07Juli

Welche Rechte haben Zeitarbeitnehmer bei Krankheit?

Wenn Sie in der Zeitarbeit krank werden, möchten Sie wissen, ob Sie durch Ihre Zeitarbeitsfirma abgesichert sind. Welche Rechte haben Sie also als Zeitarbeitnehmer bei Krankheit? Hier erklären wir die Rechte von Zeitarbeitnehmern für den Fall, dass Sie krank werden. Wir nehmen Themen wie Krankmeldung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den Kündigungsschutz unter die Lupe. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Ihre Gesundheit niemals Grund für Unsicherheit in Ihrem Zeitarbeitsverhältnis sein sollte.

Wie melden Sie sich bei Krankheit in der Zeitarbeit richtig krank?

Wenn Sie krank werden, ist das Erste, was Sie tun müssen, Ihren Arbeitgeber zu informieren, also die Zeitarbeitsfirma, nicht das Kundenunternehmen. Informieren Sie das Zeitarbeitsunternehmen am besten telefonisch und danach per E-Mail. Benachrichtigen Sie auch das Kundenunternehmen, damit dieses informiert ist und Ihre Aufgaben eventuell intern an die Kollegen verteilen kann. Oft informiert auch die Zeitarbeitsfirma das Kundenunternehmen.

Denken Sie daran: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit gelten auch bei der Krankmeldung als Pflichten. So zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen und ernst nehmen.

Was müssen Sie dem Entleiher mitteilen und wann ist ein Attest nötig?

In Deutschland müssen alle Arbeitnehmer spätestens am dritten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Manche Firmen wollen es schon am ersten Krankheitstag. Reichen Sie das ärztliche Attest fristgerecht bei der Zeitarbeitsfirma ein.

Pflicht Empfänger Zeitpunkt
Krankmeldung Zeitarbeitsfirma Sofort am ersten Krankheitstag
Info über Fehlzeit (optional) Entleiher Möglichst frühzeitig
Ärztliches Attest (AU) Zeitarbeitsfirma Ab dem 3. Tag (oder früher)
Elektronische Übermittlung der AU-Daten Arbeitgeber durch Krankenkasse Seit 2023

Seit 2023 übermittelt die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsdaten oft elektronisch direkt an den Arbeitgeber. Stellen Sie aber trotzdem sicher, dass dies geschehen ist. Diese Übersicht zeigt Ihnen, was im Krankheitsfall zu tun ist, und hilft Ihnen, Missverständnisse mit der Zeitarbeitsfirma und dem Entleiher zu vermeiden.

Haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Zeitarbeitnehmer haben grundsätzlich das gleiche Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wie andere Arbeitnehmer. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Entgeltfortzahlungsgesetz. Allerdings gibt es eine besondere Regelung. In den ersten vier Wochen ist der Arbeitgeber in diesem Fall die Zeitarbeitsfirma nicht verpflichtet, Ihnen im Krankheitsfall Ihr Gehalt weiterzuzahlen.

Diese vierwöchige Frist wird durch § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt. In diesem Fall greift Ihre gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt Ihr Gehalt für diese vier Wochen, damit Sie nicht ohne Einkommen dastehen, da die Zeitarbeitsfirma in dieser Zeit nicht zahlt. Das Krankengeld erhalten Sie ab dem ersten Krankheitstag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, damit Sie finanziell abgesichert sind.

Arbeitsrecht – Wie lange wird bei Krankheit gezahlt und wer übernimmt danach?

Im Falle einer Erkrankung haben Sie nach Ablauf der vierwöchigen Frist das Recht auf Bezahlung. Das gilt für eine Krankheitszeit von bis zu 6 Wochen. In Ihrer Zeit der Krankheit müssen Sie von Ihrer Zeitarbeitsfirma also Ihrem Arbeitgeber eine Zahlung Ihres vollen Nettogehalts erhalten, so, als ob Sie tatsächlich im Einsatz wären. Dies bedeutet im Effekt, dass Ihnen für bis zu sechs Wochen Ihrer Krankheitszeit Ihr Nettogehalt ohne Abzüge ausgezahlt wird.

