Werkvertrag versus Scheinwerkvertrag
Werkverträge können im begrenzten Maße zur Herabsetzung von Löhnen eingesetzt werden. Meist sind es aber Scheinwerkverträge, die klar von den Werkverträgen abzugrenzen sind, die ein regelrechtes Lohndumping ermöglichen. Daher macht es wenig Sinn, Werkverträge grundsätzlich zu verbieten. Es ist sinnvoller, dies im Kernbereich des Geschäftes von Betrieben zu tun.
Das gilt besonders dann, wenn für diesen Kernbereich besonderes Fachwissen gebraucht wird und gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind. Das ist zum Beispiel in der Fleischindustrie der Fall. Hier kann noch immer Fachwissen eingekauft werden, indem dies zeitlich begrenzt und als Teil des Kerngeschäftes geschieht. Wenn hingegen Kernaufgaben dauerhaft übertragen werden, dann verliert der Bestellbetrieb seine Existenzbasis.
So wie der Markt flexibel ist, ist es auch der Arbeitsmarkt. Hier passen sich die Unternehmen an. Auch wenn nun die Anpassung mitunter darin besteht, dass sie in die Illegalität in Form von Scheinwerkverträgen abwandern, bedeutet das nicht, dass dies bestehende Werkverträge hinfällig macht. Sprich, Scheinwerkverträge können nicht das Ende der Werkverträge bedeuten. Scheinwerkverträge müssen als ein illegales Instrument mit den Mitteln des Rechtsstaates geahndet werden.
Wie sieht es mit Werkverträgen und Schwarzarbeit aus?
Schwarzarbeit ist im §1 Absatz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung definiert. Demnach liegt Schwarzarbeit vor, wenn jemand eine Dienst- oder Werkleistung erbringt bzw. erbringen lässt und hierbei folgende Kriterien erfüllt:
- Wenn ein Arbeitgeber, ein Unternehmer oder ein versicherungspflichtiger Selbstständiger die mit dem Vertrag entstehenden sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, wie Meldung, Beitragszahlungen und Aufzeichnungspflichten, nicht erfüllt.
- Ein Steuerpflichtiger nicht die Steuerpflicht aus dem Vertrag erfüllt.
- Wenn jemand Sozialleistungen empfängt und die Mitteilungspflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht erfüllt.
- Wenn der Erbringer der vertraglich geregelten Leistungen der Verpflichtung, die selbstständige Arbeit anzuzeigen, nicht nachgekommen ist oder eine Reisegewerbekarte, falls erforderlich, nicht erworben wurde.
- Ein Erbringer von Leistungen ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreibt, ohne dafür in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Eindeutig keine Schwarzarbeit sind Hilfsleistungen zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, solange diese ohne die Absicht, einen nachhaltigen Gewinn zu erzielen, erfolgt. Auch ist es keine Schwarzarbeit, wenn dafür ein geringes Entgelt erbracht wird.
Die meisten Verstöße im Rahmen der Schwarzarbeit liegen im Bereich der Meldepflicht und des Leistungsmissbrauchs. Das heißt, Betroffene leisten eine Tätigkeit für ein Einkommen, während sie zur gleichen Zeit Sozialleistungen beziehen. Für Arbeitgeber liegt die Schwarzarbeit meist darin, dass Arbeitskräfte nicht bei der Arbeitslosen-, der Kranken-, der Pflege- und der Rentenversicherung angemeldet werden. Damit sparen sich die Arbeitgeber die Beiträge für die Sozialversicherungssysteme. Darüber hinaus wird auf diese Weise die fällige Lohnsteuer als Kostenpunkt gespart.
Neben den Schäden für die Sozialsysteme und dem Ausbleiben der Steuerzahlungen entsteht im Rahmen der Schwarzarbeit auch eine Unterwanderung des fairen Wettbewerbs. Unternehmen, die auf diese Weise Lohnkosten sparen, erhalten einen illegalen Vorteil gegenüber ehrlichen Konkurrenten.
Werkvertrag und Schwarzarbeit
Die Rolle von Werkverträgen im Bereich der Schwarzarbeit besteht darin, dem Auftragnehmer die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern aufzuerlegen. Zugleich bestehen für den Auftraggeber keine Meldepflichten. Die Auftragnehmer ihrerseits haben ein Interesse daran, ihre Arbeit nicht zu melden und sich so die Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuern und weitere Kosten zu sparen. Dies ist für Werkvertragsunternehmen ebenso der Fall, wie für selbstständige Einzelpersonen. Bei Letzteren besteht ein weiterer Anreiz darin, als vermeintlich Arbeitssuchende auch weiterhin Sozialleistungen zu erhalten.
