04Dez

Ist ein Werkvertrag ein Dienstvertrag?

Bei verschiedenen Projekten steht der Besteller vor der Wahl, soll hier ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag eingesetzt werden. Für den Laien ist der Unterschied zwischen beiden nur schwer festzustellen, rechtlich sind sie jedoch komplett verschiedenen geregelt.

Der Werkvertrag findet seine Vorschriften im §§ 631 ff BGB. Der Dienstvertrag dagegen ist in den §§ 611 ff BGB geregelt. Wichtig ist hier zu verstehen, dass sich beide in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterscheiden. Hier sind die Unterschiede zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag:

Der Vertragsgegenstand

Beim Dienstvertrag ist die Dienstleistung selbst der Vertragsgegenstand. Beim BGB Werkvertrag muss dagegen der Erfolg der Dienstleistung erbracht werden. So kann in einem Dienstvertrag ein Freelancer an der Erstellung einer Webseite arbeiten und wird dafür entlohnt. Im Werkvertrag muss der gleiche Freelancer eine fertige Webseite dem Auftraggeber übergeben, bevor er entlohnt wird.

Im Dienstvertrag wird für die Leistungserbringung entlohnt. Je länger der Freelancer an der Erstellung der Webseite arbeitet, desto mehr verdient er. Im Werkvertrag wird nur der Erfolg belohnt. Es ist unerheblich, wie lange der Freelancer an der Webseite arbeitet, es wird nur für die Webseite selbst mit ihrer Funktionalität gezahlt.

Ob es nun auf die Dienstleistung oder den Erfolg abkommt, ergibt sich aus dem Willen der beiden Werkvertragsparteien. Dieser lässt sich in der Formulierung des Vertrages und der Umsetzung in der Praxis ablesen.

Daraus können sich schnell Schwierigkeiten ergeben. Nehmen wir das Beispiel einer Werbeanzeige. Diese wird für eine bestimmte Dauer auf einer Webseite gezeigt. Hier ist also festgelegt, dass eine bestimmte Werbeanzeige auf einer bestimmten Webseite für eine bestimmte DAUER gezeigt wird. Das lässt sofort vermuten, dass hier ein Dienstleistungsvertrag vorliegt. In Wahrheit handelt es sich jedoch um einen Werkvertrag.

Der Werkvertrag ergibt sich in diesem Beispiel daraus, dass das erfolgreiche Werk darin besteht, einen bestimmten Spot auf einer bestimmten Webseite für eine bestimmte Dauer zu zeigen. Nur wenn dies geschehen ist, wird für die gesamte vorher bestimmte Dauer ein festgelegter Werklohn entrichtet.

Bei einem Dienstvertrag wird eine bestimmte Werbeanzeige auf einer bestimmten Webseite für eine UNBESTIMMTE Dauer gezeigt und nach Dauer des Zeigens gezahlt. Das heißt, es kommt auf keinen Gesamterfolg an, sondern darauf, dass hier eine Dienstleistung über eine bestimmte Zeit erbracht wurde. Dagegen zielte der Werkvertrag auf einen Erfolg ab und für diesen Erfolg wurde eine bestimmte Dauer für das Zeigen der bestimmten Anzeige auf einer bestimmten Webseite definiert.

Die Gewährleistung

Im Werkvertrag gibt es eine gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, der Auftragnehmer haftet für Mängel und muss diese entsprechend beseitigen oder eine Minderung akzeptieren. Auch ist er unter bestimmten Voraussetzungen zu Schadensersatz verpflichtet.

Im Dienstvertrag gibt es dagegen keine Gewährleistung. Bestenfalls kann hier ein Schadensersatz wegen einer Schlechtleistung in Betracht. Die Ansprüche auf Schadensersatz können dann als Gegenanspruch gegenüber dem Anspruch auf die Entlohnung geltend gemacht werden.

Der Anspruch auf Vergütung

Für den Werkvertrag gibt es einen Anspruch auf Vergütung erst dann, wenn das bestellte Werk erfolgreich erstellt und abgenommen wurde. Dagegen entsteht der Anspruch auf Vergütung im Dienstvertrag bereits mit der Erbringung der Leistung. Dafür wird kein greifbares Werk in irgendeiner Form gebraucht. Hier entfällt ein Vergütungsanspruch nur dann, wenn der Dienstleister entweder keine Leistung erbringt oder diese absolut unbrauchbar ist.

Das Recht auf Kündigung von Werkverträgen und Dienstverträgen

Der Werkvertrag kann zu jeder Zeit durch den Auftraggeber gekündigt werden. In einem solchen Fall muss er die vereinbarte Vergütung zahlen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er sich wegen der Kündigung des Werkvertrages erspart hat.

Beim Dienstleistungsvertrag ist das Kündigungsrecht dagegen eingeschränkt. Wird eine feste Dauer mit festen Bezügen vereinbart, muss auch im Hinblick auf das Vertrauen in den Vertrag das Kündigungsrecht begrenzt werden. Erfolgt dennoch eine Kündigung, müssen alle Leistungen, die erbracht wurden, bezahlt werden. Werkvertrag kündigen >>>

Fazit – Ist ein Werkvertrag ein Dienstleistungsvertrag?

Werkvertrag vs. Dienstvertrag: Was ist der Unterschied? Ein Dienstvertrag und ein Werkvertrag sind einander nicht gleich. Im Dienstvertrag wird das Erbringen einer Leistung und im Werkvertrag der Erfolg einer Leistung geschuldet. Dafür gibt es im Dienstvertrag keine Gewährleistung, während im Werkvertrag eine Haftung für Mängel besteht.

Im Dienstvertrag entsteht der Anspruch auf Vergütung mit der Erbringung der Leistung. Im Werkvertrag ist dieser erst mit der erfolgreichen Abnahme des Werkes fällig. Darüber hinaus kann ein Auftraggeber im Werkvertrag den Vertrag jederzeit kündigen, während im Dienstvertrag das Kündigungsrecht eingeschränkt ist.

Dienstvertrag oder Werkvertrag? Am Ende ist es eine Entscheidung des Hauptunternehmens, auf welche Vorteile es ihm ankommt und welche der beiden Vertragsarten diese Vorteile am besten liefert.