    • Maximale Dauer der Lohnfortzahlung: Bis zu sechs Wochen pro Krankheitsfall

    • Zuständig für die Zahlung: Ihre Zeitarbeitsfirma als offizieller Arbeitgeber, unabhängig davon, in welcher Branche Sie entliehen sind

    • Berechnungsgrundlage: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen

    • Danach: Krankengeld durch die Krankenkasse (i. d.  r. ca. 70 % vom Brutto)

Bei einer durchgehenden Krankheitsdauer von mehr als sechs Wochen wird die Gehaltszahlung eingestellt. Dann bekommen Sie weiterhin von Ihrer Krankenversicherung Krankengeld (in der Regel etwa 70 % Ihres Bruttoeinkommens). Diese Bestimmung betrifft sowohl Zeitarbeitnehmer als auch festangestellte Mitarbeiter.

Wer zahlt bei Krankheit: Zeitarbeitsfirma oder Entleiher?

Im Krankheitsfall wird Ihr Gehalt von Ihrem Arbeitgeber, der Zeitarbeitsfirma (dem Verleiher), bezahlt. Durch den Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen ist sie Ihr rechtlicher Arbeitgeber. Bei dem Unternehmen, bei dem Sie tatsächlich tätig sind (dem Entleiher), erhalten Sie kein Gehalt, sondern es bezahlt der Zeitarbeitsdienstleister eine Gebühr für die von Ihnen gearbeiteten Stunden. Wenn Sie also erkranken, ist die Zeitarbeitsfirma für Ihre Gehaltszahlung zuständig, nicht das Kundenunternehmen.

Welche Regelungen gelten zur Lohnfortzahlung in der Zeitarbeitsbranche?

Die folgenden Punkte zeigen, welche Bedingungen im Krankheitsfall für das Thema Zeitarbeit gelten. Auch Besonderheiten der Branche werden dabei berücksichtigt:

    • Auch wenn Sie zurzeit nicht entliehen sind, jedoch unbefristet bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind, haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung.

    • Auch wenn Sie zwischen zwei Einsätzen krank sind, muss die Zeitarbeitsfirma Sie bis zu 6 Wochen weiterbezahlen, sofern Ihre Beschäftigung länger als vier Wochen dauert.

    • Zeitarbeitsfirmen müssen sich gesetzlich an die Vorgaben zur Entgeltfortzahlung halten, ein Verstoß dagegen ist ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht.

    • In der Zeitarbeitsbranche werden häufig Tarifverträge angewendet, die ein festgelegtes Lohnniveau garantieren, selbst im Krankheitsfall.

    • Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht Ihrem vertraglich vereinbarten Gehalt (z. B. 18 Euro/Stunde bei 35 Stunden/Woche).

    • Auch in Zeiten, in denen Sie arbeitsunfähig sind, übernimmt die Zeitarbeitsfirma die Sozialabgaben, analog zum regulären Betrieb. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Zeitarbeitnehmer eine finanzielle Absicherung.

Diese Bestimmungen garantieren, dass Zeitarbeitnehmer in Deutschland im Krankheitsfall rechtlich abgesichert und wirtschaftlich geschützt sind.

Kann ein Zeitarbeiter wegen Krankheit gekündigt werden?

Kündigung während Krankheit ist ein heikles Thema. Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer nur unter bestimmten strengen Regeln nach dem Arbeitsrecht gekündigt werden. Zeitarbeitnehmer haben denselben Kündigungsschutz wie jeder andere Arbeitnehmer. Allerdings greift der gesetzliche Kündigungsschutz (Kündigungsschutzgesetz) erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.

Wenn Ihre Probezeit (maximal 6 Monate) noch nicht vorbei ist oder wenn in der Zeitarbeitsfirma weniger als 10 Mitarbeiter fest angestellt sind, können Sie mit der üblichen Kündigungsfrist gekündigt werden, selbst wenn Sie krank sind. Das gilt für jeden Arbeitnehmer in Deutschland. Sie können also während einer Krankschreibung gekündigt werden, wenn die Probezeit noch nicht vorbei ist, da das Kündigungsschutzgesetz dann noch nicht gilt.

Ist eine Kündigung überhaupt möglich?

Wenn Sie sehr lange krank sind oder ständig krank sind, kann das Zeitarbeitsunternehmen eine Kündigung in Betracht ziehen. Allerdings muss sie sich dann strikt ans Gesetz halten, da das Arbeitsrecht es sehr schwierig macht, einen Arbeitnehmer allein wegen Krankheit einfach zu kündigen. Es werden handfeste Beweise benötigt, um einen Zeitarbeitnehmer zu kündigen.

