. Auch soll der Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessert werden.
Gründe für die Schwarzarbeit
Die Schwarzarbeit hat aufgrund mehrerer Gründe einen Aufschwung erhalten. So stiegen die Lohnkosten durch hohe Tarifabschlüsse. Dazu kommt der Mindestlohn, der in einigen Branchen mehr Jobs in die Schwarzarbeit brachte.
Dazu kommt die Konjunktur. Geht es mit der Wirtschaft bergauf, dann nimmt der Umfang der Schwarzarbeit entsprechend ab. Geht es mit der Wirtschaft jedoch nach unten, sparen die Unternehmen mit Hilfe der Schwarzarbeit Geld.
Die Verbindung zur Konjunktur ergibt sich auch aus den Interessen des Arbeitnehmers. Geht es der Wirtschaft gut, kann er leichter einen regulären Arbeitsplatz erhalten, welchen er einer Beschäftigung in der Schwarzarbeit vorzieht. Ist es dagegen schwer, einen regulären Arbeitsplatz zu finden, wird die Schwarzarbeit als das geringere Übel angesehen.
Dazu kommen Veränderungen in den Steuern und weiteren Abgaben, sowie eine allgemein schlechtere Steuermoral. Dazu kommt das Risiko, erwischt zu werden. Je mehr die Lohnkosten steigen, desto höher ist die Motivation, diese mit Schwarzarbeit zu verringern. Je höher das Risiko, dabei erwischt und dafür bestraft zu werden, desto geringer die Motivation, mit der Schwarzarbeit dieses Risiko einzugehen.
Folgen der Schwarzarbeit
Die Schwarzarbeit bringt eine Reihe von Risiken für alle Beteiligten mit sich. Für die Auftraggeber besteht keine Rechtssicherheit zum Beispiel im Anspruch auf die Leistungserbringung oder die Beseitigung von Mängeln. Sie müssen also in der Lage sein, dem Auftragnehmer zu vertrauen.
Umgedreht besteht für den Auftraggeber keine rechtliche Absicherung hinsichtlich seines Anspruches auf das Entgelt. Darüber hinaus fehlt die soziale Absicherung. Mit der Schwarzarbeit werden keine Ansprüche aus der Rentenversicherung erwirtschaftet. Ebenso gibt es keine Zahlungen aus der Arbeitslosenversicherung, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.
Fazit
Werkverträge werden immer mehr außerhalb dessen genutzt, für was sie eigentlich vorgesehen sind. Während noch immer die Mehrheit der Werkverträge dazu dient, Fachkräfte, Wissen und Fähigkeiten einzukaufen, gibt es eine Minderheit, die damit Lohnkosten sparen möchte.
Um regelrechtes Lohndumping zu betreiben und damit auch gesetzliche Mindestlöhne zu umgehen, wird immer mehr auf Scheinwerkverträge und sogar Schwarzarbeit gesetzt. Hierbei geht es überhaupt nicht mehr um Fertigkeiten und Wissen, sondern nur noch darum, Lohnkosten, Versicherungsbeiträge und mehr zu sparen.
Die Politik hat darauf mit einer Verschärfung der Gesetze geantwortet. Darüber hinaus erhalten die Behörde mehr Befugnisse und Personal. Vor allem die Schwarzarbeit schadet dabei der Volkswirtschaft insgesamt durch eine Wettbewerbsverzerrung und einem Ausbleiben von Sozialbeiträgen und Steuerzahlungen.
Zugleich nimmt die Schwarzarbeit den Betroffenen ihre rechtliche Absicherung. Damit ist ein deutliches Vertrauensverhältnis zwischen beiden eine Voraussetzung vor der Aufnahme der Arbeit. Am Ende steht jedoch vor allem der Schwarzarbeiter deutlich schlechter gestellt dar, da er keine Ansprüche aus den Renten- und Sozialsystemen erwirbt.