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Wir vermitteln
Arbeitskräfte aus der Ukraine
Personalleasing Ukraine
Jeder Ukrainer, der eine anerkannte Ausbildung oder Hochschulstudium vorweisen kann, darf zu ortsüblichen Vergütungen in Deutschland arbeiten. Der Arbeitnehmer muss lediglich einen Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine in Deutschland anerkannte oder gleichgestellte Qualifikation vorweisen können.
Wir kümmern uns um Subunternehmer Vermittlung, Arbeitnehmerüberlassung, Werkverträge, Outsourcing, Entsendung der Arbeitskräfte aus der Ukraine und Osteuropa.
Geprüftes Personal, Leiharbeiter aus der Ukraine & Osteuropa
Attraktive Kosten & Rechtssichere Verträge
Derzeit werden von uns ukrainische Bewerber mit folgenden Berufsausbildungen vermittelt: LKW-Fahrer, Tischler, Fachkraft – Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, Verkäufer, Holzmechaniker, Stanz- und Umformmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik.
Gesetzliche Regelungen
Arbeiter aus der Ukraine beschäftigen
Rechtliche vorschriften
Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn sie die Arbeitnehmer aus der Ukraine einstellen wollen? Das sollten Sie über Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und Regelungen im Arbeitsvertrag wissen.
Benötigen ukrainische Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis?
Geflüchtete aus der Ukraine müssen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt automatisch zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder unselbstständigen Beschäftigung, die ukrainischen Geflüchtete brauchen keine Arbeitserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis ist auf befristet, kann aber verlängert werden. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der vorübergehende Schutz weiterhin erforderlich ist, also etwa wenn der Krieg in der Ukraine noch andauert oder wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt.
- Mit diesem Aufenthaltstitel dürfen ukrainische Geflüchtete sofort eine Arbeit aufnehmen.
- Der Arbeitsmarktzugang ist ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit möglich.
- Falls bei der Einstellung ukrainischer Flüchtlinge z. B. Maßnahmen zur Qualifizierung oder beruflichen Eingliederung notwendig sind, können diese bei der Agentur für Arbeit durchgeführt werden.
In welchen Berufen werden ukrainische Arbeiter gesucht?
Es gibt verschiedene Bereiche, in denen deutsche Arbeitgeber gerne Mitarbeiter in der Arbeitnehmerüberlassung einstellen. Da der Ausbildungsstand der Ukrainer sehr gut ist, werden sie in folgenden Bereichen gerne genommen:
- Elektriker
- Schweißer
- Monteure
- Stahlbauer
- Anlagenbauer
- Schlosser
- Metallbauer
- Bauarbeiter
- Heizungstechniker
- Maschinenbediener
- Produktionshelfer
- Produktionsplaner / Disponenten
- Fließbandarbeiter
- Fabrikarbeiter
- Produktionsleiter
- Inventurhelfer
- Pflegekräfte
- Lagerarbeiter
- Kommissionierer
- Staplerfahrer
- Verpacker
- Sortierer
- Berufskraftfahrer
- Disponenten
- Logistiker
- Speditionskaufmann
Auf dem Bau gibt es immer Bedarf an Arbeitskräften. Es werden in den verschiedenen Gewerken wie Maurer-Fliesenleger, Elektriker und Hoch- und Tiefbau immer Arbeiter aus der Ukraine gesucht.
In der Alten- und Krankenpflege fehlt immer Personal. Deshalb wird sehr gerne Personal aus der Ukraine genommen, da sie eine gute Ausbildung haben und sich sehr gut um die Pflegebedürftigen kümmern.
In der Landwirtschaft werden ukrainische Arbeiter gerne für die Saison genutzt, in der die Ernte ansteht. Hier arbeiten die Kräfte oft in Überstunden, damit die Ernte rechtzeitig eingefahren werden kann.
Bei der Industrie sind besonders in der Automobilindustrie, der Metallverarbeitung und im Maschinenbau ukrainische Kräfte gefragt. Hier kommen Schlosser und Ingenieure gefragt unter.
Die Logistik ist ein Bereich, der ebenfalls Saisongeschäft hat. Es werden immer händeringend Gabelstaplerfahrer, Logistikfachkräfte, aber auch LKW Fahrer gesucht.
Dürfen ukrainische Arbeiter alle Tätigkeiten ausüben?
Arbeiter aus der Ukraine dürfen in allen Tätigkeitsbereichen arbeiten, nur diese bestimmte Tätigkeiten sind ausgenommen:
- Ärzte
- Gesundheitsfachberufe
- Lehrer
- Erzieher
Um in diesen Berufen zu arbeiten muss die in der Ukraine erworbene Qualifikation zunächst in einem speziellen Verfahren als gleichwertig anerkannt werden. Entschieden wird im Einzelfall.
Unter welchen Voraussetzungen können Arbeitskräfte aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?
Glücklicherweise hat das überarbeitete Einwanderergesetz aus dem Jahr 2020 die Arbeit in Deutschland für Arbeiter aus der Ukraine vereinfacht. Sie brauchen eine Arbeitserlaubnis und ein Jobangebot eines deutschen Arbeitgebers, damit sie ein Visum erhalten können. Wenn die Arbeitskräfte sehr hochqualifiziert sind, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen. Sie macht den Aufenthalt und die Arbeit in Deutschland einfacher.
Es ist auf jeden Fall auch wichtig, dass die Arbeitskräfte die entsprechende Ausbildung haben, um den Job in Deutschland ausüben zu können. Dabei ist es immer von Vorteil, wenn sie auch berufliche Erfahrung in den jeweiligen Branchen haben. Wichtig ist dabei auch, dass die Ausbildung im jeweiligen Bereich in Deutschland anerkannt ist. Im handwerklichen und Pflegebereich gibt es spezielle Verfahren in Deutschland, mit denen Qualifikationen aus der Ukraine anerkannt werden
Wer auf dem deutschen Markt arbeiten möchte, sollte zumindest Grundkenntnisse in deutscher Sprache haben. In Berufen wie der Pflege, wo die Arbeiter auch Kontakt zu Kunden oder Patienten haben, müssen sie sich mit ihnen verständigen.
Neben den fachlichen Voraussetzungen müssen aber auch persönliche Dinge stimmen. Die Arbeiter müssen natürlich anpassungsfähig sein. Es gibt unterschiedliche Standards in Deutschland, die sie erfüllen müssen. Sie müssen im Team arbeiten können, denn in den meisten Berufen sind sie nicht alleine. Dabei müssen sie auch flexibel sein, da es unterschiedliche Arbeitszeiten gibt und zum Beispiel im Bau auch unterschiedliche Einsatzorte.
Welche Besonderheiten gibt es beim Arbeitsvertrag mit den Arbeitnehmern aus der Ukraine?
Bei der Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter gelten für den Arbeitsvertrag sowie das Arbeitsverhältnis die normalen Regeln, wie für alle anderen Beschäftigten auch. Dazu gehören:
- das Nachweisgesetz
- das Gesetz zur Regelung des Mindestlohns
- das Gesetz zur Festlegung der Arbeitszeit