Zum Beispiel, dass es aufgrund Ihrer Abwesenheit große Störungen im Betrieb gab oder eine negative Gesundheitsprognose. Ein paar Wochen Krankheitszeit allein sind kein ausreichender Grund für eine Kündigung. Andererseits kann dauerhaftes Kranksein ohne Aussicht auf Genesung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Auch hier haben Sie jedoch Rechte, unter anderem das Recht auf Anhörung und in manchen Fällen auf eine Abfindung. Die Kündigung könnte sogar als unwirksam erklärt werden.

Wer darf wen kündigen?

Der Entleiher (Kundenbetrieb) darf Sie nicht kündigen, weil er nicht Ihr Arbeitgeber ist. Nur die Zeitarbeitsfirma als Verleiher kann das Arbeitsverhältnis beenden. Und auch die Zeitarbeitsfirma darf nicht einfach kündigen, nur weil ein Kunde unzufrieden ist oder weil Sie krank sind. Sie muss sich an die Regeln halten. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, auch wenn Sie krank sind. Eine vorzeitige Kündigung wegen Krankheit ist auch bei befristeten Verträgen nur aus gutem Grund möglich. Was Sie sich also merken können: Krankheit an sich ist kein Kündigungsgrund.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten bei Krankheit in der Zeitarbeit?

Zeitarbeit in Deutschland wird streng durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das AÜG stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer die gleichen Rechte haben wie alle anderen Arbeitnehmer. Arbeitsrecht bei der Zeitarbeit bedeutet, dass alle wichtigen Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (für den Arbeitsvertrag), das Kündigungsschutzgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz und weitere genauso gelten wie für direkt Angestellte. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage der Zeitarbeit. Es ergänzt die allgemeinen Gesetze um besondere Vorschriften für die Arbeitnehmerüberlassung.

Was regelt das AÜG konkret für Krankheit, Equal Pay und Höchstdauer?

Im AÜG sind zentrale Schutzmechanismen für Leiharbeiter verankert, auch im Krankheitsfall. Die wichtigsten Punkte im Überblick sind:

    • Höchstüberlassungsdauer: Maximal 18 Monate dürfen Zeitarbeitnehmer an denselben Entleiher überlassen werden (§ 1 Abs. 1 AÜG). Danach muss entweder eine Einsatzpause erfolgen oder der Entleiher übernimmt Sie fest.

    • Equal Pay: Nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz muss der Zeitarbeitnehmer das gleiche Gehalt wie vergleichbare Stammbeschäftigte erhalten – auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

    • Tarifverträge dürfen die Equal-Pay-Frist auf bis zu 15 Monate verlängern, danach muss der volle Vergleichslohn gezahlt werden.

    • Mindestlohn: Unabhängig von Equal Pay muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, auch bei Krankheit.

    • Lizenzpflicht: Der Verleiher benötigt eine gültige Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Fehlt diese, ist die Arbeitnehmerüberlassung illegal.

    • Verdeckte Zeitarbeit (getarnt als Werkvertrag) ist rechtswidrig und kann zu Bußgeldern bis zu 30.000 Euro führen.

    • Direktanspruch auf Festanstellung: Wird ein Arbeitnehmer illegal überlassen, kann ein Anspruch auf Übernahme durch den Entleiher entstehen (§ 9 AÜG).

Die gesetzlichen Regelungen, wie das AÜG und das Entgeltfortzahlungsgesetz stellen sicher, dass Zeitarbeitnehmer arbeitsrechtlich gut geschützt sind. Dies gilt besonders für den Schutz im Krankheitsfall, vor allem nach einer Beschäftigung von 9 Monaten bei dem gleichen Entleiher.

Welche Rolle spielen Tarifverträge (iGZ/BAP) bei Krankheit von Zeitarbeitnehmern?

In der Zeitarbeitsbranche gelten in vielen Fällen spezielle Tarifverträge, die zwischen den Arbeitgeberverbänden (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, früher BZA und iGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und den Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Tarifvertrag nicht ausgeschlossen. Vielmehr sind Zeitarbeitsfirmen, die tarifgebunden sind, verpflichtet, mindestens das zu zahlen, was Gesetz und Tarif vorsehen.

Welche Vorteile bringen Tarifverträge im Krankheitsfall?

Manche Tarifverträge in der Zeitarbeit bieten zusätzliche Einmalzahlungen oder Urlaubsgeld, das bei Krankheit bestehen bleibt und so Ihre finanzielle Situation verbessern kann.

    • Die Kündigungsfristen während der Probezeit können tariflich geregelt sein, z. B. auf zwei Wochen, was dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht.