Wie geht man gegen die Schwarzarbeit vor?
Behörden berichten, wie für die Schwarzarbeit vor allem das Mittel der Scheinselbstständigkeit gewählt wird. Personen die faktisch Arbeitnehmer sind treten als selbstständige Unternehmer auf, wobei ihnen die Aufgaben mittels eines Werkvertrages übertragen werden.
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, welches am 18. Juli 2019 in Kraft trat, erhielten Finanzämter mehr Handhabe, um gegen die Schwarzarbeit vorzugehen. Unter anderem wurden die Befugnisse des Zolls und dessen Personalstamm erweitert. Auch soll der Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessert werden.
Was sind Gründe für die Schwarzarbeit?
Die Schwarzarbeit erhielt aufgrund mehrerer Faktoren einen Aufschwung. So stiegen die Lohnkosten durch hohe Tarifabschlüsse und auch der Mindestlohn brachte innerhalb einiger Branchen mehr Jobs in die Schwarzarbeit.
Hinzu kommt die Konjunktur. Geht es mit der Wirtschaft bergauf, nimmt der Umfang der Schwarzarbeit entsprechend ab. Lässt die Konjunktur allerdings nach, so sparen die Unternehmen mit Hilfe von Schwarzarbeit Geld.
Die direkte Verbindung zur Konjunktur ergibt sich auch aus den Interessen des Arbeitnehmers. Während einer allgemein guten wirtschaftlichen Lage, kann dieser leichter einen regulären Arbeitsplatz erhalten, welchen er in der Regel einer Beschäftigung in der Schwarzarbeit vorzieht. Ist es dagegen schwer, einen regulären Arbeitsplatz zu finden, wird die Schwarzarbeit als das geringere Übel angesehen.
Hinzu kommen Veränderungen in den Steuern und weiteren Abgaben, sowie eine allgemein schlechtere Steuermoral. Das Risiko erwischt zu werden spielt ebenfalls eine erhebliche Rolle. Je mehr die Lohnkosten steigen, desto höher ist die Motivation, diese mit Schwarzarbeit zu verringern. Je höher das Risiko, dabei erwischt und dafür bestraft zu werden, desto geringer ist die Motivation, dieses Risiko einzugehen.
Was sind Folgen der Schwarzarbeit?
Die Schwarzarbeit bringt eine Reihe von Risiken für alle Beteiligten mit sich. Für die Auftraggeber besteht keine Rechtssicherheit zum Beispiel für den Anspruch auf Leistungserbringung oder die Beseitigung von Mängeln. Sie müssen dem Auftragnehmer blind vertrauen.
Auf der anderen Seite besteht für den Auftragnehmer keine rechtliche Absicherung hinsichtlich seines Anspruches auf das Entgelt. Darüber hinaus fehlt die soziale Absicherung. Mit der Schwarzarbeit werden keine Ansprüche aus der Rentenversicherung erwirtschaftet. Ebenso bestehen keine Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.
Fazit
Werkverträge werden zunehmend für andere Zwecke genutzt, als ursprünglich vorgesehen. Während die Mehrheit der Werkverträge nach wie vor dazu dient, Fachkräfte für deren Wissen und Fähigkeiten zu beschäftigen, gibt es eine wachsende Zahl von Fällen, in denen sie genutzt werden, um Lohnkosten zu sparen.
Um regelrechtes Lohndumping zu betreiben und damit auch gesetzliche Mindestlöhne zu umgehen, wird immer mehr auf Scheinwerkverträge und sogar Schwarzarbeit gesetzt. Hierbei spielen die Fertigkeiten und das Wissen des Arbeitnehmers nur noch eine kleine Rolle. Vielmehr liegt der Fokus auf dem Einsparen von Lohnkosten und Versicherungsbeiträgen.
Die Politik hat darauf mit einer Verschärfung der Gesetze geantwortet. Darüber hinaus erhalten Behörden mehr Befugnisse und Personal. Die Schwarzarbeit schadet dabei vor allem der Volkswirtschaft durch eine Wettbewerbsverzerrung und einem Ausbleiben von Sozialbeiträgen und Steuerzahlungen.
Zugleich nimmt die Schwarzarbeit den Betroffenen ihre rechtliche Absicherung. Damit ist ein grundsätzliches Vertrauensverhältnis zwischen beiden Parteien eine Voraussetzung für die Aufnahme der Arbeit. Am Ende steht jedoch vor allem der Schwarzarbeiter deutlich schlechter da, da er keine Ansprüche auf die Leistungen der Renten- und Sozialsysteme besitzt.