    • Tarifverträge sorgen für Einheitlichkeit in der Branche und betreffen alle Beschäftigten in der Leiharbeit, unabhängig vom Einsatzort.

    • Im iGZ-DGB-Tarifvertrag gibt es sogenannte Branchenzuschläge – diese erhöhen sich mit der Einsatzdauer (z. B. nach 6, 9 oder 15 Monaten) und wirken sich auf die Höhe der Lohnfortzahlung aus.

    • Diese Zuschläge greifen auch im Krankheitsfall, da sie Bestandteil Ihres aktuellen Lohns sind, Equal Pay ist dadurch garantiert.

    • Tarifparteien stellen sicher, dass Zeitarbeitnehmer fair behandelt werden – ob beim Gehalt, bei Zuschlägen oder bei Kündigungsfristen.

    • Ihre Rechte bei Krankheit bleiben unabhängig vom Tarifvertrag durch das AÜG und das Entgeltfortzahlungsgesetz voll geschützt.

    • Die Agentur für Arbeit kontrolliert die Einhaltung tariflicher und gesetzlicher Vorgaben bei Zeitarbeitsfirmen regelmäßig.

Fragen Sie bei Ihrer Zeitarbeitsfirma gezielt nach dem geltenden Tarifvertrag, z. B. iGZ-DGB oder BAP-DGB, um Ihre Rechte und Ansprüche im Krankheitsfall genau zu kennen.

Wie verbreitet ist Zeitarbeit in Deutschland?

Zeitarbeit spielt eine wichtige Rolle auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Eine aktuelle Studie unterstreicht dies mit Zahlen: Laut Statista waren im Jahr 2023 durchschnittlich rund 800.000 Beschäftigte in der Zeitarbeit in Deutschland tätig. Das waren etwa 2 % aller Arbeitnehmer. Diese Zahlen zeigen, dass Beschäftigte in der Zeitarbeit eine relevante Gruppe darstellen. Hunderttausende Menschen arbeiten also in Leiharbeitsverhältnissen und unterliegen den genannten Regeln.

Welche Rechte haben Zeitarbeitnehmer bei Krankheit? – Wie unterstützt Zeitarbeit International Sie?

Zeitarbeit International ist ein erfahrener Personaldienstleister. Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen in allen Fragen rund um die Zeitarbeit. Dies umfasst auch den Umgang mit Krankheitsfällen. Für Unternehmen, die Zeitarbeitnehmer einsetzen, bieten wir den Vorteil, dass bei Ausfällen schnell Ersatz gestellt werden kann. Wir übernehmen die komplette Administration, von der Lohnfortzahlung an den erkrankten Mitarbeiter bis zur Organisation eines neuen Einsatzes nach der Genesung. Ihre Vorteile als Kunde sind weniger Aufwand und kein Risiko, denn wir regeln alles korrekt im Hintergrund und gemäß Arbeitsrecht.

Welche Rechte haben Zeitarbeitnehmer bei Krankheit? – Wie unterstützen wir Arbeitnehmer?

Für Zeitarbeitnehmer selbst ist Zeitarbeit International ein verlässlicher Arbeitgeber. Sie können sicher sein, dass alle gesetzlichen Vorgaben wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingehalten werden. Zudem berät Sie das Team von Zeitarbeit International gerne, wenn es Unklarheiten gibt: Wie reiche ich eine Krankmeldung ein? Welche Ansprüche habe ich, wenn ich länger ausfalle?

Hier erhalten Sie Antworten und Unterstützung. Viele unserer Mitarbeiter stammen aus dem Ausland, meistens aus Osteuropa. Wir sorgen dafür, dass für sie ab dem ersten Tag die deutschen Standards gelten (inklusive Krankenversicherung und Lohnfortzahlung). Zeitarbeit International steht Ihnen als Partner zur Seite.

Fazit

Als Zeitarbeitnehmer müssen Sie sich keine Sorgen machen, benachteiligt zu werden, wenn Sie krank werden. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen danach Krankengeld von der Krankenkasse und Kündigungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer (nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit). Wichtig ist, dass Sie Ihre Pflichten kennen: Reichen Sie Ihre Krankmeldung rechtzeitig ein und legen Sie ärztliche Atteste vor. Dann ist alles rechtlich abgesichert.

Zeitarbeit ist heute arbeitnehmerfreundlicher denn je, und bei seriösen Zeitarbeitsfirmen sind Ihre Rechte im Krankheitsfall garantiert.
Bei weiteren Fragen beraten wir Sie gerne, zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.